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Scheinverlängerung
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andi
eddh.de User


Hier seit: 16.10.2002
Beiträge: 21
Ort: EDTX / EDTY

BeitragVerfasst am: Sa, 03 Mai 2003, 16:48    Titel: Scheinverlängerung Antworten mit Zitat

Hi!
habe vor ca einem halben Jahr meinen PPL-A bestanden, und mein Schein verliert seine Gültigkeit am 1.7.03...da ich innerhalb diesen halben Jahres nun meine 24h abfliegen muss *g*(laut Regierungspräsidium Stuttgart) wollte ich noch fragen, wie und vorallem wann ich die Formalitäten zur Scheinverlängerung einleiten muss?

was ich tun muss ist
-zum Fliegerarzt
-zum Augenarzt(?)...oder ist das nicht nötig, weil die Alte Bescheinigung gilt?
-Nachweis meiner Flugstunden? also Kopie von meinem Flugbuch sozusagen?
-fehlt noch was?

...und dann muss ich das Ganze ans Regierungspräsidium schicken?...welchen Zeitraum muss ich denn da einhalten, bzw wie groß ist die Toleranz*g*? gibts da irgendwelche "Vorlagen" also eine Art Antrag zur Scheinverlängerung, oder schreibt man da nur nen netten Brief?

hihi muss mal wieder in meiner Theorie stöbern :-)


Gruß,
Andi
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 03 Mai 2003, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo andi,

zunächst einmal kann es gar nicht sein, daß Du 24 Std. benötigst, denn seit 01.05.03 gilt die JAR-FCL. Mit anderen Worten, es gelten die neuen Vorschriften, so daß Du nach meiner Kenntnis 12 Stunden und einen Checkflug mit Fluglehrer brauchst, der dir diesen Check-Ride im Flugbuch bestätigt.

Zur Verlängerung an sich:

Wichtig ist das Datum des Ablaufes der Gültigkeit nicht das der Ausstellung des Beiblattes.
Also ich gehe mal davon aus, daß das bei Dir der 01.07.03 ist.

Deine geforderten Flugstunden sowie alles andere mußt Du in einen entsprechenden Verlängerungsantrag des RP Stuttgart eintragen.
Dieser Antrag muß mit Posteingangstempel des RP spätestens am 01.07.03 beim RP Stuttgart sein. Alles was später ankommt fällt in den Bereich der Lizenz-Erneuerung. Eine Toleranz gibt es hier eigentlich nicht!

Für Deinen Arztbesuch gilt auch nach neuem Recht die sogenannte 45-Tage-Regelung. Das bedeutet, daß Du innerhalb von 45 Tage vor Ablauf des Scheins (Beiblatt) zum Arzt gehen kannst, ohne daß sich dadurch das Ablaufdatum (also der 01.07.) ändert.

Inwieweit Du zum Augenarzt gehen mußt, ist natürlich davon abhängig, ob Du Brillenträger bist oder nicht.
Grundsätzlich kann / konnte man sagen, daß der Fliegerarzt das Tauglichkeitszeugnis nur ausstellt, wenn man auch das Augenattest dabei hat.

Aber Achtung! Auch hier gibt es im Rahmen der neuen JAR-FCL völlig neue Regelung hinsichtlich der Tauglichkeitsklassen, -vorschriften und -verfahren.
=> Also auf jeden Fall nachfragen!!!!


Nachdem sich letztlich alles seit 01.05. geändert hat, müssen wir uns wohl alle erst mal wieder neu einlesen, auch die Behörden... Wink

Eine recht übersichtliche Broschüre als auch Infos im Internet erhältst Du unter folgender Adresse http://www.daec.de/recht/lizenzen/index.htm auf den Seiten des DAeC!
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andi
eddh.de User


Hier seit: 16.10.2002
Beiträge: 21
Ort: EDTX / EDTY

BeitragVerfasst am: Sa, 03 Mai 2003, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
danke für die schnelle Antwort!

also als ich beim RP angerufen habe (zwischen der Zeit meiner abgelegten praktischen Prüfung und dem 1.7. liegt ca ein halbes Jahr...) meinte der ich bräuchte 24h...war Ende letztes Jahr als ich da angerufen habe...


mal was grundsätzlich:
gelten die JAR-FCL nicht für den jeweiligen Pilot erst NACH der Umschreibung?


cu
Andi
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joerg
eddh.de User


Hier seit: 07.07.2002
Beiträge: 8
Ort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: Sa, 03 Mai 2003, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Andi,
um dich ein wenig zu beruhigen: du brauchst ohne JAR FCL 24h als verantwortlicher Flugzeugführer in den letzten 24 Monaten. Nirgendwo steht aber m.E., dass dies nach Schein sein muss. Somit kannst du auch deine Solostunden während der Ausbildung mit anrechnen, dann hast du schon mal 15h als PIC. Da ich diese Auslegung auch nur aus zweiter Hand von einem Fluglehrer habe solltest du das aber nochmal bei der Behörde verifizieren. Für mich war's jedenfalls einleuchtend.

Gruß

Jörg
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Sa, 03 Mai 2003, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

andi schrieb:
gelten die JAR-FCL nicht für den jeweiligen Pilot erst NACH der Umschreibung?
In der Schweiz galten ab dem Datum der Einführung des JAR-FCL die Vorschriften zum Erhalt der JAR Ausweise auch für den Erhalt der alten ICAO Ausweise in völlig identischer Weise.

Es ist daher zu erwarten, dass auch Deutschland dies so handhaben wird.

Hans
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: So, 04 Mai 2003, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jörg,

du hast Recht.. auch die Solozeiten während der Ausbildung zählen!

Bei der erstmalige Verlängerung nach Einführung JAR-FCL kann man ein JAR-FCL Lizenz bekommen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. CVFR), ansonsten bekommt man ein ICAO-Schein oder ein Nationale Schein nach LuftPersV/LuftVZO (beschränkt auf Fliegen innerhalb BRD). Aber, wie genau alles funktionieren soll, weiss noch keiner! Die Text sind zu kompliziert und unübersichtlich...

Auf jeden Fall muss der Antrag vor Ablauf bei der Behörde sein...sonst musst du erneuern... und natürlich vorher zum Doc.

du hast noch ein paar Tage Zeit... also kannst du noch abwarten und den Chaos erstmal in rühe beobachten Cool .... und die auf den von ATCler empfohlene Sites auf den laufende halten!

Skytanzen
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AirWay
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Hier seit: 14.11.2002
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Di, 13 Mai 2003, 8:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hi andy,
hat dich deine Flugschule nicht darauf hingewiesen, vor der Prüfung ein neues Medical zu machen um dann den Schein für 2 Jahre zu bekommen? Traurig Traurig.....
Ansonsten würde ich dir raten:
1. Beim RP nachfragen, ob du nach den alten oder den JAA Regeln verlängern musst. Dann hast du das mit dern Flugstunden raus.
2. Wenn du weisst, was du noch fliegen musst, dann bohr nicht sinnlos Löcher in die luft, sondern denk darüber nach, CVFR zu erwerben oder ne Motorseglerberechtigung zu machen, da diese Stunden als Einweisungsflüge gelten und voll zu den Stunden für die Verlängerung gelten. Und im Falle JAA ergibt sich die Stunde mit Fluglehrer von ganz alleine. :-)
Gruss AirWay
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andi
eddh.de User


Hier seit: 16.10.2002
Beiträge: 21
Ort: EDTX / EDTY

BeitragVerfasst am: Di, 17 Jun 2003, 8:18    Titel: Antworten mit Zitat

so...hab gerade beim rp angerufen....kann überhaupt nix anrechnen lassen :-(
jetzt muss ich halt nochn bisschen fliegen bis ich meine 24h zusammen habe! ;)

hab beim Fliegerarzt angerufen, und er meinte ich muss nach den neuen Regeln nochmals zum Augenarzt...tztztz
wusste ich gar nicht, dass man das braucht

cu
Andi
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cbrauweiler
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2003
Beiträge: 74
Ort: EDBX/ EDAB

BeitragVerfasst am: Do, 19 Jun 2003, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
vor langer langer Zeit (1985/1986 bzw. dann die Verlängerung in 1987) bei RP Düsseldorf brauchte ich nur 14 h nachweisen (vierzehn).
Erläuterung: 14 Monate nach Prüfung lief das MEdical ab, der Sachbearbeiter hat einfach die 24 h in 24 Monaten ANTEILIG genommen, war ein cleverer Typ.

Aber Gott-sei-Dank ist ja jetzt mit JAR alles anders........

cheerio
Christian
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andi
eddh.de User


Hier seit: 16.10.2002
Beiträge: 21
Ort: EDTX / EDTY

BeitragVerfasst am: Do, 19 Jun 2003, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

müssen ja noch coole Zeiten gewesen sein :-)

naja JAR hin oder her...ich kann mir nicht im Traum vorstellen, dass dieser Typ von meinem RP so "kulant" wäre....sind eigentliche alle RP-Angestellten immer so schlecht gelaunt, und reden gerade soviel wie nötig? *g*

hatte ihn gefragt ob es möglich sei, meine Alleinflugstunden anzurechnen...Antwort: "Nein! Auf Wiedersehen" und hat danach sofort aufgelegt....hätte gar keine Chance gehabt nochmal nachzufragen lol


cu
Andi
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