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Bannerschleppberechtigung
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schubbi
eddh.de User


Hier seit: 20.07.2005
Beiträge: 22
Ort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Okt 2005, 13:17    Titel: Bannerschleppberechtigung Antworten mit Zitat

Hallöle,
folgendes Problem liegt mir nahe:
Ich habe mir gedacht es wäre eigentlich gar keine so blöde Idee mir mein Studium als Bannerschlepp-Pilot zu finanzieren. Ich bin seit 1997 im Besitz eines PPL-A. Jetzt weiß ich allerdings nicht wo ich die Berechtigung machen kann wie das abläuft und ob ich auch ohne CPL damit Geld verdienen darf.

Währe nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Razz
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Di, 18 Okt 2005, 8:00    Titel: Re: Bannerschleppberechtigung Antworten mit Zitat

schubbi schrieb:
bin seit 1997 im Besitz eines PPL-A. Jetzt weiß ich allerdings nicht wo ich die Berechtigung machen kann wie das abläuft

Voraussetzung für die Schleppberechtigung: 90 Flugstunden nach Erhalt der Lizenz. 5 Flugstunden auf dem Muster.
Die Berechtigung kannst Du bei/mit jedem Fluglehrer mit der entsprechenden Schleppberechtigung erwerben.
Siehe LuftPersV §84

Zitat:
ob ich auch ohne CPL damit Geld verdienen darf.

Ja. Für Fluglehrerei und Schleppen benötigt man keine CPL.
Siehe LuftPersV §4 Abs. 2 Nr. 2

Grüsse
Andreas
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schubbi
eddh.de User


Hier seit: 20.07.2005
Beiträge: 22
Ort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mi, 19 Okt 2005, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Andreas, das hat mir weitergeholfen.
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EDCG
eddh.de User


Hier seit: 14.03.2005
Beiträge: 23
Ort: Güttin

BeitragVerfasst am: Fr, 21 Okt 2005, 17:50    Titel: Bannerschlepp Antworten mit Zitat

Naja - nach neuen Regeln (genaugenommen auch schon nach den alten) fällt Bannerschlepp - so wie Du es vor hast - in die gewerbliche Fliegerei. Du tust ja nicht mal für z.B. deine Mutter einfach so einen Geburtstagsgruß schleppen sondern tust regelmäßig, gegen Entgeld die Leistung anbieten. (Nur zur Erinnerung AOPA, DaeC etc. kämpfen gerade wieder um die alte Regeln der Selbstkostenflüge - genau genommen dürfen nämlich die Vereine keine Rundflüge mehr anbieten!!!).
Dann zu den Bedingungen des Erwerbs der Bannerschleppberechtigung wurde alles gesagt. Und hättest Du einen CPL könnte ich Dir auch ein Unternehmen nennen, welches zur Zeit einen Freelancer sucht (zahlt relativ gut und kannst so zwischen 100 und 200 Stunden im Jahr fliegen).
Peter
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr, 21 Okt 2005, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Für das berufsmäßige Schleppen von Gegenständen ist definitiv keine CPL notwendig:

Bei PPL nach LuftPersV gilt

Zitat:
§ 3 LuftPersV
...
(2) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Flugzeugen nach Absatz 1
...
2. im nichtgewerblichen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, beschränkt auf das Schleppen von Gegenständen hinter Flugzeugen ... innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. ...


Bei PPL(A) nach JAR-FCL gilt

Zitat:
§ 6 1. DV LuftPersV

Eine Privatpilotenlizenz gemäß JAR-FCL berechtigt innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Pilot auf Luftfahrzeugen der in der Lizenz eingetragenen Muster, beschränkt auf das Schleppen von Gegenständen ...


Für die nicht umgeschriebenen PPL(A) nach ICAO dürfte nach wie vor die bereits genannte Regelung aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 LuftPersV (alte Fassung) gelten, wegen Bestandsschutz und mangels einer anderweitigen Regelung.

Wichtig ist, dass es sich nicht um gewerblichen Luftverkehr handelt. Damit scheiden natürlich etliche Möglichkeiten aus.
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EDCG
eddh.de User


Hier seit: 14.03.2005
Beiträge: 23
Ort: Güttin

BeitragVerfasst am: So, 23 Okt 2005, 18:31    Titel: berufsmäßige Tätigkeit im Nichtgewerblichen Luftverkehr Antworten mit Zitat

schöne Vorschrift. Für Juristen gemacht. Aber was sich genau dahinter verbirgt, kann einem keiner Sagen, außer man hat hierzu einen Prozeß am Hals.

Viele Vereine kennen das Problem - diese wurden abgemahnt, weil auf der Internetseite Rundflüge angeboten wurden. Einige Luftfahrtunternehmen sahen darin gewerbliche Betätigung, weil Werbung hierfür gemacht wurde - dies dürfen aber nur Luftfahrtunternehmen. AOPA und DaeC sind diese Sachen zur Genüge bekannt.

http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?client=1&lang=1&parent=1&idcat=63&idart=205

Für Mitglieder gibt es dann noch mehr Informationen.

Naja, jetzt müßte unser Kollege rumsitzen, alle Welt weiß hoffentlich, das er Banner schleppt, und es klingelt das Telefon und jemand ruft an, ob mal ein Banner geschleppt werden kann. Dann darf er das (es sei denn, ein Luftfahrtunternehmen wäre der Auftraggeber). Rolling Eyes
Nicht sehr wahrscheinlich das dies funktioniert.

Aber dennoch - er soll Bannerschleppen lernen, das schult, verbessert den Flugstil, macht Spaß, und mit etwas Glück kann er Stunden sammeln, die er sogar noch bezahlt bekommt. Aber an die große Glocke hängen würde ich das nicht. (mich würde mal interessieren, wo dieser Passus seinen Ursprung hat - ich denke damals gab es andere Zeiten, wo viel mehr erlaubt war).

Peter
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schubbi
eddh.de User


Hier seit: 20.07.2005
Beiträge: 22
Ort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mi, 26 Okt 2005, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja dann habt mal alle recht herzlich Dank,
gut wenn man ein Forum hat in dem es Leute gibt die sich auskennen. Ich denke ich begeb mich dann mal auf die Jagd nach einem Fluglehrer, der mich ausbilden kann.

Grüße

Sebastian
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Torsten
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 24.06.2003
Beiträge: 56
Ort: EDDS

BeitragVerfasst am: Mi, 26 Okt 2005, 21:48    Titel: Re: berufsmäßige Tätigkeit im Nichtgewerblichen Luftverkehr Antworten mit Zitat

EDCG schrieb:
Naja, jetzt müßte unser Kollege rumsitzen, alle Welt weiß hoffentlich, das er Banner schleppt, und es klingelt das Telefon und jemand ruft an, ob mal ein Banner geschleppt werden kann. Dann darf er das (es sei denn, ein Luftfahrtunternehmen wäre der Auftraggeber). Rolling Eyes
Nicht sehr wahrscheinlich das dies funktioniert.

Hmm, wenn er die weltbeste Bannerschlepp-Webseite ins Internet stellt, seine Erfahrungen, Reiseberichte u.ä. reinbringt und damit bei Google immer oben steht, ist es keine Werbung.

Dachte so funktioniert "keine Werbung" heutzutage? Very Happy

Torsten
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Stefan



Hier seit: 26.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do, 26 Jan 2006, 18:53    Titel: Hast Du mal an UL gedacht? Antworten mit Zitat

Du kannst ja vom PPL-A aus recht einfach eine UL-Einweisung machen. Dann schiebst Du die Bannerschleppberechtigung hinterher. Das hat meines Wissens den Vorteil, dass Du mit der UL-Lizenz auch gewerblich schleppen darfst, da ja kein entsprechender CPL (Luftsportgeräte!) existiert.
Hat den Nebeneffekt, dass Du günstiger Anbieten kannst wegen niedriger Spritkosten etc... meines Wissens gibt es derzeit etliche Anbieter, die gewerblich mit UL Banner schleppen.

Ich weiß, der Thread ist schon alt, wollte meinen Senf trotzdem loswerden!
Grüße,
Stefan
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schubbi
eddh.de User


Hier seit: 20.07.2005
Beiträge: 22
Ort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Di, 04 Jul 2006, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Alter Thread neuer Senf,

immer gut. Very Happy

Danke für den UL-Tip das währe ja in der Tat ne möglichkeit.
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