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Parajet Flugschulen und rechtliche Vorgaben

 
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Skydancer



Hier seit: 01.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr, 01 Jul 2005, 15:01    Titel: Parajet Flugschulen und rechtliche Vorgaben Antworten mit Zitat

Hallo Flugbegeisterte,

ich bin seit rund 12 Jahren Inhaber des PPL-A. Laughing

Vor kurzem habe ich bei einem Urlaub in Italien einen Parajet (Gleitschirm mit Rückenmotor) beobachtet und war fasziniert von der Möglichkeit von jedem möglichen Platz auch ohne airstrip o.ä. zu starten.
Scheinbar ist hier weder ein offizieller Start- noch Landeplatz erforderlich und Flugfunk ist vermutlich alleine schon wegen dem Geräusch des Motors nicht möglich.

Nun zu meinen Fragen. Wo gibt es denn in Deutschland Flugschulen für einen Parajet und welche Lizenz muss denn hier erworben werden ?

Ist in Deutschland mit einem Parajet auch ein Start und Landung von jedem möglichen Platz möglich oder unterliegen diese Geräte ebenfalls entsprechenden Auflagen ? Wink

Vielen Dank für Eure Informationen

Grüsse Skydancer



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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Fr, 01 Jul 2005, 16:32    Titel: Re: Parajet Flugschulen und rechtliche Vorgaben Antworten mit Zitat

Skydancer schrieb:

Nun zu meinen Fragen. Wo gibt es denn in Deutschland Flugschulen für einen Parajet und welche Lizenz muss denn hier erworben werden ?

Ich tipp mal auf irgendeine Form der Luftsportgeräteführer Lizenz.

Zitat:

Ist in Deutschland mit einem Parajet auch ein Start und Landung von jedem möglichen Platz möglich oder unterliegen diese Geräte ebenfalls entsprechenden Auflagen ?

Unwahrscheinlich. Schonmal was von Flugplatzzwang gehört?

Grüsse
Andreas
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Skydancer



Hier seit: 01.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo, 04 Jul 2005, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, ich hab schon mal was von Flugplatzzwang gehört, aber scheinbar gilt der ja auch nicht für Heissluftballone und diverse Helis. Laughing

Weißt Du noch was genaueres über die Lizenz und "Flugplatzzwang" für Parajets ?
Vielleicht wird das ja auch im Ausland noch anderes gehandelt als in Deutschland - Italien hat auch beim Fliegen seine eigenen Regeln. Wink

Würde mich freuen, wenn mir irgendjemand weiterhelfen kann zu diesem Thema.
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metal
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Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mo, 04 Jul 2005, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Skydancer schrieb:

Ja, ich hab schon mal was von Flugplatzzwang gehört, aber scheinbar gilt der ja auch nicht für Heissluftballone und diverse Helis. :lol:

grundsätzlich gilt er auch für Hubschrauber. Aber es gibt auch (Sonder)Außenlandegenehmigungen.

Weißt Du noch was genaueres über die Lizenz und "Flugplatzzwang" für Parajets ?
[/quote]
leider nein.
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miracle
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Hier seit: 09.07.2004
Beiträge: 17
Ort: KWVI, EDAB

BeitragVerfasst am: Di, 05 Jul 2005, 11:34    Titel: Re: Parajet Flugschulen und rechtliche Vorgaben Antworten mit Zitat

Hallo,

Skydancer schrieb:
Urlaub in Italien einen Parajet (Gleitschirm mit Rückenmotor)


also den Begriff 'Parajet' habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht gehoert. Vielleicht meinst du ja einen Motorschirm? Da haengt man zumindest unter einem Gleitschirm und hat einen Motor auf dem Ruecken.

Wer einen gestaffelten Einstieg ueber das reine Gleitschirmfliegen sucht kann sich zunaechst beim DHV (http://www.dhv.de/) informieren. Meines Erachtens stellt die Lizenz zum Motorschirmfliegen der DULV (http://www.dulv.de/) aus.

Frage doch einfach mal den Knut Jaeger (http://www.harzergss.de/) oder schau mal hier rein: http://www.motorschirm.de/

Zum Flugplatzzwang ist bereits alles gesagt.

Gruesse Axel
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Skydancer



Hier seit: 01.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo, 11 Jul 2005, 12:16    Titel: Nochmals zum Flugplatzzwang Antworten mit Zitat

Hallo,

besten Dank für Eure Infos, hat mir schon einiges weitergeholfen !

Zum Flugplatzzwang hab ich gehört, dass man sich für einen Motorschirm auch in Deutschland eine Genehmigung einholen kann und damit quasi von der eigenen Wiese starten könnte.
Hat jemand von Euch hierzu noch eine Quelle ? Ist das wirklich realistisch machbar oder beim deutschen Behördenverhalten in der Realität doch gar nicht umsetzbar ?

Weiss jemand, wie sich das mit dem Flugplatzzwang in Italien verhält ?
Wo kann man denn hier ggf. Infos erhalten. Wie bereits erwähnt hatte ich in Italien einen Motorschirm beobachtet und der ist einfach von einer Wiese gestartet. Leider war ich nicht schnell genug um nachzufragen.

Vielen Dank für Eure Infos
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mo, 11 Jul 2005, 12:52    Titel: Re: Nochmals zum Flugplatzzwang Antworten mit Zitat

Skydancer schrieb:

Zum Flugplatzzwang hab ich gehört, dass man sich für einen Motorschirm auch in Deutschland eine Genehmigung einholen kann und damit quasi von der eigenen Wiese starten könnte.

Für die eigene Wiese, wirst Du Dir eine Außenlandegenehmigung besorgen können.

Grüsse
Andreas
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