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Großfamilie in einer TB20

 
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familyflyer
eddh.de User


Hier seit: 28.07.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Di, 01 Jun 2004, 19:23    Titel: Großfamilie in einer TB20 Antworten mit Zitat

Ich habe heute folgende Frage :

Zur Zeit fliege ich eine TB20. Nun steht überall, dass es sich bei diesem Flugzeug um ein 4/5-sitziges Reiseflugzeug handelt. Demnächst würde ich gerne mit meiner Familie (2 Erwachsene und 4 Kinder) mit dieser TB20 fliegen. Wenn ich berücksichtige, dass meine 2 Kleinsten 4 Jahre alt sind, so kann ich diese im Prinzip doch auf einen Sitz setzen, sodass ich mit 5 Sitzplätzen auskommen würde. Da die Kabine der TB20 sehr geräumig ist, wäre es auch kein Platzproblem (meine beiden anderen Kinder sind 12 und 14 Jahre). Das Thema Weight & Balance wäre dadurch ebenfalls problemlos. Wir hätten sogar bei voller Betankung noch 50kg Reserve !!

Wer kann mir nun sagen, ob ich damit ein Problem mit dem Gesetzgeber oder dem Vercharterer bekommen würde ?
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 01 Jun 2004, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi familyflyer!

Da ist dein Name ja Programm... Wink

Ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig - wenn die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Gust du hier: http://www.eddh.de/forum/viewtopic.php?t=38 da steht eigentlich alles Wesentliche drin... Smile

Oder gib mal 'Kinder' bei der Suchfunktion des Forums ein, da müsste auch noch was über Kindersitze sein...

Viele Grüße

Sigi
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Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jun 2004, 2:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Ihr beiden,

Vorsicht! Kleiner Hinweis, was bezüglich die Beförderung von Personen, entsprechend Luftrecht angeht:

Unbedingt (!) auch auf die Deckungszusage der Vesicherung zur kombinierten Halterhaftpflicht-/ Passagierhaftplfichtversicherung achten.

Auch ein Kind wird bei den Versicherungsanbietern als "Person" gezählt. Auch wenn gemäß Luftrecht Personen, hier Kinder, innerhalb der Betriebsgrenzen befördert werden dürfen, kann es unter Umständen zu einem Konflikt mit dem Versicherungsgeber, bezüglich Versicherungsschutz, kommen.

Also auch auf die Deckungszusage, bezüglich der maximalen Anzahl der Personen, die in einem Flugzeug zugelassen und befördert werden dürfen, achten.

P.S: Ich gehe davon aus, dass für das o.g. Flugzeug eine Versicherung für Passagiere / Fluggäste abgeschlossen wurde und nicht nur eine Halterhaftpflicht besteht.

Nur als Hinweis,

liebe Grüße
Robin
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familyflyer
eddh.de User


Hier seit: 28.07.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jun 2004, 8:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Siggi, Hi Robin,

zunächst mal vielen Dank für eure Antworten. Bezüglich meinem Namen muss ich Siggi recht geben. Wobei ich froh bin, dass meine ganze Familie die Begeisterung für die Fliegerei mit mir teilt, wenn es auch dadurch nicht einfach ist einen passenden Flieger zu finden.

Die Sache mit der Versicherung ist ein guter Hinweis. Den werde ich mal checken. Zumal ich gerade dabei bin mir eine eigene TB10/20 zuzulegen. Hier ist dies natürlich auch von Bedeutung.

Zur Sicherheit denke ich, dass diese nicht gefährdet ist. Zum einen achte ich darauf, dass ich bei solchen Ausflügen eine maximale Flugzeit von 2 Stunden nicht überschreite und zum anderen sind meine Kinder doch schon sehr flugerfahren. D.h. sie wissen wie man sich im Flieger verhält und genießen friedlich solche Flüge.

Liebe Grüße

Familyflyer
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