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Schlechte Nachrichten aus USA
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flossi
eddh.de User


Hier seit: 06.06.2002
Beiträge: 13
Ort: Plauen (Hof (EDQM))

BeitragVerfasst am: Mo, 22 Jul 2002, 11:25    Titel: Schlechte Nachrichten aus USA Antworten mit Zitat

Hi Leute,

das habe ich gerade frísch in einer anderen Newsgroup gefunden.
Hört sich verdammt schlecht an!

Grüße
Flossi

************

Hallo,

richtig schlechte Nachrichten aus den USA:

http://aea.faa.gov/aea200/ea23/foreign.htm
http://www.aopa.org/whatsnew/newsitems/2002/02-3-032x.html

Die FAA stellt ab sofort keine Scheine auf der Basis ausländischer
Berechtigungen mehr aus. Angeblich dient das der nationalen Sicherheit,
was natürlich Quark ist. Eine Neuregelung sei in Arbeit, AOPA
befürchtet in Kürze auch eine Regeländerung für Flugausbildung (auch
für Flugzeuge unter 12,500 lbs Fluggewicht).

Das dürfte etliche Vermieter und Flugschulen das Leben kosten - und
wohl auch Auswirkungen auf die Anerkennung von US-Scheinen in
Deutschland haben. Nichts wäre den deutschen Behörden lieber, als sagen
zu können: Die erkennen nichts an, dann erkennen wir auch nichts an.
Und die entsprechenden Verhandlungen in Sachen JAA-FCL-Scheine laufen
(liefen?) ja wohl gerade. Na toll...


*************************
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 22 Jul 2002, 17:53    Titel: Ruhig Blut, und nichts überstürtzen.... Antworten mit Zitat

Hallo Flossi,

nun bleib mal jaaaaaaanz ruhig und nix übers Knie brechen.
Die Ausstellung einer US-Lizenz nach FAR 61.75 (Anerkennung des Medical):
Auf einer kompetenten Seite bei http://www.dr-schwahn-aviation.com (= Florida Aviation Career Training, Inc.) ist folgendes nachzulesen:
Zitat:
:
Ausstellen einer Validation für ausländische Piloten mit sofortiger Wirkung gestoppt.
Ohne jede Vorankündigung hat die FAA am 18.7. mit sofortiger Wirkung den FAR Part 61.75 außer Kraft gesetzt. Part 61.75 und die damit zusammenhängenden Richtlinien werden zur Zeit überarbeitet. Bis die neuen Verfahren in Kraft treten, ist vorübergehend keine Umschreibung ausländischer Lizenzen möglich.

Die Konsequenzen wurden in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst.

    Fliegerurlaub
    -> Inhaber einer Original FAA-Lizenz:
    Keine Einschränkung

    -> Inhaber einer US- Validation (z.B. von früheren Aufenthalten) : keine Einschränkungen

    -> Inhaber einer Nicht US-Lizenz ohne US-Validation:
    Fliegen nur mit Fluglehrer
    oder
    Erwerb einer Original FAA-Lizenz

    Ausbildung
    ->Inhaber einer Original-FAA-Lizenz:
    Keine Einschränkungen!

    ->Inhaber einer US- Validation (z.B. von früheren Aufenthalten):
    Erwerb eines Ratings (z.B. Instrument, Multi Engine) nur möglich, wenn gleichzeitig eine Original FAA- Lizenz (PPL, CPL, ATP) erworben wird

    ->Inhaber einer Nicht US-Lizenz ohne US-Validation:
    Erwerb eines Ratings (z.B. Instrument, Multi Engine) nur möglich, wenn gleichzeitig eine Original FAA- Lizenz (PPL, CPL, ATP) erworben wird
    ---------------------------------------------------------------------------------
    Die o.g. Regelung gilt, bis zum Inkrafttreten des neuen FAR Part 61.75.

Der Erwerb eines Original FAA- PPL ist wie folgt möglich:

1. Ablegen der Theorieprüfung gemäß Fragenkatalog. (50 Multiple Choice Fragen am Computer). Die Prüfung kann bereits in Deutschland abgelegt werden. Das Ergebnis bekommen Sie gleich mit. Für die Theorieprüfung ist das Endorsement eines Fluglehrers notwendig. Dies bekommen Sie von uns.

2. Nachholen von Ausbildungsteilen, die in den USA vorgeschrieben sind, sofern nicht nicht vorhanden, wie Nachtflug und Basic Instrument Flight. Kurze Vorbereitung auf den Checkflug in Abhängigkeit der vorhandenen Erfahrung.

3. Checkflug, ausstellen der Lizenz sogort nach dem Checkflug.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
drschwahn@fliegen-usa.de



So, das sind die Fakten! Und jetzt heißt es abwarten..... Wink
Im übrigen hab ich bei der Gelegenheit auch die Deutsche AOPA mal drauf angesetzt...
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flossi
eddh.de User


Hier seit: 06.06.2002
Beiträge: 13
Ort: Plauen (Hof (EDQM))

BeitragVerfasst am: Mo, 22 Jul 2002, 19:50    Titel: Ruhig Blut, und nichts überstürtzen.... Antworten mit Zitat

Hi ATCler,

schön wieder mal so schnell Näheres zu erfahren. Auf die Idee bei Dr. Schwahn mal nachzusehen, hätte ich auch kommen können. Mich betrifft es ja zum Glück nicht, aber wir beide kennen da ja jemanden der gerade am letzen Sa. rüber gegangen ist und evtl. davon betroffen sein kann.
Und für alle andern Urlaubsflieger ist der momentane Zustand ja auch alles andere als Ideal. Ich kann mir im Übrigen nicht vorstellen, dass die FAA die Validation je wieder so einfach gestalten wird wie bisher.
Aber wie Du sagtest, mal ruuuhhig abwarten.



Grüße
Flossi
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 23 Jul 2002, 1:21    Titel: Antworten mit Zitat

Joo, Flossi,

der Mann scheint eventuell ein Problem zu bekommen... Naja schau´mer mal wie´s läuft bei Ihm.

Da geb ich Dir Recht, wenn sich die US-Behörden mal in was verbissen haben, speziell wenn´s um die vermeintliche "Nationale Sicherheit" geht, wird´s wohl eher umständlicher und schwieriger.
Zu einem ähnlichen Stand wie vor dem STOPP wérden die wohl nicht zurückgehen... Schade! Sad
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 23 Jul 2002, 19:12    Titel: Rücklaufmeldung zum Thema Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

wie bereits oben gesagt, habe ich die AOPA Germany mal um eine Stellungnahme gebeten! Der Vollständigkeithalber hier die eMail, die mich heute erreicht hat:
Zitat:
Hallo Herr Schmidt,

leider ist zur Zeit noch nicht abzusehen, wann die Neuregelung in Kraft tritt und die Anerkennung ausländischer Lizenzen wieder möglich ist.
Betroffen sind alle Lizenzumschreibungen, es gibt auch für Touristen keine Sonderregelung. Das "Temporary Permit" war keine befristete Lizenz für den Urlaub, sondern lediglich eine Übergangsbescheinigung, bis die endgültige Lizenz von der Behörde ausgestellt wurde (nach max. 4 Monaten).
Wir informieren, sobald die Situation sich wieder ändert - hoffentlich bald!

Mit freundlichen Gruessen

Petra Schellhorn
AOPA-Germany, Mitgliederservice

Tel: +49 (6103) 42081 , Fax: +49 (6103) 42083
e-mail: >info@aopa.de , Internet: www.aopa.de
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swisscubpilot
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Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Sa, 27 Jul 2002, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Aufpassen Kollegen!

Mir wurde vor 6 Wochen die Einreise in die USA glatt verweigert, als ich beim Immigration Officer nur schon erwähnte, dass ich eine US Lizenz besässe und während meines Aufenhalts das Biannual machen würde, um meine Lizenz zu reaktivieren.

Zusätzlich wurde mir klar gesagt, dass ich die USA nie wieder ohne Visum würde betreten können. Wenn doch, führe das sofort zu einer Strafverfolgung mit unabsehbaren Konsequenzen.

Kein Wunder, dass mir anschliessend in Vancouver nur schon das Vorsprechen zum Erhalt eines Visums ebenso glatt verweigert wurde.

Die Schlüsse hieraus möge jeder für sich selber ziehen.

Hans
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Knöpfchen
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Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Mo, 29 Jul 2002, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo hans,

tut mir leid zu hören, was dir da widerfahren ist. das klingt ja ganz übel.

wenn ich da mal noch ein paar details nachfragen dürfte:

1. wolltest du mit diesem tourist waiver program dingenskirchen einreisen?

2. ging´s bei dir um ein biannual für einen ppl oder hat das den einreisemenschen schon gar nicht mehr interessiert, nach dem motto: fluglizenz + ausländer - visum = gefahr = rausschmiß?

3. kann ich aus deinem bericht schließen, daß du aus canada einreisen wolltest? kann das das "mißtrauen" von dem officer geweckt haben?

4. hat dir der immigration officer auch verraten, was das für ein visum sein soll? m-1 oder j-1 fallen weg, da biannual keine ausbildung ist. tourist visa - das stellt doch niemand aus, wenn man auch über das tourist waiver program einreisen kann. ratlos...

bislang ging ich davon aus, daß charter (insbesondere bei bereits vorhandener us-lizenz) und biannuals bzgl. visa problemlos seien.

ich möchte dir mit meinen fragen jetzt nicht zu nahe treten; aber in ein paar monaten sehe ich mich auch mit dem thema biannual konfrontiert, was ich im rahmen eines schönen usa-urlaubs über die bühne bringen wollte. und mir erscheint jeder hinweis wichtig, der einem die lage besser einschätzen hilft...

ich weiß nicht, wieso mir in dem zusammenhang das wort paranoia nicht ganz aus dem kopf will...

würde mich über weitere infos freuen.

gruß,
knöpfchen
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swisscubpilot
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Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Mo, 29 Jul 2002, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Knöpfchen

1. Ja, Einreise via das tourist visa waiver program, für das wir uns als Schweizer ja auch qualifizieren.

2. Ja für PPL: Und mir scheint, dass Deine Formel wohl zutrifft. Ich habe kürzlich sogar gelesen, weiss aber nicht mehr wo, dass einige Bundesstaaten der USA ihren Flugschulen per Gesetz untersagt haben, IRGEND einen Ausländer, unter welchem Titel auch immer in ihre Flugzeuge zu lassen.

3. Ja, die Einreise erfolgte aus Canda, was aber keinesfalls ausschlaggebend war.

4. So wie ich es verstand, M1 für mich und M2 für meine Frau. Ihre einzige "Verfehlung" ist, mit mir verheiratet zu sein. :)

Mein Problem ist nun, dass mir (bisher) keine US Behörde mitteilen will, welchen Status ich nun habe, ob ich auf einer Watch Liste geführt werde, und welche Schritte ich nun unternehmen kann, um gegebenfalls wieder einmal in die USA einreisen zu dürfen.

Ich glaube persönlich nach wie vor nicht, dass für das Biannual ein Visum erforderlich wäre, doch empfehle ich allen, dies bei der Flugschule ihrer Wahl abzuklären und auch dann, wenn nicht nötig, dem Immgration Officer nichts davon zu sagen, dass man Pilot sei und schon gar nicht, dass man das Biannual machen werde.

Hans der nun vorläufig freiwillig einen grossen Bogen um die USA machen wird
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Knöpfchen
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Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Di, 30 Jul 2002, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo hans,

vielen dank für deine info´s!! ich bin wirklich sprachlos (und das will was heißen...!)

und schon wieder drängt sich der begriff paranoia auf...

eine letzte frage bezüglich dieses vorfalls hätte ich noch: ist der status deiner frau dadurch wie deiner - ungeklärt? mitgefangen - mitgehangen...? das wären ja weitere negative perspektiven für mitreisende!

ich drücke dir auf alle fälle die daumen, daß sich dein status bald und vor allen dingen für dich positiv klärt! auch wenn du derzeit verständlicherweise wenig lust auf einen usa-trip verspürst...

ein knöpfchen,
das immer noch nach worten sucht...
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swisscubpilot
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Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Di, 30 Jul 2002, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Knöpfchen

zu Deiner letzten Frage kann ich nur sagen: es scheint so.

Übrigens, wusstest Du, dass kurz vor meinem Erlebnis noch mindestens bei 2 Flugschulen in den USA die offiziellen Visas für zwei der toten Unglückspiloten vom 09. 11. eingetroffen sind?

Hans
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