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Verschollener Verlängerungsantrag...?
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HCL
eddh.de User


Hier seit: 01.04.2003
Beiträge: 39
Ort: Laatzen

BeitragVerfasst am: Mi, 09 Feb 2005, 0:33    Titel: Verschollener Verlängerungsantrag...? Antworten mit Zitat

Moin zusammen!

Mich beschäftigt gerade folgende Frage:

Wenn ein Antrag auf Scheinverlängerung bei der zuständigen Behörde irgendwie verloren ginge und somit nicht bearbeitet würde bzw. gar nicht bearbeitet werden könnte Shocked , welche Möglichkeiten bleiben dann dem Antragsteller noch, den Verlust der Lizenz zu verhindern?

Schöne Grüße,
Euer HCL
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Mi, 09 Feb 2005, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Keine!
Du kannst vielleicht einen Rechtsstreit anfangen, in dem Du beweisen müsstest, dass der Verlängerungsantrag eingegangen ist.
Deine Chancen dabei kannst Du Dir an zwei Fingern abzählen.
Deswegen schickt man den Verlängerungsantrag per Einschreiben mit Rückschein, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
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Ninety
eddh.de User


Hier seit: 05.12.2004
Beiträge: 15
Ort: HH

BeitragVerfasst am: Mi, 09 Feb 2005, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

ich hoffe, ich versteh jetzt nichts falsches, aber zur scheinverlängerung musst du doch deine checkflüge machen. und dein checker schickt das dann zur behörde und er müsste das ja bestätigen können... und wenn du nicht erst nach nem halben jahr die behörde nach deiner verlängerug fragst, glaub ich auch nicht, dass die dir da einen strick draus drehen... :lol:
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Do, 10 Feb 2005, 9:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ninety schrieb:
ich hoffe, ich versteh jetzt nichts falsches, aber zur scheinverlängerung musst du doch deine checkflüge machen. und dein checker schickt das dann zur behörde und er müsste das ja bestätigen können...

Jein. Mit einer neuen JAR-FCL oder Besitzstandswahrungs-ICAO Lizenz, bestätigt der Fluglehrer den Übungsflug und das Vorliegen der Verlängerungskriterien durch Unterschrift auf der Rückseite der Lizenz und gar nichts wird an die Behörde geschickt.

Wir haben aber gerade mal Februar 2005, also sind noch keine 2 Jahre seit Einführung von JAR-FCL im Mai 2003 vergangen. Es ist also möglich, dass HCL seine alte Lizenz umschreiben muss. Ohne (von ihm gestellten Antrag) geht das natürlich nicht.

Grüsse
Andreas
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Ninety
eddh.de User


Hier seit: 05.12.2004
Beiträge: 15
Ort: HH

BeitragVerfasst am: Do, 10 Feb 2005, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

*klatschdiehandgegenkopf* ja, klar. hast ja recht! bei mir war es dieses jahr anders, da mein schein falsch ausgestellt wurde. das war wohl noch zu sehr in meinem hinterkopf verankert... Embarassed deswegen musste ich zur verlängerung auch persönlich da erscheinen.... Confused
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PitCock
eddh.de User


Hier seit: 02.02.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Do, 10 Feb 2005, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Einschicken muß ich also nix mehr bei der Verlängerung der einzelnen Berechtigungen.
Was ist aber wenn die Gültigkeit der Lizenz ausläuft. Wie läuft da denn das Procedere ab?

Ich habe noch die ICAO-konforme Lizenz.
Gibt es irgendwelche Gründe die dafür sprechen würden die Lizenz in eine JAR-FCL Lizenz umschreiben zu lassen?

Viele Grüße
PitCock
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Do, 10 Feb 2005, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

PitCock schrieb:
Einschicken muß ich also nix mehr bei der Verlängerung der einzelnen Berechtigungen.
Was ist aber wenn die Gültigkeit der Lizenz ausläuft. Wie läuft da denn das Procedere ab?

Ich fürchte das wissen selbst die Betroffenen Behörden (noch) nicht. Wird ja erst in 3 Jahren aktut.

Selbst das LBA hat noch keine Formulare (für ATPL und CPL Verlängerung)und da wird es diesen Mai akut.

Zitat:

Ich habe noch die ICAO-konforme Lizenz.
Gibt es irgendwelche Gründe die dafür sprechen würden die Lizenz in eine JAR-FCL Lizenz umschreiben zu lassen?

Erfüllst Du denn die Voraussetzungen (CVFR)?
Dafür spricht, dass Du (nur) mit einer JAR-FCL Lizenz weiterführende Ausbildungen (Nachtflug, Instrumentenflug, Fluglehrer, etc.) machen kannst. Die ICAO-Lizenz ist also eine Sackgasse.

Grüsse
Andreas
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PitCock
eddh.de User


Hier seit: 02.02.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Fr, 11 Feb 2005, 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

CVFR habe ich noch nicht.
Ich habe aber gehört man bekomme in diesem Fall dann die JAR-FCL Lizenz ohne die CVFR Berechtigung.
Habe aber auch keine Ahnung wie das dann aussehen soll.

Da es aber im Moment keinen Grund gibt auf JAR-FCL umzusteigen, soll das mal nicht mein Problem sein Very Happy

Viele Grüße
PitCock
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Fr, 11 Feb 2005, 8:25    Titel: Antworten mit Zitat

PitCock schrieb:
Danke für die Antwort.

CVFR habe ich noch nicht.
Ich habe aber gehört man bekomme in diesem Fall dann die JAR-FCL Lizenz ohne die CVFR Berechtigung.

Nein, das gibts nicht. CVFR (Berechtigung) ist ja fester Bestandteil der JAR-FCL Lizenz.

Grüsse
Andreas
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HCL
eddh.de User


Hier seit: 01.04.2003
Beiträge: 39
Ort: Laatzen

BeitragVerfasst am: Fr, 11 Feb 2005, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte nicht gedacht, daß dieser Thread auf so viel Resonanz stößt...

Aber um nochmal zum eigentlichen Problem zurückzukommen:
Wie verhält sich die denn die Sachlage, wenn nicht nur der Verlängerungsantrag, sondern gleich die komplette Akte verschwindet und nicht mehr auffindbar ist??? Was macht man in einem solchen Fall??? Ist jemandem von Euch so etwas oder etwas ähnliches schonmal passiert?

Schöne Grüße,
Hardy
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