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Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Fr, 03 Dez 2004, 19:03 Titel: |
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Hallo Toemmes,
mit einer Sportgeräteführerlizenz (ist keine Berechtigung!) darfst Du Passagierflüge durchführen, wenn Du im Besitz einer Passagierflugberechtigung (LuftPersV § 84a) bist oder (wie Du) einen gültigen PPL hast.
LuftPersV §84 Abs. 2:
"Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung, [Passagier]flüge mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierflugberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit Erteilung der Lizenz nach §44 Abs. 1 als erteilt. § 122 Abs. 1 [90 Tage Regel] bleibt unberührt."
Grüsses
Andreas |
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