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Befähigungsüberprüfung...

 
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eddh.de User


Hier seit: 31.10.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mo, 15 Nov 2004, 19:45    Titel: Befähigungsüberprüfung... Antworten mit Zitat

Hi!

also Stand der Dinge: mein SEP-Classrating ist abgelaufen.
nähere Umstände will ich jetzt hier nicht erläutern. Also komme ich nicht drumrum einen sog. Befähigungsflug mit einem Prüfer zu machen.
jetzt hae ich folgendes gelesen:
Zitat:
Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und/oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler: man muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 12 Flugstunden und 12 Starts u. Landungen nachweisen und einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem ermächtigten Prüfer ablegen. Dieser Flug kann durch eine weitere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.


bedeutet das also ich könnte anstatt einer befähigungsüberprüfung einen CVFR-Prüfungsflug machen? (diese Lizenz habe ich sowieso noch nicht...und wenn ich jetzt eh mit einem Prüfuer unterwegs bin...)

weiß jemand genaueres?
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Di, 16 Nov 2004, 0:30    Titel: Befähigungsüberprüfung... Antworten mit Zitat

citation schrieb:

bedeutet das also ich könnte anstatt einer befähigungsüberprüfung einen CVFR-Prüfungsflug machen?

Negativ, da in dem von Dir zitierten Text ja "vor Ablauf der Gültigkeitsdauer" steht.

Weiterführende Lektüre zur Erneuerung von (abgelaufenen) (Klassen)berechtigungen: http://www.lba.de/deutsch/betrieb/luftpersonal/praktischepr/ern_berecht.pdf

Grüsse
Andreas
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eddh.de User


Hier seit: 31.10.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Di, 16 Nov 2004, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Negativ, da in dem von Dir zitierten Text ja "vor Ablauf der Gültigkeitsdauer" steht.

das hab ich als Ablauf der Flulizenz (also nicht dem rating) gewertet...

hmm ich werd jetzt erstmal den link lesen, danke schonmal!
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Di, 16 Nov 2004, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

citation schrieb:

Zitat:
Negativ, da in dem von Dir zitierten Text ja "vor Ablauf der Gültigkeitsdauer" steht.

das hab ich als Ablauf der Flulizenz (also nicht dem rating) gewertet...

Leider habe ich nicht vollständig zitiert. Es heisst "vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung".

Grüsse
Andreas
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Di, 16 Nov 2004, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dieser Flug kann durch eine weitere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden


Sorry, aber ein CVFR-Prüfung ist keine prakt. Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung. Möglicherweise kann man es aber kombinieren! Dazu muss deine Behörde einverstanden sein. Ausserdem wird der Behörde dir der Prüfer benennen.

Skytanzen
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