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Mediale Katastrophen
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FlyGuy
eddh.de User


Hier seit: 06.08.2004
Beiträge: 13
Ort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Di, 17 Jan 2006, 16:31    Titel: Mediale Katastrophen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wer hat Lust, hier mal einen Thread zu starten, in dem wir uns über journalistische Inkompetenz hinsichtlich der Luftfahrt ausheulen können? Ich denke da an die typischen Sprüche wie: "...knapp einer Katastrophe entkommen".

Aktuell habe ich hier etwas Grausiges in der WamS entdeckt - da wurde wohl ein Motorsportreporter zweckentfremdet:
http://www.wams.de/data/2006/01/15/831579.html

Zitat:
[...]
Wenig später wird er die 38 Meter lange Maschine starten und per "Sidestick", den Schaltknüppel, elektronisch steuern.
[...]


Das wäre doch mal ein Funkspruch: "LH4321, Startabbruch, ich krieg' den verdammten dritten Gang nicht rein!" Very Happy Very Happy Very Happy
_________________
Gruß aus EDFC,
--==/ Uwe \==--
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 17 Jan 2006, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Uwe!

Halte ich durchaus für eine amüsante Idee! Smile

Jedenfalls, solange wir uns darüber amüsieren können... Denn eigentlich ist das ja ein trauriges Thema...

Aber, stimmt schon: Ändern werden wir die betreffenden journalistischen Blindgänger wohl nicht, und sie selbst werden sich von sich aus erst recht nicht ändern...

Warum also nicht aus der Not eine Tugend machen und adäquate Beispiele zur allgemeinen Erheiterung nehmen? Smile

Dazu passt ein Beitrag, denn ich im Juli 2001 dazu geschrieben habe: http://www.eddh.de/topics/btw-archiv/010701.html

Sicher ist auch im eddh.de-Pressearchiv einiges dazu zu finden, sind schließlich inzwsichen schon über 14.400 Artikel... Wink

Viele Grüße!

Sigi
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Torsten
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 24.06.2003
Beiträge: 56
Ort: EDDS

BeitragVerfasst am: Di, 17 Jan 2006, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Medien-Training bei Aopa.org

"Last month, AOPA debuted its Guide to Talking to Reporters, which is designed to inform pilots about the media and to offer tips on dealing with reporters' questions. Each pilot has a responsibility to avoid creating negative news, and one way to do that is to learn how to respond when faced with questions from the media. Thousands of pilots have already viewed the seven-minute course."

http://media.aopa.org/mediatraining/AOPAMediaTraining.html

Vielleicht von Interesse.

LG, Torsten
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Geier
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: Mi, 18 Jan 2006, 8:59    Titel: Nicht ganz ernst gemeinter Beitrag Antworten mit Zitat

Ich habe mir 'mal ausgemalt, wie es wäre, wenn die Medien über Autos so berichten würden wie über Flugzeuge:

---
Dem Tod noch 'mal von der Schippe gesprungen

(Frankfurt) Gewaltiges Glück hatte der Fahrer eines Kleinfahrzeugs gestern gegen 17 Uhr, als er auf der Fahrt zum Flughafen beinahe die Ausfahrt verpaßt hätte: Obwohl er kurzzeitig die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren drohte, gelang es ihm dennoch, das Auto sicher auf die Abbiegespur zu bringen und später unversehrt zu verlassen.

„Nicht auszudenken, was hätte passieren können“, kommentierte ein Zeuge. "Im schlimmsten Fall hätte es zu einer Explosion kommen können". In der Tat befanden sich etwa 50 Liter Benzin im Kraftstoffbehälter -- der Stoff gilt als hochexplosives Gefahrgut.

Die Ursachen des Zwischenfalls sind derzeit noch unklar. Das Wetter scheint als Faktor auszuscheiden: Zum Zeitpunkt des Geschehens herrschten gute Sichtbedingungen. Auch mögliche technische Gründe sind nicht ersichtlich -- das Fahrzeug war den Vorgaben des Herstellers entsprechend gepflegt. Allerdings lag die letzte Hauptuntersuchung bereits einige Monate zurück: „Spätestens im kommenden Jahr wäre eine erneute TÜV-Überprüfung fällig geworden“, bemerkt ein Experte.

Branchenkenner bezeichnen den betroffenen Autotyp, einen Volkswagen Golf, als gängiges Modell. Wegen seiner gutmütigen Fahreigenschaften werde es häufig zur Ausbildung von Fahrschülern eingesetzt. Allerdings mußte die Herstellerfirma, Medienberichten zufolge, in jüngster Zeit einige wirtschaftliche Turbulenzen durchfliegen.

Der vierzigjährige Fahrer war im Besitz einer gültigen Lizenz, die er seit seinem 18 Lebensjahr innehat. Der zweifache Familienfahrer gilt mental stabil und gesund. Er hat mehrere tausend Stunden Fahrerfahrung. Dennoch deutet im Moment einiges auf menschliches Versagen.

Zweifellos wird der Vorfall Anlaß zu einer Diskussion über die Sicherheit von Hobbyfahrern im Autoverkehr geben.
---
Shocked
Gruß,
der Geier
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domi.ga
eddh.de User


Hier seit: 17.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi, 18 Jan 2006, 9:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Geier: genial! Very Happy
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Knöpfchen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Mi, 18 Jan 2006, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

@geier:
...ich habe bauchschmerzen vom lachen... einfach nur klasse!!! Mr. Green

@flyguy:
gute idee! und wer weiss...vielleicht liest ja doch einer der (ver-)schreibenden zunft mit und macht sich doch mal den einen oder anderen "richtigen" gedanken... *träum*

viele grüsse und einen schönen abend noch,
knöpfchen
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michael92660
eddh.de User


Hier seit: 15.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do, 19 Jan 2006, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

@ geier

kennst du das schon?

EU Führerscheinregelung

Brüssel – Berlin. Im Rahmen der europäischen Vorgaben wird nun die Umsetzung der einheitlichen EU-Führerscheine auf nationaler Ebene vorangetrieben. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) will einen Zwangsumtausch der Führerscheine von etwa 30 Millionen deutschen Autofahrern verhindern.
Stolpe halte diese Vorgabe der EU für eine «völlig unnötige Bürokratie», sagte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag in Berlin.

Nach den Planungen aus Brüssel, soll bei den zukünftig auf fünf Jahre ausgestellten Führerscheinen der Besitz des Führerscheines nicht mehr als Nachweis der Fahrtüchtigkeit ausreichen.

Hier einige Auszüge der neuen Verordnungen, die von den Bürokraten bereits als großer Wurf gefeiert werden:

Grundsätzlich werden Fahrnachweise eingeführt die nach antriebslosen Fahrzeugen und Fahrzeuge mit Antrieb unterscheiden.

Für antriebslose Fahrzeuge wie z. B. Laufräder, Einräder oder Fahrräder aller Art gilt, dass diese Führerscheine lebenslang Gültigkeit haben. Damit man aber fahren darf, ist alle 24 Monate ein Nachweis zu erbringen, den man sich von einem autorisierten Fahrlehrer in seinem Fahrbuch bestätigen lassen muss. Diese Fahrstrecke darf nicht an einem Stück gefahren werden, denn mindestens 25 Strecken mit Start- und Zielort sind zu benennen. Fahrer, Beifahrer sowie Datum und Uhrzeit am Start- und Zielort sind darin festzuhalten. Wobei die Fahrstrecken von Laufrädern, getrennt aufzulisten sind und mindestens 5 Fahrstrecken je Fahrzeugtyp zu absolvieren sind. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht sind diese unter Aufsicht eines Fahrlehrers zu erbringen.

Für Fahrzeuge mit Antrieb wie Mofas, Motorräder, PKW, LKW besteht eine Gültigkeit von 5 Jahren. Ebenso wie bei den antriebslosen Fahrzeugen gilt jedoch, dass die Fahrerlaubnis nicht automatisch ein Fahren der eingetragenen Typen mit Hilfsantrieb erlaubt. Alle 24 Monate ist eine Prüfungsfahrt mit einem autorisierten Fahrlehrer, Fahrtdauer von mindestens 1 Stunde, nachzuweisen. Darüber hinaus hat der Besitzer des jeweiligen Führerscheines nachzuweisen, dass er in den letzten 12 Monaten mindestens 12 Stunden und 12 Fahrtstrecken zurückgelegt hat. Start- und Zielort sind ebenfalls zu benennen. Fahrer, Beifahrer sowie Datum und Uhrzeit am Start- und Zielort sind im persönlichen Fahrtenbuch festzuhalten. Wobei die Fahrstrecken für jede Fahrzeugart wie Mofas, Motorräder, PKW, LKW, mit und ohne Anhänger etc. getrennt aufzulisten sind. Ebenfalls getrennt, erforderlich für jeden Fahrzeugtyp, sind die 1-stündigen Überprüfungsfahrten zu absolvieren.

Wer also im Besitz eines Mofa-, Motorrad- und PKW-Führerscheines ist, hat insgesamt 3 Stunden Fahrprüfzeit nachzuweisen. Diese sind im Fahrtenbuch zu kennzeichnen und bei der Erneuerung des Führerscheines auf dem Antragsformular, schriftlich vom entsprechenden Fahrlehrer zu bestätigen. Dem Fahrer wir zugestanden, die Fahrtzeit vom Parkplatz bis zur Straße in die vorgeschriebene Mindestfahrtzeit einfließen zu lassen.

Beifahrer dürfen nur mitgenommen werden, wenn innerhalb der letzten 90 Tage mindestens 3 Fahrten mit dem Fahrzeugtyp durchgeführt wurden, mit dem der Beifahrer mitgenommen werden soll.

Bedarfsverkehrszeichen (Baustellen etc.) werden abgeschafft. Stattdessen ist der Fahrer verpflichtet sich kostenpflichtig mit der Publikation "Nachrichten für Verkehrsteilnehmer" über die tagesaktuellen
Verkehrswegebeschränkungen kundig zu machen. Überschreitungen von Verkehrswegebeschränkungen werden nach dem bekannten Bußgeldkatalog geahndet.

Mit den Fahrzeugen darf ohne die besonders zu erwerbende Schleuderberechtigung nicht geschleudert werden. Die Fahrzeuge müssen, ebenso wie die Straße, zum Schleudern zugelassen sein.

Zum Schleppen von Fahrzeugen muss der Fahrer des schleppenden Fahrzeuges in den letzten 12 Monaten mindestens 5-mal ein Fahrzeug geschleppt haben. Sollte er diese Bedingung nicht erfüllen ist das Schleppen unter Aufsicht eines Fahrlehrers mit Schleppberechtigung notwendig. Der Fahrer des geschleppt Fahrzeuges muss in den vergangenen 24 Monaten mindestens 5-mal geschleppt worden sein, ansonsten ist ein Fahrauftrag von einem Fahrlehrer zwingend vorgeschrieben. Sollte sich die Schleppöse am zu schleppenden Fahrzeug nicht in der Fahrzeugmitte befinden muss er 5 Fahrten im Schlepp in den letzten 90 Tagen nachweisen. Kann der Fahrer diese Bedingung nicht erfüllen, hat er vorher 5 Schleppfahrten mit einem Fahrzeug mit einer Schleppöse in der Fahrzeugmitte zu absolvieren. Es würde auch eine Fahrt mit 4 Halte- und Anfahrmanövern genügen. (Erklärung: Bei einem bestimmten Fahrzeugtyp, welches in den 60 Jahren gebaut wurde und keine mittige Schleppöse angebracht war, ist ein Gieren nach rechts festgestellt worden. Diese Regel ist nun auf ALLE Fahrzeuge anzuwenden, auch bei den Fahrzeugtypen bei denen ein derartiges Verhalten nicht messbar ist.)

Für alle Führerscheinbesitzer gleichermaßen gelten die medizinischen Anforderungen an Fahrpersonal. Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gilt eine Tauglichkeit von 5 Jahren.
Zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr eine Gültigkeit von 2 Jahren und
ab dem 50. Lebensjahr eine Gültigkeit von 1 Jahr.

Grundsätzlich gilt folgendes:
§ 1 Der Inhaber der Fahrertauglichkeit hat in folgenden Fällen unverzüglich die Weisung eines Fahrerarztes, einzuholen:
(1) nach einem stationären Klinik- oder
Krankenhausaufenthalt von mehr als 12 Stunden; oder
(2) nach einem chirurgischen Eingriff oder einer invasiven Maßnahme; oder
(3) bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten; oder
(4) wenn das ständige Tragen einer korrigierenden Sehhilfe erforderlich wird.
(d) Der/die Inhaber(in) der Fahrertauglichkeit der/die
(1) unter einer erheblichen Verletzung
leidet, die eine Tätigkeit als Fahrzeugführers nicht zulässt; oder
(2) unter einer Erkrankung leidet, die eine Tätigkeit als Fahrzeugbesatzungsmitglied für mindestens 21 Tage nicht zulässt.

Erläuterung zu § 1:
Eine HIV Infektion (nicht der Ausbruch der Krankheit AIDS) macht sofort untauglich, genauso wie eine Schwangerschaft vom 1. Tag an. "Jede invasive Maßnahme", wozu auch die Spritze beim Zahnarzt, die Blutspende oder sogar das Einsetzen einer Kontaktlinse gehört, macht sofort fahruntauglich. Hier muss man unverzüglich die Weisung des Fahrerarztes einholen. Was jedes Mal mit über ca. 50 € in Rechnung gestellt wird. Wird dies versäumt handelt der Fahrer rechtswidrig und verliert jeglichen Versicherungsschutz.

Die 98 Ausschluss-Kriterien, die ein Führen von Fahrzeugen aller Art untersagt, werden vom Kraftfahrtbundesamt mit den eigens dafür geschaffenen Referat "Fahrtauglichkeit" und den neu einzuführenden "Fahrerärzten" in den verschiedenen Zeiträumen überprüft. Ein Hausarzt darf eine solche Untersuchung nicht durchführen, da für die Etablierung einer solchen Untersuchungsstelle zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen sind und ständige Weiterbildungen erforderlich werden. Sollte eine der 98 Ausschlusskriterien vorliegen, so ist eine Sonderuntersuchung beim Kraftfahrtbundesamt zu beantragen. Die Kosten für die je nach Lebensalter umfangreicher werdenden Prüfungen werden sich zwischen 50,- und 200,- Euro bewegen. Der Antrag auf Sonderüberprüfung beim Kraftfahrtbundesamt wird voraussichtlich 650,- Euro für Fahrzeuge ohne Hilfsantriebe und ca. 950,-- Euro für Fahrzeuge mit Hilfsantrieb betragen. Die zusätzlichen Untersuchungskosten für die 5 speziellen Untersuchungsstellen die einzig und alleine eine Fahrtauglichkeit wieder herstellen können, die unter Aufsicht des Kraftfahrtbundesamtes stehen, werden natürlich separat zu Buche schlagen. Für Farbenblinde Antragssteller wird der Gang für eine Sonderuntersuchung wohl zur Pflichtübung.

Unabhängig von der Art des Führerscheines jedoch gilt für alle Verkehrsteilnehmer mit Hilfsantrieb aufgrund der abstrakten Gefahr durch Autobomben weltweit, dass alle 12 Monate eine "Sicherheitsüberprüfung für Fahrpersonal" zu beantragen ist. Diese ist eigenständig zu beantragen, die Kosten belaufen sich je nach Bundesland auf 50,- bis 120,- Euro. Da es keine Durchführungsverordnung für die Sicherheitsüberprüfung von Fahrpersonal geben wird, obliegt es den jeweiligen Landesbehörden festzulegen nach welchen Grundsätzen sie eine Person für vertrauenswürdig halten ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen. Überprüfungen werden wohl bei allen Behörden, dem Kraftfahrtbundesamt, selbstverständlich dem Zentralregister für Verkehrsünder in Flensburg, den Krankenkassen, dem MAD sowie BND den ehemaligen Stasi-Behörden, den Finanzämter sowie den Kirchensteuerbehörden vorgenommen. Gründe warum eine Fahrerlaubnis nicht weiterhin erteilt wird, müssen dem Antragsteller nicht mitgeteilt werden. Verweigern sie die alljährliche Sicherheitsüberprüfung, behalten sie zwar die Fahrerlaubnis aber dürfen diese nicht mehr ausüben.

Wichtig: Ohne Berechtigung zur Ausübung der eingetragenen Führerscheines, der Fahrtauglichkeit oder der Sicherheitsüberprüfung erlischt jeglicher Versicherungsschutz - der Halter ist für die Überwachung aller Vorgaben verantwortlich. Autovermieter sind zudem verpflichtet sämtliche o. g. Bedingungen zu überprüfen. Im Falle eines Unfalls erlischt der Versicherungsschutz, wenn die Vorgaben für den Fahrer nicht erfüllt sind. Eine Erklärung des Fahrers über die Gültigkeit seines Führerscheins ist nicht ausreichend.


Für Fahrlehrer jedoch gibt es außer den zuvor genannten Bedingungen noch weitere Anforderungen zu erfüllen: Die Berechtigung zum Ausbilden von Personen die einen Führerschein für Fahrzeuge mit Hilfsantrieb erwerben wollen, gilt folgendes:
Der Fahrlehrerschein hat eine Gültigkeit von 36 Monaten, in den letzten 12 Monaten vor Ablauf hat der Fahrlehrer jedoch eine Fahrlehrer-Weiterbildung von mindestens 2 Tagen Dauer zu besuchen sowie mindestens 100 Stunden reine Fahrschulstunden in den letzten 36 Monaten nachzuweisen. Darüber hinaus sind alle bisher erworbenen Kenntnisse in einer Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form zu bestehen, einschließlich der Sofortmaßnahmen am Unfallort oder der Besuch eines Erste-Hilfe Kurses. Anschließend ist eine Überprüfungsfahrt mit zugelassenem Prüfer zu absolvieren.

Der Fahrlehrer darf den Fahrschüler nur fahren lassen, wenn dieser im Besitz einer gültigen Fahrertauglichkeit sind. Dies gilt auch für den Parkplatz der Fahrschule.

Für die Führerscheinbesitzer sowie die Fahrlehrer für Fahrzeuge mit Hilfsantrieb ist jedoch auch die Überlegung eines Nationalen Führerscheines angedacht, dabei könnten auch die Fahrtstrecken von Fahrzeugen ohne Hilfsantrieb eine Berücksichtigung finden. Allerdings ist dieser Führerschein begrenzt auf das deutsche Hoheitsgebiet und es dürfen max. Fahrzeuge mit 450 kg Gesamtgewicht gefahren werden.

Die deutsche Straßenverkehrsordnung entspricht bei weitem nicht mehr den europäischen Anforderungen. Von nunmehr 83 Seiten, wird der deutsche Straßenverkehr demnächst auf rund 2000 Seiten geregelt. Wöchentliche Änderungen der Verordnungen, sind kostenpflichtig zu erweben.
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Geier
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: Do, 19 Jan 2006, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal Danke für die Blumen von domi.ga und Knöpchen.

@ michael92660: Da habe ich 'mal (traurig) lachen müssen!

Trotzdem frohes Fliegen -- und viel Erfolg bei der von FlyGuy angeregten Suche nach medialen Katastrophen. Übrigens, Torsten: Dein AOPA-Link funktioniert bei mir nicht. Lohnt es, den dahinter versteckten Text (sofern copy-rechtlich erlaubt) als Ganzes hier einzustellen?

Gruß,
der Geier
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michael92660
eddh.de User


Hier seit: 15.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do, 19 Jan 2006, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

@geier

die AOPA - Geschichte ist ein Flash-Film, man müsste es abschreiben. Wer einigermaßen Englisch kann wird es verstehen. Also auf ihr BZF 1'ler, wieder was zum Üben.
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FlyGuy
eddh.de User


Hier seit: 06.08.2004
Beiträge: 13
Ort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Mi, 14 Jun 2006, 13:38    Titel: Krankes Flugzeug Antworten mit Zitat

Aus "Spiegel Online", http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,421233,00.html :

Zitat:
...Bei den bis zu 250 km/h schnellen Maschinen besteht die Aufhängung der Tragflächen laut Hock aus Glasfieber.

...vielleicht vor dem Start noch schnell ein Aspirin in den Tank werfen?
Die Spiegel-Reporter leisten sich häufiger solche Knaller, wenn's ums Thema Fliegen geht.
_________________
Gruß aus EDFC,
--==/ Uwe \==--
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