zu eddh.de ... eddh.de
Das eddh.de-Forum
 
 FAQFAQ   SUCHENSUCHEN   MitgliederlisteMitgliederliste   UsergruppenUsergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LOGINLOGIN 

Brauche mal wieder Rat...
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> General
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 29 Mai 2004, 6:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

das ist vollkommen richtig! Aber ich meinte ja nur das, was man alles braucht. Die Flugzeit ist natürlich mit drin... Wink
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
obrock
eddh.de User


Hier seit: 18.04.2003
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Fr, 11 Jun 2004, 18:20    Titel: Bloß nicht verfallen lassen! Antworten mit Zitat

Hi...ich hatte meinen "alten" PPL auch verfallen lassen müssen...musste dann die theoretische Prüfung wiederholen, und auch noch einen Checkflug (nicht PRüfungsflug) mit einem Sachverständigen machen. Das Fliegen war das kleinere Problem, aber diese blöde Lernerei war nicht so toll. Also: Wie immer Du es machen kannst, lass Deinen Schein bloß nicht länger als drei Jahre verfallen!!!!

Gruß,
Oliver, EDDH
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: So, 04 Jul 2004, 3:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sehr interessant und hat auch für mich eine Frage bezüglich der neuen Regelung "Scheinverlängerung", "Klassenberechtigung" und "Medical" beantwortet.

Hier hat mich besonders das "Medical" etwas verwirrt. Denn nach neuer Regelung sind die Fluglizenzen 5 Jahre gültig (nach ICAO Richtlinien).

So stellte sich mir die Frage, wer eigentlich das "Medical" innerhalb dieser Zeit prüft. Denn dieses ist ja in der Regel alle 2 Jahre fällig.

So nahm ich an, dass hier eine "Lücke" in den Auflagen besteht, was die Prüfung des "Medicals" angeht. Ich vertrat die Meinung, dass es theoretisch möglich wäre, mit einem gültigen Flugschein nach ICAO Richtlinien, ggf. ohne ein neues "Medical" nach 2 Jahren, weiterhin in ein Flugzeug zu steigen. (Es versteht sich, dass ich hier eine grobe Fahrlässigkeit eines Piloten beschreibe, der dieses Verhalten an den Tag legen würde.)

Mir ging es lediglich um die Frage, wer prüft eigentlich, dass der Pilot über ein aktuelles "Medical" verfügt. Und bei dieser Frage ging ich davon aus, dass dies nach den neuen Regelungen "ungeprüft" in Vergessenheit geraten ist.

Dies ist nicht so!

Am 01.07.2004 war ich bei meinem Fliegerarzt zur Verlängerung des "Medicals" und stellte ihm genau diese Frage und erklärte diesem meine Bedenken bezüglich der Prüfung von bestehenden und gültigen medizinischen Untersuchungen, wenn ein Flugschein 5 Jahre Gültigkeit besitzt. Also die Annahme, dass ein Pilot ggf. innerhalb dieser Zeit lediglich seine Klassenberechtigungen verlängert aber das "Medical" nicht.

Wie ich dann erfahren habe, sind die verantwortlichen Ärzte mit einer neuen Software beglückt worden, die direkt eine Verbindung über Telekommunikation zum zuständigen RP eine Verbindung aufbaut und die erfolgte und geforderte 2 jährliche medizinische Flugtauglichkeit weitermeldet.

Dies bedeutete in meinem Fall:

1. Ich musste meinen Flugschein vorlegen.
2. Es wurde die Lizenznummer des Flugscheins erfasst.
3. Es wurde die Flugzeit seit der letzen medizinischen Untersuchung ermittelt (Flugbuch)

Diese Daten wurden dann mit der Verlängerung des Medicals an den RP gesendet.

Des weiteren habe ich dieses mal nicht nur ein DIN-A4 Blatt erhalten, dass meine medizinisch gesehene Flugtauglichkeit bestätigt, sondern einen regelrechten separaten Ausweis.

Dies bedeutet abschließend, dass entgegen meiner ersten Auffassung, dass "Medical" tatsächlich geprüft wird und dies fristgemäß verlängert werden muss.

Welche Reaktion vom RP erfolgt, wenn dieses nicht fristgerecht verlängert wurde, kann ich natürlich nicht beantworten.

Mein Fliegerarzt wurde zumindest nach seiner Aussage ziemlich kurzfristig und unter Androhung eines Bußgeldes mit dieser neuen Software beglückt, die er seit den neuen Regelungen nun zu verwenden hat und Verlängerungen weitermeldet.

Ich denke, diese Information ist sicherlich interessant für alle, die vergleichbare Bedenken wie ich hatten oder kurz vor ihrer Verlängerung des "Medicals" stehen.

Liebe Grüße
Robin
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Users besuchen
obrock
eddh.de User


Hier seit: 18.04.2003
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: So, 04 Jul 2004, 11:11    Titel: Verlängerung Medical Antworten mit Zitat

Hallo Robin.
Ich bin selbst Fliegerarzt und kann bestätigen, dass die Daten, die im Medical selbst stehen, auch an das LBA übermittelt werden müssen. ZUsätzlicg gibts ein Fax des Medicals an die Scheinführende Stelle (z.B. RP) .
Dazu gehört allerdings bei Tauglichkeit NICHT die Flugstundenzahl, sondern eben nur das, was auch im Medicalsteht. Nur, wenn ein Pilot untauglich ist, müssen sämtliche erfassten Daten (incl. Diagnosen, Befunden etc.) ans LBA per verschlüsselter email geschcikt werden.

Übrigens ists ja auch ganz schön, dass der Pilot in D auch mal etwas Eigen-Verantwortlichkeit zeigen darf und eben selbst dafür sorgen muss, dass er immer ein gültiges Medical hat....schliesslich könnte er ebenso gut auch ohne gültige Lizenz in (s)ein Flugzeug steigen und herumfliegen. Macht ein BfL mal eine Probe (soll ja vorkommen), will der auch natürlich das gültige Medical sehen, ebenso wie Flugvorbereitung, Bordbuch etc. .

Gruß aus Hamburg,

Oliver

www.doc-brock.de
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: So, 04 Jul 2004, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Robin,

der Luftfahrerschein ist zwar für 5 Jahre ausgestellt, ist aber nur gültig, in VERBINDUNG mit ein gültiges Medical sowie verlängerte Classrating! Auch ein Bildausweis ist mitzuführen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und du fliegst, ist das illegal!! Kontrolliert wird spätestens bei ein Verstoß oder Unfall, wobei der Versicherungsschutz ein große Rolle spielen könnte! Confused Daher gibt es verschiedene Termine zu beachten:

Schein: 5 Jahre (Segelflug z.B. unbefristet)
Classrating: 2 Jahre
Medical: je nach Alter 1, 2 oder 5 Jahre (die 2 Jahre Regel für Alle ist nur ein Übergangsregelung bis 31.12.2004 und nur für den ICAO sowie nationale Scheine wie Segelflug).
Lehrberechtigung: 3 Jahre

Der RP ist es egal, ob dein Medical gültig ist oder nicht... sie laufen dir nicht nach.... aber wehe, du gerässt in eine Kontrolle!


Zitat:
Übrigens ists ja auch ganz schön, dass der Pilot in D auch mal etwas Eigen-Verantwortlichkeit zeigen darf und eben selbst dafür sorgen muss, dass er immer ein gültiges Medical hat.


richtig.... aber nicht nur in D... es sind europäische Bestimmungen... die Engländer, Franzosen, etc. habe auch damit zu kämpfen!

keep flying!
Skytanzen
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Mo, 05 Jul 2004, 3:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Obrock,


Zitat:
Dazu gehört allerdings bei Tauglichkeit NICHT die Flugstundenzahl, sondern eben nur das, was auch im Medicalsteht.


verstehe..., hmm...ich durfte, obwohl die Tauglichkeit neu bestätigt wurde, trotzdem die Flugstundenanzahl nach der letzten Untersuchung angeben. Vielleicht wird dies vorab grundsätzlich geprüft und nur dann, wie in Deinem Fall beschrieben, also bei Nichttauglichkeit, weitergegeben?

Wie auch immer, ich habe zumindest diesbezüglich auch kein Problem damit, diese Angabe einfach mitzuteilen.

Aber danke für die Info, war mir auch noch nicht bekannt.

Liebe Grüße,
Robin
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Users besuchen
Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Mo, 05 Jul 2004, 3:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Skytanzen Wink ,

Deine Feststellung ist vollkommen richtig. Natürlich sind Deine beschriebenen Bedingungen eine Voraussetzung, um ein Flugzeug führen zu dürfen.

Darum ging es mir nicht. Mir war nach "altgewohnter" Scheinverlängerung und medizinischer Untersuchung nur unklar, wie dies nun mit dem neuen Flugscheinen, a la 5 Jahre, gehandhabt wird.

Na ja.. und wir sind uns einig, dass wir kaum auf dem Vorfluggelände zu einer Überprüfung der Flugberechtigungen, geschweige zur Prüfung des "Medicals" herausgewunken werden Wink Zumindest habe ich diesbezüglich noch keine Prüfung meiner Unterlagen miterleben müssen.

Liebe Grüße
Robin
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Users besuchen
Roho
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 13.08.2004
Beiträge: 131
Ort: EDVK

BeitragVerfasst am: Sa, 14 Aug 2004, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Robin,

passiert mir stets in EDDV im GAT, bevor ich das Vorfeld betreten darf, Ausweis und Lizenz.
Gruß Rolf
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 16 Aug 2004, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Robin,

das kann Dir in Hof auch passieren... Allerdings muß man sagen, dass eine solche Kontrolle nur meistens dann erfolgt, wenn es im Vorfeld schon Auffälligkeiten (z.B. beim Anflug) gegeben hat.
Dann hakt man schon mal nach!
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> General Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2 © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de