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Einweisung D-F...

 
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cm
eddh.de User


Hier seit: 01.08.2003
Beiträge: 15
Ort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 9:32    Titel: Einweisung D-F... Antworten mit Zitat

Hallo,

was ist zu beachten, wenn man als PPL-A-Inhaber eine Einweisung/Musterberechtigung auf einem Flieger mit 2500kg MTOW (D-F...) machen möchte? Gibt es vorgeschriebene Mindeststunden, irgendwelche Prüfungen oder läuft das ganze wie eine normale Einweisung auf einen anderen E-Klasse-Flieger, nur mit Eintragung im Schein?

Gruß
Charly
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Confused
Sind Geräte dieser Gewichtsklasse i.d.R. nicht für mehr als 4 Personen zugelassen? In diesem Falle würde dann ein CPL erforderlich.
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joerg
eddh.de User


Hier seit: 07.07.2002
Beiträge: 8
Ort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

@ .chs:
nö, das ist nicht richtig. Der PPL hat unmittelbar nichts mit der Anzahl der Sitzplätze zu tun, solange wir über nichtgewerbliche Flüge und Mitnahme von Passagieren ohne Entgelt reden.
Eine AN-2 kannst du mit Rating auch mit dem PPL fliegen. Das geht ja auch mit der 36er Bonny oder mit einer Piper Saratoga, alle für sechs Plätze oder einer TB20 mit fünf Plätzen. Was du niemals fliegen kannst ist ein Muster das nicht für den single Pilot Betrieb zugelassen ist wie die grossen Citations oder so. Aber da reicht auch kein CPL, da muss der ATPL her. Eine Einschränkung gibt es noch bei JAR-FCL PPLern, da muss man bei HighPerformance Mustern (z.B. TBM700) teilweise ATPL Kenntnisse nachweisen. Aber mit etwas zusätzlichem Theorieunterricht würde es dann auch mit dem PPL gehen.

Mindeststunden sind mir nicht bekannt, aber vielleicht gibt es da sowas wie die 100h beim Multiengine Rating.

Gruß

Jörg
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cm
eddh.de User


Hier seit: 01.08.2003
Beiträge: 15
Ort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

habe heute auch mal versucht, beim RP eine Antwort zu erhalten. Danach gibt es wohl die 2000kg Grenze nicht mehr und man benötigt nur ein Difference-Training durch einen Fluglehrer.
Habe dazu noch folgendes gefunden, vielleicht ja auch für den ein oder anderen interessant:
Zitat:
8. Unterschiedsschulung / Difference Training: Mit der Lizenzeintragung Klassenberechtigung SEP(land) in Spalte 4 der neuen Lizenz darf man die Flugzeugklasse "einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk" fliegen. Hat ein solches Flugzeug aber ein Verstellprop (VP=variable pitch), Einziehfahrwerk (RU=retractable undercarriage), Turbolader (T=turbo), Druckkabine (P=cabin pressurization) und/oder ein Heckrad (TW=tail wheel), so ist ein Vertrautmachen = Unterschiedsschulung durch einen FI erforderlich. Diese Unterschiedsschulung muss durch einen FI im Flugbuch bestätigt werden. Wer vor dem 1. Mai 2003 auf solchen Maschinen bereits vertraut gemacht worden ist, sollte die alten Flugbücher mitführen oder im neuen Flugbuch von einem FI erneut bestätigen lassen. - Motorseglerpiloten brauchen in Spalte 4 der Lizenz die Eintragung TMG für touring motor glider (Motorsegler mit einklappbarem Propeller sind Segelflugzeuge und gehören nicht zu TMG), siehe auch das Beispiel unter Punkt 10. - Wasserflugzeugpiloten brauchen die Eintragung SEP(sea), 2-Mot-Piloten die Eintragung MEP(land) oder MEP(sea).
aus: http://www.fliegerclub-trier.de/JAR-FCL/JAR-FCL-Info_1.htm
Gruß
Charly
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joerg
eddh.de User


Hier seit: 07.07.2002
Beiträge: 8
Ort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Charly,
das gilt aber nur für die JAR-FCL Scheine, nicht für die PPL-A nach ICAO-Standard (alter Schein). Allerdings fehlen zumindest in Hamburg vereinzelt mal die Gewichtsbeschränkungen in neu ausgestellten Scheinen nach altem Recht. Ob man sich damit aber über die gesetzlichen Regeln hinwegsetzen kann ist mir nicht bekannt. Aber ansonsten hast du recht, es reicht die Differenzschulung um von der 150er auf die AN-2 umzusteigen Wink
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cm
eddh.de User


Hier seit: 01.08.2003
Beiträge: 15
Ort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jörg,

hmm, habe dem Sachberbeiter im Dezernat Luftfahrt eigentlich meine Situation erläutert (alter PPL-A, nächste Verlängerung im April, kein CVFR => also dann PPL nach ICAO). Seine Aussage war, dass es die Gewichtsbeschränkung von 2000kg nicht mehr gibt und ein Difference-Training ausreicht (Einziehfahrwerk, Spornrad).
Werde wohl noch einmal genauer nachfragen müssen.

Gruß
Charly

PS: Naja, 152er Aerobat war´s dann schon... Wink
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