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Verwandlung PPLA+US-ASEL zu JAR-PPL
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 19 März 2004, 14:11    Titel: Verwandlung PPLA+US-ASEL zu JAR-PPL Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht erinnern sich einige, dass wir das hier mal diskutiert hatten. Hier meine neuesten Erkenntnisse:

Frage: Kann man die Kombination aus altem deutschen PPL A (ohne CVFR) und davon unabhängig erworbenem amerikanischem Private Pilot Certificate ASEL irgendwie dazu nutzen, den PPL A ohne Erwerb von CVFR zu einem vollen JAR-FCL-PPL zu machen?

Und die neueste Antwort der Landesbehörde lautet: Kein Problem. Einfach alles mitbringen, dazu 100 Stunden Gesamtflugerfahrung vorweisen - und schon erhält man einen JAR-FCL mit Nachtflugberechtigung (die im US-Schein enthalten ist). Keine zusätzlichen Prüfungen.

Das ist ziemlich cool- wenn's der Praxiserprobung (durch mich Ende Mai) standhält. Es ist auch extrem praxisnah: Alles, was man so können muss, bringt der US-Schein mit; die deutschen Spezifika kennt man durch den PPL A.
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: Sa, 20 März 2004, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ach nee,

das ist dann doch eine völlig neue Entwicklung! Was hast Du bisher vorliegen - gibt es das schriftlich? Aktenzeichen? Welche Landesbehörde ist denn plötzlich so entgegenkommend?

Du schränkst das hier ein auf unabhängige PPL SEL (US) und PPL-A (DE). Hat das einen bestimmten Grund? Diese Konstellation ist doch eher selten - die meisten Leute mit US-Schein kamen bisher über Anerkennung und Umschreibung zum deutschen PPL.

Eine Aufwertung der Umschreibung wäre jedenfalls die Regelung, die ich die ganze Zeit suche. In meiner US-Ausbildung habe ich schliesslich die Fähigkeit zum Nachtflug und zum kontrollierten Fliegen im Luftraum C nachweisen müssen, mich dann aber bei der Anerkennung + Umschreibung auf den alten PPL-A (DE) doch leise drüber ärgern dürfen, dass dieser Teil der Ausbildung und Erfahrung von unseren Behörden eben nicht anerkannt wurde.

Auf jeden Fall erst mal viel Erfolg im Mai,

Gruss Jan
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: So, 21 März 2004, 9:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jan,

nur mündliches, vom LBA und Landesbehörde HH.

Meine Unterscheidung bezog sich auf den umgekehrten Fall: Ein US-Schein ausgestellt auf Basis des deutschen PPL. Der ist ja kein "richtiger" US-Schein, weil er die Einschränkung enthält, nur gültig zu sein in Zusammenhang mit dem gültigen deutschen Schein. Das ist bei Anerkennung und Umschreibung eines US-Scheins in einen deutschen Schein nicht der Fall. Der ist dann ein "richtiger" deutscher Schein.

Ich habe selbst einen PPL-A durch Umschreibung eines US-ASEL erhalten.
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: So, 21 März 2004, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

OK, das ist wirklich interessant. Genau da wollen wir hin. Sobald Du etwas schriftliches hast, bitte posten, damit wir bei anderen Landesbehörden nachfragen können.

Crossing fingers!

PS: Interessant, dass das LBA dazu Position bezieht, wo die sich doch augenscheinlich aus dem Anerkennungsgeschäft ausgeklinkt haben. Aber wenn es in unserem Sinne ist, um so besser. Wink
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: So, 21 März 2004, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Länder sind für der UMSCHREIBUNG zuständig, das LBA für die ANERKENNUNG.... klein aber feine Unterschied.

Umschreibung: du willst ein vollwertige deutsche Schein

Anerkennung: du willst weiterhin auf dein US Schein fliegen, ohne ein Deutsches zu bekommen.

klar Confused Cool

skytanzen
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: So, 21 März 2004, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:

Die Länder sind für der UMSCHREIBUNG zuständig, das LBA für die ANERKENNUNG.... klein aber feine Unterschied


Hier geht es letztlich um Umschreibung. Wir sind hier ja auf der Suche nach dem langgehegten Wunsch vieler US-PPL-Umschreiber -die Anrechnung der US-Nachtflug- und CVFR-äquivalenten Ausbildung mit Ziel JAR-PPL ohne C-VFR oder Prüfung.

Bezüglich der Umschreibungen ist das LBA raus. Mit der JAR-'Conversion' obliegt das Umschreiben ausländischer PPL nur noch den Landesbehörden (Details im Thread http://www.eddh.de/forum/viewtopic.php?t=282 )

Gruß Jan
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 22 März 2004, 7:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat sich nach Aussage des LBA schon wieder geändert: Das LBA ist wieder zuständig.
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: Mo, 22 März 2004, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wir leben im Umbruch - spannende Zeiten Shocked Aber das ist ja auch immerhin schon 3-4 Monate her Laughing

Gruß Jan
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Torsten
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 24.06.2003
Beiträge: 56
Ort: EDDS

BeitragVerfasst am: Mi, 24 März 2004, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das hat sich nach Aussage des LBA schon wieder geändert: Das LBA ist wieder zuständig.

Yepp. Habe vor ca. drei Wochen mit den benachbarten RPs (TÜ, Stgt. und KA) telefoniert und anschließend beim LBA angerufen (habe US-PPC ASEL). TÜ hat eine Zeit lang wieder die alten Kriterien praktiziert (24 h nach Scheinerhalt etc...), wurde dann aber vom LBA zurück gepfiffen.

Die Zulassungskriterien des LBA für beides sind nunmehr identisch, nur dass man für Umschreibung 100 h und für Anerkennung 75 h Gesamtflugzeit braucht. Bei letzterem muss man zudem seinen US-Schein current halten. Also nicht wirklich ein überzeugender Grund, eine Anerkennung zu machen.

Alternative ist immer noch der OE-Schein (bis zum Jahresende). Damit kann man sofort auch in D+CH die jeweiligen Flieger fliegen, man benötigt nur Theorie in Nav + Recht und den Checkflug. So einfach kann es gehen...

Viele Grüsse
Torsten
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Do, 25 März 2004, 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

so stehts immer noch beim LBA...

Zitat:
Der Antrag auf Umschreibung (Conversion) von Privatflugzeugführern bzw. Privathubschrauberführern, die von Nicht-JAA-Mitgliedsstaaten erteilt wurden, in PPL (A) bzw. PPL (H) gem. JAR-FCL deutsch ist an die zuständige Erlaubnisbehörde des Bundeslandes, in dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat, zu richten.



Anerkennung = validation = LBA
Úmschreibung = conversion = Länder

Skytanzen
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