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Was darf ich nach JAR-FCL als Flugstunden aufschreiben?
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Di, 03 Mai 2005, 14:03    Titel: Was darf ich nach JAR-FCL als Flugstunden aufschreiben? Antworten mit Zitat

Hi,

ich habe seit einiger Zeit einen PPL-A nach JAR-FCL, bin mir aber nicht ganz sicher, was ich denn jetzt eigentlich genau als Flugzeit aufschreiben darf. Ich habe leider noch ein altes Flugbuch, in dem es keine Spalten für Blockzeiten, PIC oder ähnliches gibt - nur "Tag" und "Nacht" und ein Feld für Bemerkungen.
Darf ich denn tatsächlich Blockzeiten als Flugzeit aufschreiben oder nur die tatsächliche Zeit zwischen Start und Landung? Und muss mein Fluglehrer für die Zeiten in der Ausbildung unterschreiben?
Wahrscheinlich wurde dieses Thema hier schon zigmal durchgekaut, aber ich bin eben noch nicht so lange dabei und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße,
Jan
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 03 Mai 2005, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jan,

Zitat:
Wahrscheinlich wurde dieses Thema hier schon zigmal durchgekaut,...


Genau! Wink Ein paar Zeilen weiter unten in diesem Forum (Air-Laws)
findest Du folgenden Thread - Klickst Du hier:
Flugzeiten richtig aufschreiben

Zitat:
Darf ich denn tatsächlich Blockzeiten als Flugzeit aufschreiben oder nur die tatsächliche Zeit zwischen Start und Landung?

Ja, Du darfst Blockzeiten notieren. Ich persönlich schreibe mir aber auch die reinen Airborne-Zeiten auf.

Zitat:
Und muss mein Fluglehrer für die Zeiten in der Ausbildung unterschreiben?

Die Frage verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht ganz! Shocked
Ich dachte, Du hast bereits den PPL-A JAR-FCL (deutsch)???

Falls Du hingegen die Bescheinigung für den Übungsflug zur Verlängerung der Klassenberechtigung meinst, die wird vom Fluglehrer (FI oder CRI) in Deinen JAR-Schein an entsprechender Stelle eingetragen.
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Di, 03 Mai 2005, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die Frage verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht ganz! Shocked
Ich dachte, Du hast bereits den PPL-A JAR-FCL (deutsch)???


ja, den schein habe ich schon. war auch mehr eine frage aus neugier. in meinem flugbuch hat nie jemand unterschrieben (ausser beim crosscheck vor dem ersten soloflug), für die prüfungsanmeldung muss man ja auch keine kopie vom flugbuch oder sowas vorlegen.

was mich auch interessieren würde (und in dem von dir genannten beitrag behandelt wird, mir aber trotzdem nicht ganz klar ist): ich bin derzeit in südafrika und habe meine deutsche lizenz hier validiert. dazu habe ich drei flüge mit lehrer absolviert. muss er dafür irgendwas unterschreiben?

und: ist es notwendig, dass ich meine flugzeiten nach solo, dual, pic, spic etc. aufschlüssele oder reicht die reine aufzeichnung der flugzeit mit einer eventuellen bewertung wie z.B. "schulflug zur lizenz-validierung"?

vielen dank für die geduldige hilfe,
jan
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 04 Mai 2005, 5:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jan,

Zitat:
für die prüfungsanmeldung muss man ja auch keine kopie vom flugbuch oder sowas vorlegen.

Bei mir war´s so, dass die gesamten Ausbildungsflüge am Schluß der Ausbildung (Aufsummierung) vom Ausbildungsleiter im Flugbuch bestätigt wurden. Das Flugbuch wird zur Prüfungsanmeldung (Praxis) mit dem Antrag beim Luftamt abgegeben. Ob das immer noch so ist und ob es da unterschiedliche "Geflogenheiten" bei den einzelnen Luftfahrtbehörden gibt, weiß ich nicht.

Zitat:
und habe meine deutsche lizenz hier validiert. dazu habe ich drei flüge mit lehrer absolviert. muss er dafür irgendwas unterschreiben?

Interessante Konstellation! Unter "validiert" verstehe ich die Erfüllung der Kriterien zur Verlängerung der Klassenberechtigung nach deutschem Recht!
Was die 3 Flüge betrifft: Sofern diese alle als "Übungsflug" gelten sollen, müssen sie in einem inneren, vor allem zeitlichen, Zusammenhang stehen, um die geforderte Mindestzeit von 1 Stunde zu erfüllen. Am besten einer davon war schon 1 Std. +
Der Fluglehrer (FI / CRI) bestätigt den Übungsflug im Schein, sofern er Fluglehrer (FI / CRI) im Sinne der JAR-FCL ist.

Zitat:
ist es notwendig, dass ich meine flugzeiten nach solo, dual, pic, spic etc. aufschlüssele oder reicht die reine aufzeichnung der flugzeit

Notwendig nicht unbedingt, aber vielleicht ratsam, da ja verschiedene Zeiten gegenseitig angerechnet werden können.
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Mi, 04 Mai 2005, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei mir war´s so, dass die gesamten Ausbildungsflüge am Schluß der Ausbildung (Aufsummierung) vom Ausbildungsleiter im Flugbuch bestätigt wurden. Das Flugbuch wird zur Prüfungsanmeldung (Praxis) mit dem Antrag beim Luftamt abgegeben. Ob das immer noch so ist und ob es da unterschiedliche "Geflogenheiten" bei den einzelnen Luftfahrtbehörden gibt, weiß ich nicht.


also bei mir musste nur ein formular ausgefuellt werden, auf dem die geflogenen stunden aufgelistet wurden und das dann mein fluglehrer und der ausbildungsleiter unterschrieben haben.

Zitat:
Interessante Konstellation! Unter "validiert" verstehe ich die Erfüllung der Kriterien zur Verlängerung der Klassenberechtigung nach deutschem Recht!


in diesem falle ist eben gemeint die anerkennung meines deutschen ppl durch die suedafrikanischen behoerden. dazu musste ich einen schriftlichen luftrechttest ablegen, die besagten 3h fliegen und einen praktischen test absolvieren. die validierung ist 12 monate gueltig.

Zitat:
Was die 3 Flüge betrifft: Sofern diese alle als "Übungsflug" gelten sollen, müssen sie in einem inneren, vor allem zeitlichen, Zusammenhang stehen, um die geforderte Mindestzeit von 1 Stunde zu erfüllen. Am besten einer davon war schon 1 Std. +


meinst du mit "uebungsflug" jetzt den von jar-fcl geforderten zur verlaengerung des ppl? das steht bei mir jedenfalls noch nicht zur debatte, da ich den ppl erst seit 2 monaten habe. ich meinte nur, ob der lehrer unterschreiben muss, damit die fluege ueberhaupt als flugzeit anerkannt werden.

Zitat:
Notwendig nicht unbedingt, aber vielleicht ratsam, da ja verschiedene Zeiten gegenseitig angerechnet werden können.


was meinst du mit "gegenseitig angerechnet werden"?

gruss,
jan
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Do, 05 Mai 2005, 6:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Flugbuch wird zur Prüfungsanmeldung (Praxis) mit dem Antrag beim Luftamt abgegeben.


die meisten Luftämter haben das Flugbuch NICHT verlangt, da in dieser Zeit der Schüler nicht fliegen darf (ohne Buch als Ausbildungsnachweis geht es nicht... und manchmal dauert es viel zu lange, bis das Buch wieder zurückgeschickt werden könnte, geschweige die Portokosten)! Ich weiss, dass die Bayern es früher verlangt haben... andere nicht.

Der Fluglehrer unterschreibt ins FLUGBUCH nach der Überungsflug! Er unterschreibt der Rückseite der Lizenz NUR bei der Verländerung, wenn alle Vorassetzungen erfüllt sind, nicht vorher!

jan, du solltest alle Dual-Zeiten von Solo-Zeiten getrennt aufschreiben. Alle Zeiten gem. § 124 LuftPersV zählen zu der 12 Geamtflugstunden, aber nur die Solo-Zeiten (oder als PIC mit Gästen) zählen zu den 6 Mindeststunden als Veranwortlicher. Bei Flüge, wo der Fluglehrer als Fluglehrer tätig ist (Übungsflug, etc.), ist der Fluglehrer PIC.

klar? Wink

Skytanzen
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Do, 05 Mai 2005, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Fluglehrer unterschreibt ins FLUGBUCH nach der Überungsflug! Er unterschreibt der Rückseite der Lizenz NUR bei der Verländerung, wenn alle Vorassetzungen erfüllt sind, nicht vorher!


du meinst "überprüfungsflug", oder?

Zitat:
jan, du solltest alle Dual-Zeiten von Solo-Zeiten getrennt aufschreiben. Alle Zeiten gem. § 124 LuftPersV zählen zu der 12 Geamtflugstunden, aber nur die Solo-Zeiten (oder als PIC mit Gästen) zählen zu den 6 Mindeststunden als Veranwortlicher. Bei Flüge, wo der Fluglehrer als Fluglehrer tätig ist (Übungsflug, etc.), ist der Fluglehrer PIC.

klar?


jo, bei flügen mit lehrern schreib ich als vermerk immer "schulflug" dazu, dann ist für mich klar, dass das dual war.

ach ja, noch ne frage: meine flugzeit aus der ausbildung darf ich zu meiner gesamtflugzeit zählen, oder? also der zähler fängt nicht sozusagen nach ppl-erhalt bei 0 an?
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Mai 2005, 6:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ist es notwendig, dass ich meine flugzeiten nach solo, dual, pic, spic etc. aufschlüssele oder reicht die reine aufzeichnung der flugzeit mit einer eventuellen bewertung wie z.B. "schulflug zur lizenz-validierung"?

§120 LuftPersV gibt hierüber Auskunft.
Es müssen vorhanden sein:
Luftfahrzeugmuster, Datum, Kennzeichen, Abflug (Offblock), Landezeit (Onblock), Flugdauer,
Abflugort, Landeort.
Zusätzlich, so steht in §120, sei anzugeben die Art des Fluges und die ausgeübte Tätigkeit.
Was heißt das?
Meiner Interpretation nach muß vermerkt werden, ob es sich um Zeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) handelt, oder um Zeit als Flugschüler („ausgeübte Tätigkeit“).
Weiterhin ist anzugeben, ob der Flug nach IFR, VFR, VFR-Nacht stattgefunden hat („Art des Fluges“).
Was für eventuell weitergehende Ambitionen von Vorteil wäre ist ein Mitplotten der Überlandflüge im Flugbuch. Für bestimmte Scheine und Berechtigungen wird nämlich deren Anzahl benötigt.
Zitat:
dazu habe ich drei flüge mit lehrer absolviert. muss er dafür irgendwas unterschreiben?

Da Deine Fliegerei in Südafrika stattfand ist zunächst mal in diesem Fall das SA Recht wichtig,
was dort gilt weiß ich als teutonischer Instruktor leider nicht.
In Deutschem LR gilt folgendes (wieder nachzulesen in §120 LuftPersV):
Immer wenn kein anderer Nachweis über eine Ausbildung/Einweisung erfolgt, ist vom Fluglehrer
eine Unterschrift in Deinem Flugbuch zu leisten.
Wird die Ausbildung dagegen anderweitig dokumentiert, muß keine Unterschrift im Flugbuch erfolgen.
Beispiel hierfür ist der Übungsflug:
Bei UL oder Segelfluglizenz mit TMG wird der Fluglehrer im Flugbuch bestätigen,
bei JAR-FCL oder ICAO konformem PPL wird auf der Rückseite des Flugscheins bestätigt, ohne Flugbucheintrag.
Gleichermaßen muß am Ende der PPL Ausbildung nicht zwingend im Flugbuch des Schülers unterschrieben werden, da im Ausbildungsnachweis sowieso schon alles bestätigt wurde.
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Mai 2005, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

danke für diese klare auflistung.
mit "flugdauer" meinst du dann auch die zeit zwischen on- und offblock, oder?

die zeit, die ich während der ausbildung solo geflogen bin, zählt als pic, oder?
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Mai 2005, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
mit "flugdauer" meinst du dann auch die zeit zwischen on- und offblock, oder?

Richtig!
Zitat:
die zeit, die ich während der ausbildung solo geflogen bin, zählt als pic, oder?

Auch Richtig!
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