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50h / 100h Kontrollen überziehen

 
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mzi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 44
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 10:24    Titel: 50h / 100h Kontrollen überziehen Antworten mit Zitat

guten morgen liebe gemeinde,

unser verein achtet sehr auf den technischen zustand unserer flieger (zum glück !!). ich habe allerdings bei einem flug die 50h kontrolle um 22 minuten überzogen, worauf mich unser technikleiter bat, tunlichst innerhalb der kontrollen zu bleiben. es könnte im schadensfall probleme mit der versicherung geben. ich ging davon aus, daß die gesetzgebung eine überziehung um 10% erlaubt. kann sich jemand zu diesem thema kompetent äußern? gäbe es nicht die 10% regelung wäre ein längerer urlaubsflug , z.B. 18 h , mit einer restzeit von 20h auf dem flieger, ein risiko wenn man auf dem rückflug nur gegenwind hat und statt der geplanten 18h nun 21 h unterwegs ist.

gruß

martin
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Max
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 09.05.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

hi martin,

schau mal hier.

http://www.lba.de/dokumente/nfl/1999/ii8499.pdf

falls der link nicht funktioniert -> www.lba.de -> technische fachthemen -> nfl -> II-84/99

viele grüße
max
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mzi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 44
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

suuupi.. vielen herzhaften dank :-)
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist der Begriff Kumulationsverbot, weil es immer noch Leute gibt, die meinen, man könne die Kontrollen an absoluten Zeiten (von Kontrolle zu Kontrolle) schieben, bis ins Unendliche.
Irgendwann, wenn man dauerhaft beratungsresistent Stunden + Toleranzzeit kumuliert, hat man einige Kontrollen "rausgeschoben"

Was die einzelnen Überziehungsraten betrifft, ist man als einfacher Vereinspilot eigentlich immer auf der sicheren Seite, wenn man die vorhandenen Rest-Stunden vor der nächsten Kontrolle mit seinem geplanten Flug gegeneinander rechnet.

Diskussionsbedarf gibt es gelegentlich, wenn das Flugzeug auch in der Schulung eingesetzt wird, da sind die Kontrollen ohne Zeitüberhang einzuhalten, bedeutet nicht mehr, als dass das LFZ ab dem Erreichen des Kontrollzeitpunkts nicht mehr zur Schulung benutzt werden darf.
Das Thema hatten wir schon des Öfteren, und die Versicherung sagte deutlich:
Für den Vereinsbetrieb ist Zeitüberhang entsprechend der NfL zulässig, aber für den Schulungsbetrieb auf keinen Fall.

Mir hat die strikte Einhaltung dieses Kumulationsverbots und die penible Einhaltung der Kontrollintervalle seinerzeit als Vorstandsmitglied ganz bestimmt den Kragen gerettet, weil nach einem Überschlag mit Totalschaden, der erste Blick des Versicherungsgutachters direkt auf die letzten durchgeführten Kontrollen führte.

Gruß Andreas
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte hier auch anmerken,

Zitat:
daß die vom Hersteller vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen
fristgerecht durchgeführt werden.


Nicht jeder Hersteller schreibt z.B. 50- bzw. 100-Stunden-Kontrollen vor. Bei Flugzeugen der E-Klasse interessiert das aber anscheinend niemanden. Wer schaut schon in das entsprechende Wartungshandbuch, bzw. wer hat das überhaupt für sein Flugzeug?
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt dazu noch weitere NfL's.
http://www.lba.de/cln_003/nn_53958/SharedDocs/download/NfLs/nfl__ii7099,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nfl_ii7099.pdf

Warum sieht mein link so furchtbar lang und anders aus ?
Bin auch nur im Archiv des LBA gewesen...Embarassed

Mir wurde noch ein weiteres NfL genannt, und zwar NfL 295/00 - darin kann man einige Infos entnehmen, wie die Kontrollintervalle bei gewerblichen oder Schulungsflugzeugen gehandhabt werden. Ich habe es jetzt gerade beim LBA leider nicht gefunden.

In den genannten NfL's wird es grundsätzlich umrissen, aber es *kann auch* individuell abweichende Vereinbarungen mit der jeweiligen Versicherung geben, was die Abweichung von den Zeitüberhängen betrifft.
Laut der unverbindlichen Auskunft per Telefon, kann es durchaus sein, dass sogar Versicherungen die Überschreitung innerhalb der in 84/99 enthaltenen Toleranzen akzeptieren - müsste man mit der Versicherung abklären, bzw. vom Vorstand abklären lassen, wie der aktuelle Status im Verein aussieht.

Gruß Andreas
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