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Verlängerungskriterien nach JAR-FCL 1

 
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skyhawk
eddh.de User


Hier seit: 11.01.2003
Beiträge: 5
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 11:16    Titel: Verlängerungskriterien nach JAR-FCL 1 Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen !

Nachdem ich dachte, dass ich JAR-FCL dank DAeC-Sonderdruck, diesem Forum und Besuch des DAeC-Standes auf der AERO einigermassen verstanden hätte, taucht nun wieder eine neue Ungereimtheit auf:

Verlängerungskriterien (sowohl PPL-A ICAO-konform als auch JAR-FCL 1)

Nach diesen Kriterien wird also sowohl die JAR-FCL-Lizenz als auch der "alte" PPL-A verlängert werden.

Entsprechend der o.a. Quellen bezieht sich die nachzuweisende Mindestflugzeit von 12 h auf die letzten 12 Monate vor der anstehenden Verlängerung. Jetzt liegt hier NfL II 37/03 vor mir, ich zitiere §4 Absatz 2:

"Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innherhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. (...)"

Absatz 3:

"Die Lizenz nach §3 Abs.1 kann um die Gültigkeit nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt."

Was denn nun? 12 Stunden in 12 oder 24 Monaten vor Ablauf der Lizenz?

Viele Grüße und happy landings !

Frank
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

die Sache ist eigentlich glasklar:

Alle diejenigen, die den PPL A "National" (also neu beschränkt auf 750kg) ab dem 01.05.03 erworben haben oder werden, müssen innerhalb von 24 Monaten 12 Stunden Flugzeit und die sonstigen Bedingungen nach §4 Abs. 2 LuftPersV erfüllen.

Für alle, die den "alten" PPL A haben bzw. die nach JAR-FCL 1 deutsch umschreiben bzw. verlängern, gelten die 12 Stunden innerhalb der letzten 12 Monate vor Lizenzablauf.

Neuste Info von meinem Luftamt: Es gibt bereits eine Anordnung für die Behörde, die noch nirgends veröffentlicht ist, wonach für eine Übergangszeit (die noch nicht näher begrenzt ist) die Piloten, die noch den alten Schein haben, die Wahl haben, ob sie nach den neuen Vorschriften (siehe oben) oder nach den alten (=24 Std., 25 T/o + Ldgs, 3 Streckenflüge usw.) verlängern können.


Alles klar? Cool

Für weitere verzweifelte Fragen, fragen Sie Ihr Luftamt oder erschießen Ihren Apotheker.... Wink
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skyhawk
eddh.de User


Hier seit: 11.01.2003
Beiträge: 5
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Die Unterscheidung PPL-N / PPL JAR-FCL 1 / PPL-A ICAO-konform geht aber aus dem Gesetzestext nicht hervor - hier ist für alle nur die 24-Monats-Frist beschrieben - hast Du eine Referenz für die von Dir beschriebene Auslegung ?

Viele Grüße und happy landings !

Frank
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

Referenz hab ich, denn als ich Deine Frage gelesen hatte habe ich wenig später im Dienst gleich 2x das Problem LIVE erlebt und wir haben im Amt angerufen! => Siehe Fettgedrucktes.

Quelle: Luftamt Nordbayern, Sachgebiet: Scheinverlängerung
Die Sachbearbeiterin ist jedenfalls fit Razz und hatte offenbar diese neue "Anordnung", "Richtlinie" oder wie auch immer vorliegen...

Noch was: Es ist eigentlich keine Auslegung sondern nur das mühselige Zusammensuchen von den Teilen der LuftVZO und LuftPersV, die zusammengehören und die Übergangsregelungen beschreiben. Aber das ist zugegebenermaßen für Nicht-Juristen sehr mühselig und bei weitem nicht mehr so eindeutig wie früher!
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Didi
eddh.de User


Hier seit: 20.06.2002
Beiträge: 10
Ort: EDHL

BeitragVerfasst am: Do, 22 Mai 2003, 8:30    Titel: Antworten mit Zitat

habe gestern mit dem luftamt in Schleswig-Holstein gesprochen:

1. Es gibt für Scheinverlängerungen eine Übergangsfrist bis einschliesslich Juli, während der Scheinverlängerungen nach dem alten Recht vorgenommen werden.
2. "Sachverständiger" i.S. der neuen Verordnung ist nicht automatisch jeder Fluglehrer. Kriterien, nach denen Sachverständige bestimmt werden sind in Kiel bislang nicht bekannt. Daher gibt es zur Zeit auch noch keine Liste mit anerkannten Sachverständigen.
3. Der Überprüfungsflug muss eine Stunde dauern. Das sind zur Zeit die einzigen bekannten Anforderungen, ob man eineStunde geradeaus fliegen soll, oder was genau überprüft wird weiss im Moment keiner.

==> eine typisch deutsche Regelung, zuerst Gesetze und Verordungen, dann eventuell der Inhalt.

Sch... -Bürokratie Mad
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AirWay
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.11.2002
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Do, 22 Mai 2003, 8:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wärs mit einer Einweisung auf ein neues Muster? Ist auch ne Stunde mit Fluglehrer und wenigstens nicht sinnlos ein Loch in die Luft gebohrt :-)

Gruss Air
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Didi
eddh.de User


Hier seit: 20.06.2002
Beiträge: 10
Ort: EDHL

BeitragVerfasst am: Do, 22 Mai 2003, 8:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man mit dem "Sachverständigen" ein sinnvolles Programm für diese Stunde hat, empfinde ich die Zeit durchaus nicht als sinnloses Löcher-in-die-Luft-bohren.
Ich mache regelmässig ein biannual flight review nach amerikanischem Recht während dem ich richtig arbeiten muss, weil alle relevanten Manöver geflogen werden, die Zeit spielt dabei übrigens eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich dabei auch nicht um eine typisch deutsche "Überprüfung", sondern um eine vernünftige Auffrischung nötiger Kenntnisse (auch theoretisch).

Es wäre doch schön, wenn die neuen Regelungen nicht nur die deutsche Kontrollsucht befriedigen würden, sondern als Gelegenheit für eine sinnvolle Weiterbildung genutzt würden.
Bevor man sich dabei auf neue Flugzeugmuster stürzt, sollte man doch zunächst einmal seine Grundkenntnisse, die hierzulande vielen "Piloten" im Laufe der vielen ausbildungsfreien Jahre verloren gehen, wiederherstellen.
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AirWay
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.11.2002
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Do, 22 Mai 2003, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, und die, die es am nötigsten haben, suchen sich den Fluglehrer aus, bei dem sie am wenigsten tun müssen......
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