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starten / landen wenn noch ein flugzeug auf der piste ist
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mzi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 44
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: So, 23 Jul 2006, 17:47    Titel: starten / landen wenn noch ein flugzeug auf der piste ist Antworten mit Zitat

guten morgen liebe gemeinde,

auf einem unkontrollierten platz mit einer piste >1500m landet eine maschine (a), verpasst den ersten rollweg und muß einen backtrack machen da der zweite rollweg wegen einer veranstaltung gesperrt ist (kein notam!). während maschine a) kurz vor dem pistenende wendet landet eine weitere E-klasse, welche an dem platz stationiert ist, auf der piste und rollt auf dem ersten rollweg ab. kurz bevor maschine a) den backtrack beendet und die piste am ersten rollweg verlässt (der backtrack war mit info abgestimmt), startet eine zweimotorige turboprop , so daß die beiden maschienen sich die piste rollender weise in gegengesetzte richtungen "teilen". sicherlich haben die piloten der landenden echo-klasse und der zweimot nicht korrekt gehandelt, aber wie sieht es in diesem fall mit der flugleitung aus? muß diese nicht zur gefahrenabwendung eingreifen? hätte sie nicht die landende e-klasse zum durchstarten auffordern müssen und der zweimot den start untersagen? oder der maschine a) den backtrack verwehren müssen? was droht dem flugleiter bei dieser handlung ? was droht dem betreiber des platzes?

über hinweise würde ich mich freuen

gruß

martin
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EDLB
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.06.2004
Beiträge: 50
Ort: Lüdinghausen

BeitragVerfasst am: So, 23 Jul 2006, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann dir eher aus FAA (USA) Sicht was dazu sagen. Solange ein Flugzeug auf der Rollbahn ist (d.h. nicht über die hold short Markierung gerollt ist) muß ohne wenn und aber Durchgestartet werden.
Ein Start unter dieser Situation vom Boden ist noch leichtsinniger und durch nichts zu rechtfertigen. Mist gebaut haben hier beide Piloten. Info ist Info und keine "Flugleitung". Wenn diese das sieht muß Sie, wie jeder andere Pilot in der Platzrunde oder am Boden auch die Piloten über die Platzfrequenz warnen. Die Piloten haben an dem unkontrolierten Platz die Verantwortung, egal ob es dort ein Info gibt oder nicht. An einem kontrollierten Platz würde der Towerlotse die Verantwortung tragen. Er gibt die Freigabe für die Landung bis das Flugzeug von der Rollbahn bis hinter der Hold Short Markierung ist. Ab da ist GND zuständig und gibt weitere Freigaben für das Rollen.

Mit freundlichem Gruß
Christian
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: So, 23 Jul 2006, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

So wie Christian es aus FAA-Sicht schildert ist es in Deutschland auch.
§ 1 LuftVO: "Jeder Teinehmer..." und weitere §§

-----------------------------------------------------------

Ganz was anderes, wieso schreibst du, mzi, abends um 18:47 h
"guten morgen liebe gemeinde?" Sitzt dir der Schreck immer noch in den Knochen?

Abuelo, der die Texte nicht zur Hand hat, aber deren Sinn immer noch im Kopf Wink Wink Wink
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mzi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 44
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Mo, 24 Jul 2006, 8:13    Titel: Antworten mit Zitat

guten morgen liebe gemeinde (ich hatte nicht gedacht, daß es so viele "nachtschattengewächse" bei dem schönen wetter gibt und die leute eher morgens hier reingucken ;-) )

die verantwortung der piloten ist mir bewusst, auch daß info keine anweisungen im normalen flugbetrieb geben kann. es geht mir darum, daß meines wissens die flugleitung zur abwehr von gefahren tätig werden MUSS, weil z.b. die startende maschine ein taildragger ist und nicht die piste einsehen kann... oder auch landungen untersagen kann . und mich würde interessieren wenn diese pflicht verletzt wird.

gruß vom

martin
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Mo, 24 Jul 2006, 9:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, muss nicht! Jeder weiß doch, wie das ist. Der Flugleiter, meistens ist nur einer am Platz, ist mal aus der Hose oder im Öllager oder, oder, oder... Der muss das also nicht gesehen haben, also auch nicht eingreifen. Natürlich greift er ein, wenn er es sieht.
Schon einmal etwas vom verantwortlichen Luftfahrzeugführer gehört? Selbst in der Kontrollzone liegt die letzte Verantwortung bei ihm!

Das nachtschattengewaechs Wink Wink Wink
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mzi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 44
Ort: EDFE

BeitragVerfasst am: Mo, 24 Jul 2006, 9:38    Titel: Antworten mit Zitat

ok, verstanden. der flugleiter ist also wirklich nur eine infostelle und kann in jedem fall ignoriert werden (ob das nun sinnvoll ist oder nicht - nun ja.....), da er keinerlei rechtliche handhabe hat. da hatte ich irgendwie eine falschinfo im hinterkopf.. dachte, er kann eben zwecks gefahrenabwehr (sehenden auges) tätig werden. danke für die aufklärung und allseits stets 3 grüne ;-)
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Mo, 24 Jul 2006, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Jau,

Zitat:
dachte, er kann eben zwecks gefahrenabwehr (sehenden auges) tätig werden


hatte ich doch geschrieben.

Zitat:
Natürlich greift er ein, wenn er es sieht


Grundsätzlich aber ist ihm Verkehrslenkung nicht erlaubt. Wie oft aber kommt ein gut gemeinter Hinweis ("Durchstarten", "Halt" o.ä.)? Alles relativ.
("Ein Haar in der Suppe ist relativ viel, ein Haar auf dem Kopf relativ wenig")


Abuelo
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Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Di, 25 Jul 2006, 3:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Abuelo,

Zitat:
Grundsätzlich aber ist ihm Verkehrslenkung nicht erlaubt


ich würde es eher so formulieren:

Grundsätzlich ist ihm (Flugleiter) Gefahrenabwehr erlaubt, denn dies beinhaltet auch eine notwendige Verkehrslenkung.

Lieben Gruß
Robin
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Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Di, 25 Jul 2006, 4:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi mzi,


Zitat:
der flugleiter ist also wirklich nur eine infostelle und kann in jedem fall ignoriert werden


Nope! - Der Flugleiter erteilt Dir Anweisungen wenn diese notwendig sind. Daran hast Du dich dann auch zu halten! Da gibt es kein "Wenn" und "Aber". Der Flugleiter haftet für sein Verhalten genauso, wie Du im Luftverkehr. Wenn der Flugleiter Dir also die Anweisung gibt: "Durchstarten!!!" - dann wird auch durchgestartet.

Solltest Du der Meinung sein, dass eine Anweisung von einem Flugleiter unrechtmäßig war, bleibt Dir der Klageweg. Du lachst darüber? Da sage ich nur: Einige Gerichte durften sich schon über Streitfälle "Flugleitung und Pilot" bemühen.

Lieben Gruß
Robin
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Di, 25 Jul 2006, 8:00    Titel: Antworten mit Zitat

Robin,

glaube es mir, nicht nur dem "Flugleiter" ist Verkehrslenkung untersagt!
Auch dem Beauftragen (BfL) bzw. dem Sachbearbeiter für Luftaufsicht (SfL).
Auch das "Durchstarten" darf er nicht von dir verlangen! Fakt!

Abuelo
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