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Flugplatzgesellschaft in Hangelar, EDKB, dreht durch
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JürgenT
eddh.de User


Hier seit: 13.07.2002
Beiträge: 11
Ort: EDKB, Mönchsheide

BeitragVerfasst am: Do, 23 März 2006, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ alle

Es tut mir leid, dass hier jetzt eine Diskussion zum "Stationierungsentgelt" losgetreten wurde. In meinem ursprünglichen Posting ging es mir primär darum, die rüden Methoden bei der Durchsetzung dieser - wie Sigis Kommentar es auch ausdrückt - im höchsten Maße strittigen Forderung zu publizieren. Das Problem wird dadurch nicht einfacher, als dass sich hier "öffentliches Recht" und "Privatrecht" überschneiden. Deswegen ist es wirklich nicht so klar, wer hier Recht hat oder letztlich auch Recht bekommt.

@ Jürgen-U.

Entschuldige, dass ich Traktoren mit Baumaschinen gleichgesetzt habe, Du hast leider ganz vergessen auch den Bauzaun zu erwähnen, der unbedingt genau vor der Halle geparkt werden mußte.

Die Tatsache, dass andere - wie z. B. eine der Flugschulen - das Stationierungsentgelt unter Vorbehalt zahlen, zeigt dass es eben doch noch weit mehr Betroffene als nur die Mieter der abgesperrten Halle gibt.

"Aktiver Widerstand", der nur aus der Weigerung eine strittige Gebühr zu zahlen besteht, mit "Verbotswidrig" zu titulieren, ist so abwegig, dass man hier nicht einmal mehr von Polemik sprechen kann.

Zur Treibstoffmenge:
6 betroffene Flugzeuge x 200 h/a x 30 l/h x 70 % Betankung am Heimatflugplatz ergibt +- 25.000 l/a. ;-))

Mensch Jürgen, sollen sich doch die Profis, Anwälte und Gerichte, um die Sache streiten, wir tun das was wir können: fliegen gehen und gemeinsam Bier trinken. Es gibt schon genug Probleme, die von außen auf den Flugplatz zukommen.

@ alle

Viele Grüße
Jürgen
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Do, 23 März 2006, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Sigi,

ich kenne B.-Hangelar nicht, weiß aber wie sich ein VLP finanziert. Durch Landeentgelte, Abstellentgelte, Unterstellentgelte, das was durch den Betriebsstoffverkauf "hängen bleibt", Vermietung/Verpachtung einer eventuellen Gaststätte, von Büros an Flugschulen usw. usf. Ja, vielleicht gibt es auch noch ein Zubrot von der Landesregierung (ich kenn´ mich da aus).

Wie ich das so lesen konnte, gibt es da einen Verein, der sich neben dem Platz eine Halle bauen (?) konnte, das Starten, Landen, Tanken usw. in Anspruch nimmt, sich aber nicht, wie alle anderen, an den Gesamtkosten beteiligen möchte.

Das nenne ich Nassauern.

Um da einen Betrag zusätzlich zu bekommen, wünsche ich dem Platzhalter eine gute Hand in Zukunft, gebe aber den Vorschreibern recht, gerichtlich klären lassen. Eine "zusätzliche Abzocke" sehe ich nicht. Eines Vertrages bedarf es nicht! Sigi, nenne mir einen VLP, wo Platzhalter und Nutzer einen Vertrag zur nächsten Entgeltserhöhung schließen.
Da reiche ich als Halter eine neuberechnete Entgeltsordnung bei der zuständigen Landesbehörde ein, die wird genehmigt (seltener nicht) und dann dürfen wir Nutzer zahlen.

@all,
die Dinger heißen Entgelte, nicht Gebühren!

Abuelo

Nachtrag: 200 h sind ja jährlich gemeint, im Anfangsbeitrag heißt es aber "neuerdings" o.ä. Ist also eine ganz schön weit hergeholte Treibstoff-Rechnung Crying or Very sad
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Mayday
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.12.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 2:44    Titel: Antworten mit Zitat

Jürgen Unterberg schrieb:
Hallo ihr Flieger,

Hallo Du Flieger,

genauso wie es nachvollziehbar ist das der Betreiber gerne schwarze Zahlen schreiben möchte und dies über eine Gebührenerhebung versucht, ist es nachvollziehbar diese Gebühren mal gerichtlich prüfen zu lassen wenn man Zweifel an deren Rechtmäßigkeit hat.

Jürgen Unterberg schrieb:

4. Die Flugplatzgesellschaft hat auf ihrem Gelände einen Rasenmäher so geparkt, dass der betroffene Verein nicht mehr mit Flugzeugen auf die Flugbetriebsfläche gelangen konnte. Von Nötigung oder Erpressung kann keine Rede sein, denn es wurde nicht eingesperrt, sondern allenfalls ausgeschlossen. Die Hallennutzung war niemals eingeschränkt
Hallo? Genau das ist Nötigung und Erpressung!

Jürgen Unterberg schrieb:
Ein Wort noch an Thomas, Mayday und Andreas: Ihr singt schon nach der ersten Strophe eines Vorbeters die Hymne heftig mit, obwohl ihr eine andere Sichtweise noch gar nicht ansatzweise kennen könnt.


Ich singe keine Hymne werde aber gerne noch etwas deutlicher, wenn sich der Betreiber auf solch selten dümmliche Spielchen wie Hallen zu parken und Verweigerung der Tankstellenbenutzung einlässt wird Ihm das auf keinen Falle vor Gericht bei der Durchsetzung seiner Forderung dienlich sein. Rambomethoden dieser Art erwecken eher den Anschein völliger Hilflosigkeit, hat der Betreiber etwas Sorge vor Gericht zu obsiegen und weiß sich nicht mehr anders zu helfen?

Was kommt als nächstes?

Wird der abtrönige Vorstand geteert und gefedert und zusammen mit der besagten Halle verbrannt?

Wenn einer meiner Kunden eine berechtigte Rechnung nicht zahlt wird er eben anständig verklagt, auch wenn es nach Ihrer Ansicht vielleicht mehr Freude bereiten würde ihn nakt durch die Straßen zu treiben und ihn dann auf ein Rad zu flechten, das 17. Jahrhundert ist nun mal vorbei.

Grüße

Mayday
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 3:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Abuelo!

Abuelo schrieb:
...weiß aber wie sich ein VLP finanziert. Durch Landeentgelte, Abstellentgelte, Unterstellentgelte, das was durch den Betriebsstoffverkauf "hängen bleibt...
Völlig richtig. Und wo bitte steht, dass die betroffenen Flieger keine Landeentgelte bezahlen? Oder die Tankrechnung schuldig bleiben...?? Abstell- und Unterstell-Entgelte bezahlt nur, wer die Abstell- und Unterstelleinrichtungen des Platzhalters nutzt. Also...?

Zitat:
Wie ich das so lesen konnte, gibt es da einen Verein, der sich neben dem Platz eine Halle bauen (?) konnte, das Starten, Landen, Tanken usw. in Anspruch nimmt, sich aber nicht, wie alle anderen, an den Gesamtkosten beteiligen möchte.
Wo steht das denn...? Nochmal: Wenn Landeentgelte und Tankrechnung bezahlt werden, Ab- bzw. Unterstelleinrichtungen des Platzhalters aber nicht benutzt werden, auf welcher Grundlage sollen dann dafür Beträge gezahlt werden?? Wenn ich aus Hamburg komme und dort lande und tanke und wieder weiter fliege, muss ich dann also auch neben meinen Landeentgelten und der Tankrechnung Abstell- oder gar Unterstellgebühren zahlen...?? Oder eine Umlage für die Renovierung der Flugplatzgaststätte..?? Oder wie oder was...??

Zitat:
Das nenne ich Nassauern.
Aha. Da kann ich dir nicht folgen.

Zitat:
Eines Vertrages bedarf es nicht! Sigi, nenne mir einen VLP, wo Platzhalter und Nutzer einen Vertrag zur nächsten Entgeltserhöhung schließen. Da reiche ich als Halter eine neuberechnete Entgeltsordnung bei der zuständigen Landesbehörde ein, die wird genehmigt (seltener nicht) und dann dürfen wir Nutzer zahlen.
Genauer lesen. Genau das habe ich geschrieben:
sigi schrieb:
...gemeinhin als 'Vertrag' bekannt. Im Gegensatz zu Landegebührenentgelten, die per Aushang und Veröffentlichung z.B. in der AIP offiziell werden und juristisch durch die Landung als angenommen gelten

Ich bin durchaus dafür, dass Flugplatzbetreiber für die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt werden! Aber eben bitte nicht für nicht in Anspruch genommene!

Dazu fällt mir dieser Sketch ein (ums deutlich zu machen, und damit mal etwas Schmunzeln in den Thread kommt...Wink):
Ehepaar beim Auschecken an der Rezeption.
Clerk: "So, und dann kommen da noch $10 für die Minibar hinzu..."
Gast: "Aber die haben wir doch gar nicht benutzt?"
Clerk: "Hätten Sie aber können! Und weitere $12.50 für das Schwimmbad..."
Gast: "Aber das haben wir doch auch nicht benutzt?"
Clerk: "Hätten Sie aber können! Und $4.50 fürs TV..."
Gast: "Aber das haben wir doch auch nicht benutzt?"
Clerk: "Tja, hätten Sie aber können! Das macht zusammen $184.50, bitte!"
Gast zählt $34.50 auf die Theke. "So, bitteschön! Und auf Wiedersehen!"
Clerk, irritiert: "Aber da fehlen noch $150...!"
Gast: "Die sind für das Schlafen mit meiner Frau!"
Clerk: "Aber ich habe doch gar nicht mit Ihrer Frau geschlafen!"
Gast: "Hätten Sie aber können..."

Viele Grüße!

Sigi
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sigi,

du bist ein Witzbold! Wie kann ein Platzhalter einen Platz unterhalten nur von einem Landeentgelt? Das Ganze ist doch eine Mischkalkulation, aus der aus besonderen Umständen (Halle am Platz) einige ihren Nutzen ziehen und die große Mehrheit schädigen. Sei doch mal fair und versuche es so zu sehen. Dem Halter bliebe doch sonst nur übrig, ein einheitliches Landeentgelt einzuführen. Keine anderen Entgelte mehr zu berechnen, alle Kosten in die Landeentgelte zu nehmen. Nun würden keine Fremden mehr kommen.

Nein, mit ein wenig gesundem Menschenverstand sind die "Fremdhallen-Nutzer" an den Gesamtkosten zu beteiligen!

Solches "Nassauern", wie ich es nannte, kann man auch Abstauben, Schmarotzern oder Inanspruchnehmen von Leistungen ohne Bezahlung nennen. Mit dem Landeentgelt ist nämlich zum Beispiel eine Pacht oder Verzinsung von Eigenkapital, das Mähen der S/L-Bahn, Seitenstreifen bei befestigter Bahn, Überrollflächen, Wartung von Gerät, Zäunen, das Gehalt von Personal usw. nicht abgedeckt.

Über Modalitäten lasse ich mit mir reden, nicht über die Sache selbst. Allenfalls die Art und Weise, wie gegen die Verweigerer vorgegangen wurde.

Schönen Tag noch!

Abuelo
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 9:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die ganze Geschichte wird für meinen Geschmack trotz näherer "Beleuchtung der aktuellen Hintergründe" nicht nachvollziehbarer.

Das, was mir dazu spontan einfällt, ist, dass diese besagten Hallen des blockierten Vereins anscheinend in einer Zeit gebaut wurden, als man noch nicht so genau auf jeden Pfennig achten musste, weder von Benutzerseite, noch von Platzbetreiberseite aus.

Wenn die Luft langsam aber deutlich dünner wird, versucht man, jede nur erdenkliche Geldquelle abzuschöpfen, so auch Flugzeughallen, die nach alten Verträgen/Absprachen mit früheren Vorständen und Betreibern geschlossen wurden.
Wenn das so ist, und evtl. vorhandene Verträge/Absprachen nicht rechtzeitig auf einen neuen Stand gebracht wurden, gilt normalerweise Bestandsschutz aufgrund der nicht gekündigten alten Verträge.

Und die muss es geben, sonst hätte man die Hallen seinerzeit gar nicht bauen dürfen, egal, ob am Rande des Flugplatzgeländes, oder mitten drauf - wir sind schließlich immer noch in Deutschland, wo alles genehmigt werden muss.
Da wird wohl der Unterschriftsberechtigte Vertreter des Platzbetreibers in der Vergangenehit irgendwann geschlafen haben...

Und solche Verträge, die in der Vergangenheit recht kurzsichtig abgeschlossen wurden, kann man nicht einfach als Fehlerkorrektur von Heute auf Morgen mit irgendwelchen unschönen Druckmitteln zwecks Ziel der Kündigung/Neuverhandlung erzwingen. Im Immobilienbereich nennt man das wohl "Entmieten" und am Arbeitsplatz ganz schlicht neudeutsch "Mobben".

Ich frage mich allerdings, warum an einigen wenigen norddeutschen Flugplätzen in Erwägung gezogen wird, Privatleuten/Firmen anzubieten, auf/an den Flugplätzen eigene Hallen zu bauen, ohne dass irgendwelche zusätzlichen Gebühren oder Entgelte ausser der Pacht/Miete für Grund und Boden angeboten werden...

Gruß Andreas
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Abuelo!

Aah, jetzt habe ich dich verstanden!

Ich dachte doch tatsächlich immer, ein Flugplatz könne sich durch die 5 Euro Landegebühren tragen! Aber dass der eine Mischkalkulation machen muss, wusste ich nicht.

Dann ist es natürlich klar, dass weitere Kosten auf bestimmte Personenkreise umgelegt werden müssen. Und zwar ungeachtet dessen, ob diese die in Rechnung gestellten Einrichtungen nutzen oder nicht. Dieser Personenkreis kann natürlich willkürlich ausgewählt werden, beispielsweise Nachbarn, Besitzer von roten und weißen Flugzeugen, alle, die im Mai Geburtstag haben oder die mit Jacke kommen.

Unter dem Aspekt kann ich das natürlich jetzt nachvollziehen.

Aber da du ja 'in der Sache' nicht mit dir reden lassen willst, können wir das ja an der Stelle auch beenden.

Danke jedenfalls für die Hilfe!
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michafrost
eddh.de User


Hier seit: 23.12.2002
Beiträge: 10
Ort: Kempten

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann mal jemand beschreiben, auf welche Art und Weise die Sache mit der Halle zustande kam? Und welche Grundlage es bisher gab, glech ob schriftlich festgelegt oder durch Gewohnheitsrecht.

Gruß Micha
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mzi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 44
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

merkwürdig konstellation. da werden also flieger außerhalb des platzes aufbewahrt aber nutzen den platz.

dann kann ja eigentlich jeder nach der landung seinen flieger auf einen acker oder feldweg schieben und sich die abstellgebühren sparen :

"Hamburg tower, please open southern gate, request taxi to my mothers garden via weg-beim-jäger, saarlandstraße and heilholtkamp"

allerdings halten dann die betreiber von VLP auch keine abställplätze mehr vor, denn diese binden auch kapital das verzinst werden will.

"D-Exxx, please no landing, touch and go only, no parkingspace available due to financial efficiency"

Warum ist der verein - wenn die halle nicht versperrt war- nicht einfach nach Köln/Bonn oder Ahrweiler gerollt und hat die dortige infrastruktur genutzt.. der unterschied ist ja lediglich die rolldistanz.

nee, nee.. . im gegensatz zum fernsehen , bei dem man sich ausschließlich auf die privaten stützen kann ist beim fliegen die landung und das abstellen nur schwer zu trennen. im restaurant bringt man sich auch nicht die eigenen getränke mit sondern bestellt sie beim kellner - sonst fliegt man raus.

so.. nu hab ich auch mal meinen senf dazugegeben .


gruß

martin
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michafrost
eddh.de User


Hier seit: 23.12.2002
Beiträge: 10
Ort: Kempten

BeitragVerfasst am: Fr, 24 März 2006, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also so kann man das m.E. nicht sehen. Einer meiner Bekannten hat einen Flieger, den er nach der Landung in einen Hänger lädt und mit nach Hause nimmt. Trotzdem fliegt er immer vom gleichen Platz.
Mein Flieger stand 18 Monate in einer Halle, die vom lokalen Fallschirmspringerklub gemietet ist. Denen habe ich etwas gezahlt, aber nicht an den Platzbetreiber (der bekommt ja schon die Hallenmiete).
Wenn jetzt ein Hangar außerhalb des Geländes steht und ich meinen Flieger auf welche Art immer dorthin verfrachte, ist er nicht am Platz-> keine Gebühren, Entgelte oder was immer.
Daher habe ich ja nach den genauen Umständen gefragt. Ohne Kenntnis der Details kann man das nichr beurteilen.
Gruß Micha
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