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Flugplatzgesellschaft in Hangelar, EDKB, dreht durch
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JürgenT
eddh.de User


Hier seit: 13.07.2002
Beiträge: 11
Ort: EDKB, Mönchsheide

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 21:27    Titel: Flugplatzgesellschaft in Hangelar, EDKB, dreht durch Antworten mit Zitat

Die Betreibergesellschaft am Flugplatz Hangelar hat sich eine neue Masche ausgedacht, um die Flieger noch ein bischen mehr abzuzocken. Zusätzlich zu den üblicherweise zu zahlenden Landegebühren hat man in Hangelar ein sogenanntes Stationierungsentgelt eingeführt. Zahlen sollen diese 50,- Euro pro Monat und Flugzeug aber nur die Flugzeughalter, die Ihr Flugzeug in einer Halle stehen haben, die nicht der Flugplatzgesellschaft gehört. Dieses trifft einige Vereine, Privathalter, die Flugschule und die Werft.

Die Betroffenen wehren sich dagegen, weil sie die Rechtmässigkeit dieser Gebühr anzweifeln. Soweit so gut, wofür gibt es Gerichte. Derartige Angelegenheiten lässt man professionell klären, einer hat Recht - der andere nicht - und man geht wieder zur Tagesordnung und normalem Umgang miteinander über.

So läuft das unter zivilisierten Menschen, nicht aber mit der Flughafengesellschaft Hangelar. Dort ergreift man lieber das Faustrecht und beginnt einen regelrechter Kleinkrieg gegen die "Verweigerer".

Als erstes hat man versucht den Verweigerern das Rollen, Starten und Landen mit Hilfe der Luftaufsicht zu verbieten. Die Luftaufsicht erklärt sich jedoch für nicht zuständig und die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Beschränkungen auf einem öffentlichen Flugplatz nicht rechtens sind.

Nächster Streich: Es werden Baumaschinen vor die Halle der Verweigerer gefahren und ein Zaun errichtet, der die Flugzeuge in der Halle einsperrt. Zur Beseitigung dieser Hindernisse bedarf es des Einsatzes der Polizei, einer einstweiligen Verfügung und eines Gerichtsvollziehers. Das angedrohte Ordnungsgeld bei weiterer Blockierung der Halle beträgt 100.000 Euro.

Na gut, der Zaun wird wieder abgebaut. Zum Ausgleich dafür wird den Verweigerern aber das Betanken ihrer Flugzeuge verwehrt. Das war am Wochenende, so dass die Betroffenen noch nicht reagieren konnten. Abgesehen davon, dass das Betreiben einer in der AIP veröffentlichten Tankstelle auch zu den Betriebspflichten eines öffentlichen Flugplatzes gehört, wird sich die Treibstofffirma Total sicher über die mehreren Tausend Liter weniger verkauften Kraftstoffes freuen.

Mal sehen, was als nächstes kommt. Was würde die Mafia tun?

Viele Grüße
Jürgen
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 20 März 2006, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

ist ja unglaublich, was sich da abspielt! Shocked
Ich würde sagen, das ist ein Fall für "Pilot und Flugzeug", dann ist da bald Ruhe...
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Mayday
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.12.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Di, 21 März 2006, 3:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

ich lese es zwar aber ich kann es nicht glauben.

Ich will damit in keiner Weise behaupten dass, Du die Unwahrheit sprichst, diese Geschichte ist schon zu abenteuerlich um sie zu erfinden, so etwas schreibt nur das Leben. Gebühr hin, Gebühr her die Art und Weise wie dies ausgefochten wird ist indiskutabel, die Mafia würde als Nächstes Kinder entführen und Verantwortliche fein säuberlich in Teppiche rollen.

Ich habe ähnliche Spielchen in anderer Sache erlebt, nun das ähnliche Vorgehen wie dort versucht wurde Gebühren durchzusetzen hat sich äußerst negativ auf deren Durchsetzung ausgewirkt.

Ich bin wirklich kein Fan von „Pilot und Flugzeug“, aber da der „Feind“ die Mittel gewählt hat wäre sogar die Bildzeitung ein probates Mittel diesem Wahnsinn Einhalt zu gebieten. ATCler hat völlig Recht, die Einschaltung der Presse, egal welcher, scheint geboten. Auch örtliche Revolver- und Anzeigenblätter lieben den Stoff aus dem diese Geschichte gemacht ist. Sobald ein öffentliches Auge und Interesse in diesen „Sandkasten“ fällt wird auch nicht mehr mit Sand und Baumaschinen geworfen werden.

Grüße

Mayday

P.S. Weiß eigentlich jemand ob es was und wie viel gekostet hat Baumaschinen untätig vor einer Halle zu parken und wenn ja, wer hat das bezahlt? So viel ich weiß müssen Baumaschinen bauen um ihr Geld zu verdienen, auch ein Bauzaun wird manchmal mit einer Tagespauschale abgerechnet. Rolling Eyes
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 21 März 2006, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das erinnert fatal an die Geschichte vom "Meigs Field" in Chicago, dort hat bekanntlich der Bürgermeister vor Jahren in einer Nacht und Nebel-Aktion den Flugplatz buchstäblich umpflügen lassen...
Im Nachhinein ist es dort wohl richtig teuer für die Stadt Chicago, bzw. den Staat Illinois geworden, weil die Kläger Recht bekamen.

Mann mann, wo leben wir eigentlich ?

Ich würde mal ganz unverbindlich behaupten, dass der Flugplatzbetreiber einige strafrechtliche Bestände erfüllt hat - gut, dass Ihr dort ohne zu zögern die richtigen Schritte mit Anwalt und sogar Bezirksregierung eingeleitet habt.
Die Presse sollte man sicherheitshalber auch durch die Anwälte mit einbeziehen, um nicht noch unnötigerweise in Fettnäpfe zu treten.

Gutes Gelingen dafür !

Gruß Andreas
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cbrauweiler
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2003
Beiträge: 74
Ort: EDBX/ EDAB

BeitragVerfasst am: Di, 21 März 2006, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

luftauge schrieb:
Das erinnert fatal an die Geschichte vom "Meigs Field" in Chicago, dort hat bekanntlich der Bürgermeister vor Jahren in einer Nacht und Nebel-Aktion den Flugplatz buchstäblich umpflügen lassen...
Im Nachhinein ist es dort wohl richtig teuer für die Stadt Chicago, bzw. den Staat Illinois geworden, weil die Kläger Recht bekamen.


Leider hat es nichts genützt, der Platz war ja kaputt und ist heute eine Trampelpfad-Wiese
siehe:
1. Beitrag, 5. Bild:
http://forums.flyer.co.uk/viewtopic.php?t=17233&highlight=meigs
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Jürgen Unterberg



Hier seit: 21.03.2006
Beiträge: 2
Ort: Flugplatz Hangelar

BeitragVerfasst am: Mi, 22 März 2006, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr Flieger,
nachdem ich Jürgens Sicht der Dinge gelesen habe und die protestbegierigen Reaktionen darauf, sehe ich mich nun doch genötigt, einiges klarzustellen und hier zurück zu posten.
Unzutreffend und tendenziös geschildert ist
1. dass alle Flieger abgezockt werden. Betroffen sind nur die, die nicht auf dem von der Flugplatzgesellschaft zu bewirtschaftenden Gelände oder in deren Hallen abgestellt sind, aber die volle Infrastruktur (insbesondere Betriebsbereitschaft) des Flugplatzes kostenlos in Anspruch nehmen wollen: Stationierte.
Die Betroffenen behaupten einerseits jenseits des Flugplatzes zu parken und andererseits erheben sie Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zum selbigen und zwar durch einen Eingang, der für sie auf Kosten der anderen freizuhalten ist.
2. "die Flugschule", die betroffen sein soll, hat sich bereit erklärt, das Stationierungsentgelt vorbehaltlich zu zahlen. Wenn jemand die Unrechtmässigkeit nachweist, wird die Betreibergesellschaft der Schule und allen anderen Betroffenen das Geld zurück erstatten. Die weiteren Flugschulen am Platz (3 grosse Ausbilder für Motorflug und Hubschrauber, etwa 750 Mitglieder) zahlen seit jeher ihre teilweise erheblichen Beiträge zur Nutzung des Platzes durch Mieten. Wieso soll da ein Ungleichgewicht im Wettbewerb eingefordert werden? Gleiches gilt für "den" Verein: 12 weitere Vereine am Platz müssen sich am Unterhalt des Platzes durch Mieten beteiligen, warum soll ein Verein ausgenommen sein? Es ist naiv zu glauben, mit ein paar Euro Landegebühren allein liesse sich ein VLP kostenneutral betreiben.
3. Faustrecht, Nötigung, Mafia und Polizeieinsatz sind nicht seitens des Flugplatzbetreibers einberufen worden. Alle goldenen Brücken, die in Form eines Zahlungsaufschubes, Stundung oder Zwischenlösungen auf dem Tablett angeboten wurden, sind vom Vorstand des Vereins recht arrogant abgelehnt worden. Zwingende Folge war die Ausübung des Hausrechts und damit das mehrfach angedrohte, in der Benutzungsordnung verbriefte Recht zum Verweis von der Flugbetriebsfläche.
4. Die Flugplatzgesellschaft hat auf ihrem Gelände einen Rasenmäher so geparkt, dass der betroffene Verein nicht mehr mit Flugzeugen auf die Flugbetriebsfläche gelangen konnte. Von Nötigung oder Erpressung kann keine Rede sein, denn es wurde nicht eingesperrt, sondern allenfalls ausgeschlossen. Die Hallennutzung war niemals eingeschränkt.
5. Die Abgabe von tausenden Litern Avgas ist ein träumerischer Wunschgedanke nicht nur des Vereins, sondern auch der Flugplatzgesellschaft und des Spritlieferanten. Der Lieferant verkauft sein Benzin übrigens am Nachbarplatz nicht weniger teuer, dem entsteht kein Nachteil.
Der Verein hat sich selbstherrlich über ein vom Hausherrn legitim verfügtes Nutzungsverbot hinweggesetzt und tut es bis heute. Diese Art von Selbstjustiz -vorsätzliche Missachtung der veröffentlichten Benutzungsvorschriften- wird zukünftig Konsequenzen für alle Benutzer haben, denn das Gebotene wird sich niemand noch einmal leisten können.
Die Stimmung ist vergiftet und Verursacher war keineswegs der Flugplatzbetreiber. Wenn der nämlich erstmal rote Zahlen schreibt, kann sich jeder an zwei Fingern abzählen, wie sich die zu 98% in kommunaler Hand befindliche Gesellschaft verhalten wird.
Ein Wort noch an Thomas, Mayday und Andreas: Ihr singt schon nach der ersten Strophe eines Vorbeters die Hymne heftig mit, obwohl ihr eine andere Sichtweise noch gar nicht ansatzweise kennen könnt. Das ist nicht gut, schon gar nicht in einer Gemeinschaft, die im Grunde nichts anderes will als: Fliegen! (um es mit einzig gemeinsamen Worten der "Jürgen" zusagen)
Mit der Bitte um etwas behutsamere Euphorie

Jürgen
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Knöpfchen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Do, 23 März 2006, 1:20    Titel: Antworten mit Zitat

guten abend allerseits!

sicher, es gibt immer (mindestens) zwei seiten für eine sache; daher finde ich es auch gut, dass jürgen unterberg (ist ja verwirrend, mit zwei "jürgen"-usern in einem thread Wink) mit seiner anderen sicht der dinge hier das wort ergreift. auch kann man durchaus unterschiedlicher ansichten sein. nur etwas, das ganz sicher nicht angehen kann, ist selbstjustiz. und das ist mir, jürgen unterberg, ziemlich übel in deinem posting aufgestossen. du beklagst dich einerseits darüber,
Zitat:
Der Verein hat sich selbstherrlich über ein vom Hausherrn legitim verfügtes Nutzungsverbot hinweggesetzt...

und habe somit selbstjustiz verübt. andererseits findest du nichts falsches daran, wenn
Zitat:
Die Flugplatzgesellschaft hat auf ihrem Gelände einen Rasenmäher so geparkt, dass der betroffene Verein nicht mehr mit Flugzeugen auf die Flugbetriebsfläche gelangen konnte.

deinem statement
Zitat:
Von Nötigung oder Erpressung kann keine Rede sein, denn es wurde nicht eingesperrt, sondern allenfalls ausgeschlossen. ..."

entnehme ich, dass das für dich probate mittel sind, die nicht als selbstjustiz gelten. Shocked ich glaube, das sieht die deutsche rechtssprechung anders! auch wenn die gebühren von der flugplatzgesellschaft rechtmäßig sind und der verein unrechtmäßig nicht zahlt, sind ausschließlich gerichtliche mittel auszuschöpfen. alles andere ist genau das, was du anprangerst: selbstjustiz!

viele grüße,
knöpfchen

p.s. ob die gebühren rechtmäßig sind oder nicht, möchte ich unkommentiert im raum stehen lassen. darüber haben gewiss andere stellen zu befinden. mich haben die zweierlei maß gestört, mit denen nach meiner auffassung hier gemessen wurde.
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Jürgen Unterberg



Hier seit: 21.03.2006
Beiträge: 2
Ort: Flugplatz Hangelar

BeitragVerfasst am: Do, 23 März 2006, 11:02    Titel: nicht verbotswidrig, also keine Selbstjustiz Antworten mit Zitat

schau mal, Knöpfchen, der Platzbetreiber hat in Ausübung seines Hausrechts gehandelt. Der Verein geniesst auf dem Gelände keinen Sonderstatus.
Selbstjustiz ist -das räume ich ein- bestimmt der falsche Ausdruck in dieser Angelegenheit, wenn man an einer baldigen Lösung interessiert ist. Fest steht aber, dass die FPG im Rahmen ihrer verbrieften Rechte (und Auflagen durch die genehmigende Behörde!) gehandelt hat. Verbotswidrig (nennen wir es aktiven Widerstand) hat der Vorstand des Vereins gehandelt. Pikanterweise ein solcher, in dem Hierarchie, Recht und Ordnung sowie Befehlsgehorsam bereits im Namen dokumentiert sind..

Wieso schreibst Du incognito? Wer bist Du? Bist Du Betroffene/r?
Die anderen am Platz begrüssen das Stationierungsentgelt nämlich als nachträglich ausgleichende Gerechtigkeit!

Gruß Jürgen Unterberg
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Do, 23 März 2006, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jürgen Unterberg schrieb:

... Ihr singt schon nach der ersten Strophe eines Vorbeters die Hymne heftig mit, obwohl ihr eine andere Sichtweise noch gar nicht ansatzweise kennen könnt.


Da hast Du wohl etwas falsch gelesen:
Ich bin nicht euphorisch, und habe auch keine Heul- oder Freudengesänge gestartet.
Aus Erfahrung in anderen Internetforen weis ich, dass viele Leute irgenwelchen Ärger haben, und anstatt einen Anwalt zu konsultieren, erstmal im Forum jammern, und den Sachverhalt an die große Glocke hängen.
Darum auch das "Schulterklopfen" und "Gute Gelingen" - mehr war da nicht von meiner Seite Cool

Das mit Meigs Field musste einem spontan einfallen, wenn man von Baufahrzeugen auf/am Flugplatz hört, obwohl nicht ausgebaut wird...

Gruß Andreas
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 23 März 2006, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi !

Schön, jetzt erst mal beide Sichtweisen zu kennen.

Ich kann die Auffassung des Flugplatzbetreibers so allerdings nicht teilen, auch juristisch nicht.

1. Wenn eine Flugzeughalle, die nicht dem Platzbetreiber gehört, auf einem Flugplatzgelände steht, gibt es Verträge mit dem Hallenbetreiber, die den Miet- bzw. Pachtzins dafür regeln. Hallenplatzmieter wiederum haben einen Vertrag mit dem Hallenbetreiber. Eine (zusätzliche) Vertragsbeziehung mit dem Platzbetreiber für das reine Unterstellen ist juristisch zunächst nicht darstellbar.

2. Wenn eine Flugzeughalle, die nicht dem Platzbetreiber gehört, außerhalb des Flugplatzgeländes steht, bestehen rechtliche Grundlagen, die den Zugang vom Hallenplatz zum Flugplatzgelände regeln. Dafür können beispielsweise Entgelte festgelegt sein, die der Hallenbesitzer zu zahlen hat. Die werden üblicherweise dann zwar von ihm auf die Hallenstellplätze und damit an die Mieter umgelegt, aber damit hat der Platzbetreiber nichts zu tun. Ein Vertragsverhältnis besteht hier nur zwischen Mieter und Hallenbesitzer und zwischen Hallenbesitzer und Platzbetreiber.

Aus diesen beiden Alternativen besteht keinerlei Rechtsverhältnis zwischen Platzbetreiber und Flugzeugeigner.

3. Für die Nutzung der Infrastruktur eines Flugplatzes gibt es die Gebührenordnung. Die legt fest, wieviel für Landung, Abstellen, Parken und ev. Handling je Flugzeug zu zahlen ist. Diese Entgelte hat jeder, der den Flugplatz nutzt, zu zahlen, egal, ob fremd anfliegendes oder stationiertes Flugzeug. Sofern also für die am Platz (oder nebendran) beheimateten Flugzeuge keine Sonderregelung (Vertrag!) besteht, die diese Entgelte in der veröffentlichten Höhe verändert, sind mit den gemeinhin 'Landegebühren' bezeichneten Beträgen die Nutzungsentgelte für alle abgegolten. Eine Erhebung zusätzlicher Nutzungsentgelte bedarf einer gegenseitigen 'übereinstimmenden Willenserklärung', gemeinhin als 'Vertrag' bekannt. Im Gegensatz zu Landegebührenentgelten, die per Aushang und Veröffentlichung z.B. in der AIP offiziell werden und juristisch durch die Landung als angenommen gelten, bedarf es dann also eines ausdrücklichen Vertrags.

Von daher wäre eigentlich die ganze Aufregung unnötig: Gibt es Verträge zwischen Platzbetreiber und Flugzeugeignern, die spezielle Entgelte für spezielle Leistungen regeln? Wenn ja, ist alles klar, dann müssen die beiderseits eingehalten oder bei Bedarf ebenso übereinstimmend geändert werden. Gibt es sie nicht, besteht keine Grundlage für irgendwelche zusätzlichen Entgelte.

Für den Zugang zum Flugplatzgelände für Flugzeuge von außen müssen ebenfalls vertragliche Grundlagen vorliegen. Das kann durchaus auch Gewohnheitsrecht oder vom eventuellen Voreigentümer übernommenes 'altes' Recht sein. Natürlich kann das auch geändert werden, aber so lange keine beiderseitig geschlossene Regelung (Vertrag) besteht, ändert sich de jure der bisherige rechtliche Zustand nicht. Eine de-facto-Änderung durch Versperren der Zugänge erfüllt juristisch den Tatbestand der Nötigung. Beim 'Versperren' ist es übrigens gleichgültig, ob jemand aus- oder eingesperrt ist.

Merke: Es gibt keine einseitigen Verträge.

Was ich nicht verstehe, vielleicht kann mir da ja jemand helfen: Wenn ich davon ausgehe, dass die betroffenen Flugzeuge Landeentgelte wie jeder andere auch bezahlen, die ja gemeinhin als Nutzungsentgelt für die Infrastrukturen von Flugplätzen bezeichnet werden, wieso sollen dann die betroffenen Flugzeuge eine zusätzliche Gebühr entrichten? Fahren die in der Freizeit Rennen auf Taxiways und Runways mit ihren Fliegern oder pflügen durch die Rasenflächen? Oder begründet sich ein Zusatzentgelt vielleicht durch die Nutzung eines Spezial-Rollweges durch ein Spezial-Tor? Und wie hoch kann ein derartiges zusätzliches Nutzungsentgelt dann angemessen sein?

Sigi
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