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Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 09 Aug 2005, 8:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hall flyingmik,

also ich war gerade auf der faz-Seite, aber die genannte Rubrik "Motor und Technik" habe ich nicht gefunden... Crying or Very sad
Gib doch bitte mal den Link an!
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flyingmik
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 144
Ort: Heidelberg/Germany

BeitragVerfasst am: Di, 09 Aug 2005, 9:15    Titel: Antworten mit Zitat

Confused Ich hatte mich auf die Print-Ausgabe bezogen... einen Link habe ich leider nicht, sorry... Crying or Very sad

Michael
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 09 Aug 2005, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es gibt eine Seite im Netz namens "Kanditatenwatch.de", dort kann man nach Eingabe seiner PLZ direkt Frage an die lokalen Volksvertreter stellen, die diese auch beantworten müssen, weil öffentlich:

Ist ein sehr guter Weg die Problematiken mit ZÜP, JAR-FCL und Flugverboten weiter in die Öffentlichkeit zu tragen.

Hier gehts zu den Infos:
http://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=6018&t=6018
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sternenvogel



Hier seit: 10.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo, 15 Aug 2005, 21:09    Titel: Re: ich bin zuverlässig Antworten mit Zitat

Ninety schrieb:
na die sind ja echt schnell.
hab heute einen brief bekommen, dass ich "zuverlässig im sinne der luftrechtlichen bestimmungen" bin! juhuu Confused
und jetzt muss man den kram jedes jahr machen.


Wenn die ZUP auf 1 Jahr beschränkt ist, dann ist das falsch! Da die DVO zum LuftSIG fehlt, gilt die ZUP zunächst unbefristet. Die Frist für die Wiederholung wird nämlich erst in der DVO geregelt. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Gültigkeit der ZUP auf 1 Jahr zu beschränken
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sternenvogel



Hier seit: 10.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo, 15 Aug 2005, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

mzi schrieb:
AN DIE DURCH DAS RP DARMSTADT BETROFFNENEN (und alle anderen ,die für die ZÜP zahlen sollen ) :

http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?idcatart=399&lang=1&client=1


-> gebührenbescheid nichtig



[/b]


Dies gilt auch für Piloten, die vom RP Kassel zur Überprüfung aufgefordert worden sind!!! Auch hier gibt es fehlerhafte Gebührenbescheide - sagt zumindest die AOPA. Auch Piloten vom RP Kassel werden nämlich vom Polizeipräsidium Frankfurt geprüft und bekommen einen Gebührenbescheid....
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Gast






BeitragVerfasst am: Do, 25 Aug 2005, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

hi. hab etwa mitte mai meinen brief abgeschickt. nach KA (ich weiß die badner sind nicht die schnellsten... ;-))
hat schon jemand aus BW ne zuverlässigkeitsbestätigung?
lg paddy
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Roho
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 13.08.2004
Beiträge: 131
Ort: EDVK

BeitragVerfasst am: Sa, 17 Sep 2005, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php

Offebar zahlt Frankfurt/Main die Gebühren zurück.
Gruß Rolf
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Do, 27 Okt 2005, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Rolling Eyes
Habe heute auch meinen Vordruck per Post bekommen, anscheinend weis momentan die rechte Hand immer noch nicht, was die linke tut...
Wenn es so wäre, wie Thomas geschrieben hat, müssten die eigentlich wissen, dass ich Mitarbeiter bin, und die ZÜP hausintern durchführen.
Morgen werde ich nachhaken, was jetzt Sache ist...

Gruß Andreas
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 28 Okt 2005, 9:12    Titel: Verfahrensweisen Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

Zitat:
Wenn es so wäre, wie Thomas geschrieben hat, müssten die eigentlich wissen, dass ich Mitarbeiter bin, und die ZÜP hausintern durchführen.

Das wäre zwar nach normalem Verstand logisch, aber für eine Behörde viel zu einfach!
Es ist schon so wie ich es gesagt habe (hat bei mir jedenfalls funktioniert).

Grundsätzliches:
Die sogenannte Luftsicherheitsbehörde ist letztlich bei einem Sachbearbeiter(in) bei Deiner Luftfahrtbehörde aufgehängt, gilt aber als eigene "Behörde".
Aus Datenschutzgründen (nicht lachen! Wink ) können aber nicht einfach Daten ausgetauscht werden. Die Weitergabe oder Info von Si-Behörde an Scheinstelle mußt DU beantragen!

Es ist bei der Menge der nach ZÜP zu überprüfenden Piloten für einen Sachbearbeiter nicht möglich, gleich nachzuschauen, ob derjenige vielleicht auch Mitarbeiter bei oder an einem Flugafen ist!

Eigentlich sollte daher in dem Anschreiben zur ZÜP ein Passus enthalten sein, der darauf hinweist. Des weiteren sollte für die Antragstellung eine Frist gesetzt sein.

Innerhalb dieser Frist schreibst Du Deine Scheinstelle an und weist darauf hin, dass Du zu dem besagten Personenkreis gehörst und eine noch gültige Überprüfung hast und die Kopie der Zuverlässigkeitsbestätigung übersenden!
Alternativ kannst Du aber auch den / die Sachbearbeiter(in) der Luftsicherheitsbehörde anschreiben und bitten eine Kopie der Bescheinigung über die durchgeführte ZÜP an die Lizenzstelle zu übermitteln.

Dieses ganze Hin-und-her-Schreiben läßt sich leider nicht vermeiden, da der Betroffene, also Du, immer über den Stand der ZÜP informiert sein muß (BDSG).

Bei mir hat es jedenfalls geklappt, nachdem ich allerdings diese Vorgehensweise mit der Lizenzstelle abgeklärt habe.

Ein klassischer Fall von Bürokratieabbau... Laughing
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 28 Okt 2005, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sachbearbeiter Freitag morgen am Telefon sagte mir, dass nur Polizisten und Zollbeamten im aktiven Dienst von der ZÜP ausgenommen wären, das sie regelmäßig dienstlich durchleuchtet werden, Soldaten dann wohl auch.

Auf meinen Einwand, dass ich Bundesbeamtenstatus aus meiner BGS-Zeit besitze, sagte er, dass das nicht zählen würde, da ich nicht mehr geprüft würde, und innerbehördlich würde das auch nicht gehen Evil or Very Mad

Also werde ich den Leserbrief dieses ehemaligen Soldaten aus der letzten Luftsport als Muster nehmen, und eine ähnliche Protestbekundung mit einsenden.
Kosten würden diesmal noch nicht berechnet...

Gruß Andreas
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