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Anerkennung US-PPL - Ansprechpartner für Infos beim LBA?
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi, 29 Okt 2003, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

So, die Odyssey hat begonnen:

1. Anruf Landesbehörde Kiel: "Ja, wir machen nur Umschreibungen. Davor steht die Anerkennung durch das LBA - die kennen sich ja mit US-Scheinen aus, wir nicht."

2. Anruf LBA: "Anerkennungen gibt's nicht mehr, nur noch Umschreibungen. In JAR-FCL 1.015, Anhang 2 steht nur noch das Wort "conversion", also Umschreibung. Und Umschreibungen machen die Landesbehörden. Wir interpretieren JAR-FCL so, dass es für den Nicht-JAA, aber ICAO-Schein einen JAR-FCL-Schein gibt, nicht den nationalen. Dazu gibt es verschiedene Voraussetzungen, darunter: 100 Stunden Flugzeit, JAA-Medical, Funksprechzeugnis, schriftl. und praktische Prüfung."

3. Neuer Anruf Kiel: "Versteh ich nicht. Da gibt's doch § 28.4 LuftVZO - da steht immer nur LBA. Wir machen das nicht."

4. Neuer Anruf LBA: "Der hat wohl die Einführung von JAR-FCL verpasst. Das war im Mai. Seitdem gilt für uns FCL 1.015 Anhang 2 - und das LBA steht auf dem Standpunkt, dass für PPL die Länder zuständig sind."

Das ist der Stand von heute. Mal sehen...
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flossi
eddh.de User


Hier seit: 06.06.2002
Beiträge: 13
Ort: Plauen (Hof (EDQM))

BeitragVerfasst am: Mi, 29 Okt 2003, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Thomas,

das ist ja echt ein toller Krimi.
Also ich denke wir verlassen uns mal auf die Aussagen des LBA. Die in Kiel sind wirklich nicht auf dem neuesten Stand. Meine Landesbehörde (Dresden) hat in jedem Fall schon mal zugesichert, das sie für die Umschreibung zuständig sind und haben sich sehr hilfsbereit verhalten. Wir müssen nächste Woche nur noch abklären wie es am besten ablaufen soll. Ich werde weiter berichten.

Heiko
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Knöpfchen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Mi, 29 Okt 2003, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

thomas,

das erinnert mich ganz stark an meine erfahrung Confused

"mein" rp hat allerdings nach kurzem übersehen, dass ich mit anerkennung wirklich anerkennung und nicht umschreibung meinte, erkannt, dass es für die umschreibung zuständig ist. details möge man aber JAR-FCL 1015, anhang 2, entnehmen... allerdings war man der ansicht, dass eine anerkennung durch das lba erfolge. mein eindruck hier war: sehr nett, auch hilfsbereit - aber mit der JAR-umschreibe-anerkenn-kiste eher ein wenig überfordert (was bei dem chaos auch nicht verwundert; ich möchte den job dort jedenfalls nicht machen müssen...).

anruf beim lba ergab die gleichen antworten, die du schon genannt hast. vielleicht hatten wir ja die gleiche person am apparat; dann müßte sie sich ja wie ´ne schallplatte vorgekommen sein Mr. Green

hm, woran ich jetzt nicht gedacht habe zu fragen, was mir aber gerade einfällt: ist das mit dem wegfall der anerkennung eine allgemeine JAR-sache oder d-spezifisch?? ich meine mich erinnern zu können irgendwann, irgendwo mal gelesen zu haben, dass die anerkennung mitgliedsstaatssache sei. weiß da jemand was genaueres? wäre mal nur aus neugier.

@flossi:

clever, auch ein gedanke Wink hat sich für dich ja wirklich angeboten
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 30 Okt 2003, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin jetzt erst mal ein wenig weiter: Hamburg macht das nach Anhang 2 zu JAR-FCL 1.015. Wenn meine Scheine im Juni 2004 zur Verlängerung anstehen, mache ich da weiter. Ansonsten wird das Thema jetzt auch intensiv auf de.rec.luftfahrt diskutiert - ich bitte um Verständnis, wenn ich nicht alles doppelt poste.
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: Mi, 05 Nov 2003, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Umschreibewillige,

hier kommt jetzt der Kommentar aus München. Ich hatte letzte Woche das Luftamt Süd per e-mail um Stellungnahme gebeten, und das ist die Antwort, die ich von Herrn Hüttner, zuständig für Luftfahrtpersonal, erhielt. Danach sieht es auch hier danach aus, dass neue Umschreibungen einer US-PPL zur JAR-PPL führen - mit schriftlicher Prüfung in Luftrecht uns Menschlichem Leistungsvermögen, sowie mit praktischer Prüfung.

Wie es hier jetzt mit der Behandlung schon früher umgeschriebener US-PPL aussieht, versuche ich als nächstes herauszubringen.

Gruss Jan

Zitat:
Luftamt Süd
für die Umschreibung eines PPL(A), der von einem Nicht-JAA-Mitgliedsstaat erteilt wurde, in einen PPL(A) gemäß JAR-FCL 1 deutsch sind folgende Nachweise beizubringen bzw. Prüfungen abzulegen (JAR-FCL 1.015, § 25 LuftVZO):

1. Nachweis über den Besitz einer gültigen Lizenz, die gemäß ICAO Anhang 1 erteilt wurde (Beglaubigte Kopie)

2. Schriftliche Erklärung darüber, dass keine Straf- oder
Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig sind und dass Sie in der
Vergangenheit an keinem Flugunfall beteiligt waren. Andernfalls sind entsprechende Angaben über das zuständige Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizeibehörde, Aktenzeichen und Grund des ggf. anhängigen Strafverfahrens bzw. Behörde und Aktenzeichen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Flugunfall ereignet hat, zu machen.

3. Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2 gemäß JAR-FCL 3 deutsch, ausgestellt von einem gemäß § 24 e LuftVZO dafür anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen (Beglaubigte Kopie)

4. Deutsches Sprechfunkzeugnis AZF, BZF I oder II (Beglaubigte Kopie) gemäß FlugFunkV

5. Nachweis von mindestens 100 Stunden Flugerfahrung als Pilot von Flugzeugen (Flugbuchkopien, bestätigt gemäß § 120 Abs. 1 LuftPersV von einem Beauftragten für Luftaufsicht, Ausbildungs- oder Flugbetriebsleiter, Prüfer oder Fluglehrer)

6. Nachweis über eine Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder erster Hilfe gemäß § 126 LuftPersV (Kopie)

7. 1 Passbild (3,5 x 4 cm). Bitte unbedingt Namen und Geburtsdatum auf die Rückseite schreiben.

8. Geburtsurkunde oder Personalausweis oder Reisepass (beglaubigte Kopie)

9. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, 24932 Flensburg (www.kba.de). Die Auskunft wird Ihnen direkt zugesandt. Sie ist im Original mit allen Anlagen vorzulegen.

10. Behördenführungszeugnis (Belegart O oder P) zur direkten Übersendung an die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, 80534 München. Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu stellen. Bewerber die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können die Ausstellung eines Führungszeugnisses direkt beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 53094 Bonn, beantragen. Als Verwendungszweck ist "Umschreibung ausländische Lizenz" anzugeben.

11. Schriftliche Prüfung in den Fächern Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen (Terminvereinbarung unter Tel. 089 / 2176 2416 oder Fax 089 / 2176 2979)

12. Praktische Prüfung für den Erwerb des PPL(A) gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.130 und 1.135 und Anhang 2 zu JAR-FCL 1.135 (Terminvereinbarung und Prüferzuweisung unter Tel. 089 / 2176-2289, -2831 oder -2912)


Zuletzt bearbeitet von Jan M am Mi, 05 Nov 2003, 18:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: Mi, 05 Nov 2003, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und hier der zweite in diesem Thread diskutierte Fall:

Wer mit einer früher anerkannten US-PPL eine Umschreibung alter Art absolviert hat, profitiert in Bezug auf CVFR bei anstehender Verlängerung nicht von den geänderten Umschreibungs-Rahmenbedingungen. Da wird scheints nur der schon existierende deutsche Schein betrachtet, die Hürde CVFR bleibt bestehen > es gibt die ICAO-Lizenz

Zitat:
Luftamt Süd
Ihr deutscher ICAO PPL kann in eine JAR-FCL Lizenz umgewan-
delt werden, wenn Sie die CVFR-Berechtigung erwerben und eine schriftliche Erklärung abgeben, dass Sie sich mit den JAR-FCL Vorschriften vertraut gemacht haben. Entsprechende Antragsformulare finden Sie auf unseren
Internetseiten.


Gruss Jan
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flossi
eddh.de User


Hier seit: 06.06.2002
Beiträge: 13
Ort: Plauen (Hof (EDQM))

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Nov 2003, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal zur weiteren Info.
Ich habe jetzt die entgültige Info von meiner Landesbehörde in Dresden bekommen. Sie ist identisch mit der von Jan M. Sie waren super nett und meinten, ich solle alles mal ganz formlos mit Antrag auf Umschreibung herschicken, dann machen wir die Termine für die Prüfungen, und dann geht das schon seinen Gang. Klang echt cool. So werde ich das mal tun und anfangen den ganzen "Schrott zusammen zu tragen"

Eine Frage: Hat zufällig jemand die Software (Fragenkatalog nach Jar zum PPL-A), wo man sich vielleicht "beteiligen" kann?

Flossi
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