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Selbstkostenflug: Werbung im Internet & über ebay
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 29 Aug 2002, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sigi,

da ist mir doch tatsächlich ein neues eddh-Mitglied entgangen...???
Boah... böses Foul...*lach* Dachte immer, ich wär auf dem Laufenden... *zwinker*

Ich meinte schon die "richtige" Birgit, aber natürlich schließe ich mich gerne den Willkommensgrüßen an Biggi an!!!!
Ist doch klar!
... Ich neige halt gern mal zu ´ner "kumpelhaften" Anrede. War nicht bös gemeint...
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 29 Aug 2002, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Thomas!

ATCler schrieb:

... Ich neige halt gern mal zu ´ner "kumpelhaften" Anrede. War nicht bös gemeint...


Hab ich auch nicht vermutet! Smile

So long!

Sigi
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Biggi



Hier seit: 29.08.2002
Beiträge: 1
Ort: eddh

BeitragVerfasst am: Fr, 30 Aug 2002, 9:41    Titel: Selbstkostenflug: Werbung im Internet & über ebay Antworten mit Zitat

Guten morgen allerseits,

und vielen Dank für das warm wellcome! :)
Seit ich vor ca. 2 Wochen diese Seite entdeckt habe, bin ich ein 'eifrig-mitleser' und dachte mir gestern, daß es doch viel besser ist, nicht nur anonym dabei zu sein.

Leider bin ich noch ein 'Luftküken', so daß es in nächster Zeit wohl nicht so viele schlaue Kommentare von mir geben wird...

Und dann gleich zum Einstand ein ganz GROSSES Lob: es gibt hier wahnsinnig viele hilfreiche und nützliche Informationen, daß es eine echte Freude ist, hier zu blättern!

Viele Grüße Biggi (die sich extra nicht mit 'Birgit' angemeldet hat) :))
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pengu
Site Admin


Hier seit: 23.05.2002
Beiträge: 75
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 30 Aug 2002, 10:20    Titel: Selbstkostenflug: Werbung im Internet & über ebay Antworten mit Zitat

Hi Biggi!

Biggi schrieb:

und vielen Dank für das warm wellcome! Smile


Tja, so sind wir nun mal! Wink

Zitat:

Leider bin ich noch ein 'Luftküken', so daß es in nächster Zeit wohl nicht so viele schlaue Kommentare von mir geben wird...


Das Forum ist ja schließlich auch zum Fragen da...! Wink


Zitat:
Viele Grüße Biggi (die sich extra nicht mit 'Birgit' angemeldet hat) Smile)


Hahaha! Wär' auch gar nicht gegangen... Wink Weil der Name nun mal schon besetzt ist...! Smile

Viele Grüße

pengu
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 22 Feb 2005, 13:07    Titel: Am besten keine Werbung! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

aufgrund von Unklarheiten und zu meiner bzw. Absicherung unseres Vereins, habe ich nochmals über das Anbieten von Rundflugmöglichkeiten via Internet auf Vereinsseiten oder anderen Plattformen, z.B. durch Einzelpiloten bei der kompetenten RA Glässing von der AOPA nachgefragt!

Nachfolgende aufschlussreiche Antwort habe ich erhalten:

Zitat:
Rundflüge, was ist erlaubt?

Zunächst noch einmal zur Klarstellung:

Es gibt kein Tübinger Urteil, sondern eine Einstweilige Verfügung ohne Begründung. Ich habe den Verein damals vertreten. Nach dem Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung gab es umfangreiche Schriftsätze und eine mehrstündige mündliche Verhandlung. Alle Argumente der fehlenden Gewerblichkeit des Vereins haben den Richter nicht beeindruckt. Der Verein war nicht bereit, das Risiko der nächsten Instanz zu tragen. Dies auch deshalb, da die Internetwerbung letztlich auch nicht die erhofften Umsätze gebracht hatte.

Der Verein, der verklagt worden war, hatte ziemlich professionell auf seiner Internetseite geworben. Das gefiel einem Luftfahrtunternehmen im ca. 50km Luftlinie entfernten Stuttgart - Echterdingen nicht. Die Preise waren fast gleich. Die angebotenen z.B. "Burgenflüge, Bodenseeflüge u.s.w " auch. Das Luftfahrtunternehmen bezeichnete dies als Wettbewerbsverstoß, da ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil des Vereins darin gesehen wurde, daß ein Luftfahrtunternehmen hohe und kostenträchtige gesetzliche Auflagen erfüllen und qualifiziertes Personal vorhalten muß.

Das Problem ist § 20 LuftVG. Danach sind gewerbsmäßige Rundflüge nur mit einer Genehmigung als Luftfahrtunternehmen zulässig. ( Dies gilt übrigens entsprechend bei einer Beförderung mit einem PKW. Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen, (dort heißt es "geschäftsmäßig") nur genehmigte Taxen "Passagiere" gegen Entgelt befördern.)

Zunächst ist der Grund nicht eine Schikane gegen die Piloten, sondern der Schutz der Passagiere.
Bei einem Luftfahrtunternehmen werden u.a. geprüft:
laufend gewartete Flugzeuge in einem LTB
mit besonderem Unfallversicherungsschutz pro Sitzplatz(dies ist seit der Anhebung der Pflicht-Versicherungsummen seit 2004 nicht mehr so entscheidend)
mit CPL Piloten

Das Problem ist vor allem durch die Internetwerbung entstanden. Diese ist ständig vorhanden und nicht nur gelegentlich, wie eine Zeitungsanzeige. Die ständige Werbung wird als gewerblich eingestuft, selbst wenn die Einschränkung z.B. "nur bei schönem Wetter" gemacht wird. Es geht somit vor allem um die Frage der Nachhaltigkeit bei der Werbung. Diese nachhaltige Werbung durch die Internetpräsenz ist das Kriterium, das das Gericht als Kriterium für die Geschäftsmäßigkeit angesehen hat.

Damit ist aber m. E. auch klargestellt, daß eine Werbung eines Vereines für einen oder mehrere Flugtage mit entgeltlichen Rundflügen im Jahr als nicht nachhaltig oder nicht als geschäftsmäßig anzusehen ist. Dabei ist dann egal, ob diese Werbung im Internet steht oder auf Plakaten oder in Zeitungen. Diese Haltung wird auch von den Luftfahrtbehörden vertreten, die keineswegs die Vereine schädigen wollen.

Die Angabe von Preisen ist nicht entscheidend für die Einstufung als gewerblich. Nicht allein durch die Preisangaben tritt man in den Konkurrenzkampf und damit in den Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ein, sondern durch die ständige Verfügbarkeit der Werbung.

Eine zulässige Werbung eines Vereins im Internet könnte ich mir allenfalls so vorstellen, daß für "Schnupperflüge", durchaus auch entgeltlich, zur Gewinnung von Mitgliedern geworben wird. Damit scheidet aber die Werbung für Gutscheine fast aus, es sei denn, daß die Gutscheine nachweislich für Leute erworben werden, die zumindest ein potentielles Interesse an einer Mitgliedschaft haben. Eine Werbung für feste Routen und Zeiten ist damit nicht mehr möglich.

Soweit manche Anbieter (Vereine oder Einzelpiloten) bislang nicht von gewerblichen Luftfahrtunternehmen angegriffen wurden, haben sie einfach Glück gehabt oder es gab keine Wettbewerber im räumlichen Umkreis. Es kommt somit für die Frage der Wettbewerbswidrigkeit auf den Einzelfall an, wie die Werbung gestaltet ist und ob durch die Werbung regional eine Konkurrenzsituation entsteht.

Die Luftfahrtbehörden haben bisher in den seltensten Fällen Bußgeldbescheide nach § 58 LuftVG erlassen. Dies lag allerdings oft nur daran, daß keine Anzeigen eingingen oder die Behörden selbst nicht im Internet recherchierten.

Wir können auch nicht, wie im Fliegermagazin 01/2005 S. 31 suggeriert, eben mal eine "kleine Gesetzesänderung" durch die Verbände veranlassen und Maschinen bis zu 4 Sitzen ausnehmen. Gerade dies ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Soweit Vereine oder Einzelpiloten damit argumentieren, daß sie Stunden sammeln wollen oder gar damit Mindeststunden erfüllen wollen, ist dies sogar extrem gefährlich und kontraproduktiv. Damit wird dem Gesetzgeber gerade Munition geliefert, daß die Rundflugpiloten nicht über die notwendige und ausreichende Erfahrung verfügen.

Immerhin wird seit 1996 zumindest in Ba-Wü für Rundflugpiloten bei Flugtagen eine Mindesterfahrung verlangt:
50 Stunden Mindestflugzeit auf der Flugzeugart
25 Starts und Landungen innerhalb der letzten 12 Monate auf dem gleichen oder ähnlichen Muster
10 Starts und Landungen innerhalb der letzten 90 Tage auf dem selben Muster

Ein Flug ohne erforderliche Genehmigung hat jedoch in jedem Fall noch weitere Konsequenzen, da hiermit auch strafrechtliche, steuerrechtliche und haftungs- bzw. versicherungsrechtliche Aspekte verbunden sind bzw. sein können.
(Geldbuße bis DM 50.000,00, Verlust der Gemeinnützigkeit, kein Versicherungsschutz)

Eine Empfehlung zum weiteren Verhalten können wir nicht angeben, da es auf jeden Einzelfall ankommt.

Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA e.V.
Rechtsanwältin


Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen will:
Raus mit jeglichen Angeben zu Rundflügen aus den Homepages!
Ich werde dies jedenfalls tun... Crying or Very sad
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