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Was darf ich nach JAR-FCL als Flugstunden aufschreiben?
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Sa, 07 Mai 2005, 6:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
du meinst "überprüfungsflug", oder?


oooops.. sorry ..wollte zuerst "Überprüfungsflug" schreiben (falsch) dann korrigieren auf "Übungsflug"! Embarassed

§ 8 Abs. 2 1. DV LuftPersV

Die Eintragungen über den Fortbestand der Fähigkeiten für die Klassenberechtigung für SEP oder für TMG in der Lizenz dürfen nach Prüfung des Vorliegens der in JAR-FCL etc. festgelegten VORAUSSETZUNGEN auch von dem Fluglehrer vorgenommen werden, der den Übungsflug gem. JAR-FCL etc. mit dem Bewerber durchgeführt hat.

Also, so wie ich es verstehe, erst wenn die Voraussetzungen vorliegen. Da dieser ÜBUNGSflug innerhalb der letzten 12 Monate sein kann, liegen die Voraussetzungen meistens noch nicht vor. Ein Examiner kann dann diesen Eintrag anhand die im Flugbuch vermerkte Einträge dann auch später vornehmen.

@jan82
ja, Ausbildungszeiten zählen zu den Gesamtzeit und Soloflüge als Schüler als PIC Zeiten (§124 LuftPersV).

Skytanzen
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Sa, 07 Mai 2005, 6:50    Titel: Antworten mit Zitat

Holger Dell schrieb:
Zitat:
ist es notwendig, dass ich meine flugzeiten nach solo, dual, pic, spic etc. aufschlüssele oder reicht die reine aufzeichnung der flugzeit mit einer eventuellen bewertung wie z.B. "schulflug zur lizenz-validierung"?

§120 LuftPersV gibt hierüber Auskunft.
Es müssen vorhanden sein:
Luftfahrzeugmuster, Datum, Kennzeichen, Abflug (Offblock), Landezeit (Onblock), Flugdauer,
Abflugort, Landeort.
Zusätzlich, so steht in §120, sei anzugeben die Art des Fluges und die ausgeübte Tätigkeit.

Wenn schon nach den Informationen für eine JAR-Lizenz gefragt wird, muss man auch JAR-FCL zitieren. LuftPersV trifft für JAR Lizenzen nicht zu!
Also, siehe: JAR-FCL 1.080 "Aufzeichnung von Flugzeiten".
Zitat:
(a) Piloten haben ein Flugbuch zu führen, in das Angaben
zu allen Flügen einzutragen sind und das in Form
und Inhalt den Anforderungen der zuständigen Stelle genügt.
Angaben zu Flügen, die nach den Bestimmungen
von JAR-OPS 1 durchgeführt werden, können auch in
geeigneter rechnergestützter Form aufgezeichnet werden
und sind vom Luftfahrtunternehmer aufzubewahren.
In diesem Fall hat der Luftfahrtunternehmer die Aufzeichnungen
über alle Flüge, die ein Pilot durchgeführt hat,
einschließlich Unterschiedsschulungen und Vertrautmachen,
auf Verlangen dem betreffenden Flugbesatzungsmitglied
zur Verfügung zu stellen.
(b) Folgende Angaben sind aufzuzeichnen:
(1) Angaben zur Person
Name und Anschrift des Inhabers
(2) Für jeden Flug
(i) Name des verantwortlichen Piloten
(ii) Datum des Fluges (Tag, Monat, Jahr)
(iii) Start-/Landeflugplatz sowie Abflug- und
Ankunftszeit (Zeiten als Blockzeiten in koordinierter
Weltzeit (Universal Time Coordinated/UTC))
(iv) Muster (Bauart, Modell und Baureihe)
und Kennzeichen des Flugzeugs
(v) einmotoriges oder mehrmotoriges
Flugzeug (single-engine/SE, multi-engine/ME)
(vi) Gesamtdauer des Fluges
(vii) Gesamtflugzeit
(3) Für jede Schulung im Flugsimulator oder
Flug- und Navigationsverfahrenübungsgerät (Flight
Navigations Procedures Trainer/FNPT):
(i) Art und Qualifikationsnummer des
Übungsgerätes
(ii) Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
(iii) Datum (Tag, Monat, Jahr)
(iv) Gesamtdauer der Schulung
(v) Gesamtschulungszeit
(4) Fliegerische Tätigkeit
(i) Verantwortlicher Pilot (einschließlich
Alleinflugzeit, Ausbildungszeit als verantwortlicher
Pilot (SPIC) und Flugzeit als verantwortlicher Pilot
unter Aufsicht (Pilot-in-Command under Supervision/
PICUS)
(ii) Kopilot
(iii) Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem
(iv) Lehrberechtigter/Prüfer
(v) die Spalte „Bemerkungen“ steht für
besondere Eintragungen zur Verfügung, z. B.
SPIC, PICUS, Instrumentenflugzeit* etc.
* Ein Pilot kann nur die Zeit als Instrumentenflugzeit eintragen,
in der er das Flugzeug, unter tatsächlichen oder
simulierten Instrumentenflugbedingungen, ausschließlich
nach Instrumenten führt.
(5) Betriebsbedingungen
(i) Nachtflüge
(ii) Flüge nach Instrumentenflugregeln
(c) Eintragung von Flugzeiten
(1) Flugzeit als verantwortlicher Pilot
(i) Der Inhaber einer Lizenz kann alle
Flugzeiten, in denen er als verantwortlicher Pilot
tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.
(ii) Der Bewerber für eine Lizenz kann alle
Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit
Lehrberechtigtem als Flugzeit als verantwortlicher
Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit
als SPIC von dem Lehrberechtigten gegengezeichnet
wird.
(iii) Der Inhaber einer Lehrberechtigung
kann alle Flugzeiten, in denen er als Lehrberechtigter
in einem Flugzeug tätig ist, als Flugzeit als
verantwortlicher Pilot eintragen.
(iv) Der Inhaber einer Anerkennung als
Prüfer kann alle Flugzeiten, in denen er einen Pilotensitz
einnimmt und als Prüfer auf einem Flugzeug
tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot
eintragen.
(v) Ein Kopilot, der unter der Aufsicht des
verantwortlichen Piloten als verantwortlicher Pilot
auf einem Flugzeug tätig ist, für das durch die
Musterzulassung oder die Bestimmungen von
JAR-OPS 1 eine Mindestflugbesatzung von zwei
Piloten vorgeschrieben ist, kann diese Flugzeiten
als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen,
vorausgesetzt, dass diese Flugzeit als PICUS (siehe
(c)(5)) von dem verantwortlichen Piloten gegengezeichnet
wird.
(vi) Führt der Inhaber einer Lizenz mehrere
Flüge am selben Tag durch, bei denen er
jedes Mal zum Startflugplatz zurückkehrt und der
Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Flügen
nicht mehr als 30 Minuten beträgt, können
diese Flüge als eine Eintragung zusammengefasst
werden.
(2) Flugzeit als Kopilot
Der Inhaber einer Pilotenlizenz, der den Sitz des Kopiloten
einnimmt, kann alle Flugzeiten auf Flugzeugen,
für die durch die Musterzulassung oder die Bedingungen,
unter denen der jeweilige Flug durchgeführt wird,
eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben
ist, als Flugzeit als Kopilot eintragen


Grüsse
Andreas
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: So, 08 Mai 2005, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn schon nach den Informationen für eine JAR-Lizenz gefragt wird, muss man auch JAR-FCL zitieren

Stimmt!
Das nächste mal lese ich die Fragestellung genauer, damit die Antwort auch zur Frage passt. Idea
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Mo, 09 Mai 2005, 9:24    Titel: Antworten mit Zitat

das ist ja alles ein ganzer haufen information, aber es hilft mir auf jeden fall weiter. sieht wohl so aus, als hätte ich mein flugbuch bisher nicht jar-fcl-konform geführt (da es ein altes ist, wo z.b. gar keine möglichkeit einer eintragung von single-engine/multi-engine, pic, spic etc. vorgesehen ist). werde mir eventuell ein neues kaufen und die zeiten aus dem alten übertragen.
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