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DWD-Flugwetter gibts fast nur noch gegen "Bares"! Was haltet Ihr davon? |
Ich sag nur Servicewüste Deutschland! |
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Kosten ok. wenn die Leistung stimmen würde! |
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Das Fliegen ist sowieso teuer genug! Nein Danke! |
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Ich hol´mir mein Wetter woanders (Ausland) kostenlos! |
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Stimmen insgesamt : 10 |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 04 Jul 2002, 20:52 Titel: |
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Prima und vielen Dank,
ich sehe schon, der Weg wie ich es normalerweise handhabe, nämlich so wie Sigi (ausdrucken und mitnehmen!) ist vermutlich die einfachste Versionen (solange nix passiert und man lebend ankommt).
Übrigens, der Nachweis des DWD bei pc-met, über die gespeicherten Userlogin (Anmeldung und LizenzNr.) ist leider auch nicht wasserdicht...
Bei uns am Flugplatz Hof (EDQM) haben wir im Tower als auch im Flugvorbereitungsraum via pc-met auf entsprechende Wetterdaten Zugriff. Somit auch jeder Pilot, der sich informieren will!
Die Folge davon ist aber, daß immer nur die Kenndaten des Flugplatzes (Lizenz) dann beim DWD gespeichert werden. Einen Rückschluß darauf, welcher Pilot (namentliche Zuordnung oder Lfz-Kennung) ist dadurch nicht gegeben. Also ist es nicht mehr feststellbar, ob, wann und wer genau eine pc-met-Wetterberatung eingeholt hat.
Die Protokollierung funktioniert nur wenn jeder einzelne ein lizenziertes pc-met zuhause hätte... und daß wird wohl bei den Preisen nicht passieren!
So daß es auch hier vor Gericht schwierig werden dürfte! |
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Pohleair Family-Member
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 179 Ort: Dorfen i. Obb., N 48 16 3 E 12 09 7
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Verfasst am: Fr, 05 Jul 2002, 9:07 Titel: Wetterinformationen |
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Irgendwo in meinem Kopf geistert noch eine Aussage rum:
Zitat: |
Im Falle eines Unfalles wird das Wetterbriefing, welches eine Stunde vor Abflug verfügbar war, zugrundegelegt.
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Ich bin nicht mehr sicher, wo ich's herhab. Kann sein aus der PPL Theorie, kann sein aus Aerokurier Praxis oder sonstwo.
Würde aber Sinn machen und die Nachweisgeschichte erheblich vereinfachen. Dann müßte man nicht im Einzelfall beweisen, daß man sich tatsächlich gebrieft hat und auch nicht die Quelle angeben. Man muß lediglich sicherstellen, daß man die korrekten Informationen vollständig hat, wie ist dann jedem seine eigene Sache.
Wäre schön, wenn uns jemand versichern könnte, daß das tatsächlich so ist.... |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Sa, 06 Jul 2002, 17:42 Titel: |
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@ Christian :
Kenne ich auch so.
Im Falle einer Unfalluntersuchung, wenn keine Met-Beratung nachweisbar/auffindbar ist, wird angenommen, dass der Pilot ein GAFOR/AFWA hätte kennen können/müssen, dass zum Unfallzeitpunkt am Unfallort gültig gewesen wäre, weil das als das Mindeste an Wettervorbereitung angesehen wird.
So zumindest war es, und wurde von LBA-Mitarbeitern bei Fluglehrerfortbildung erklärt, ich gehe davon aus, dass es immer noch so ist.
Gruß Andreas/L |
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