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Unkontrollierten Platz ohne Funk anfliegen / CTR verlassen??
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Di, 24 Okt 2006, 11:00    Titel: Unkontrollierten Platz ohne Funk anfliegen / CTR verlassen?? Antworten mit Zitat

Hi zusammen,

im fliegermagazin war kürzlich ein sehr interessanter Artikel über Funkausfall und wie man sich dann zu verhalten hat. Mir ist allerdings nicht klar geworden, wie ich einen unkontrollierten Platz anzufliegen habe, wenn mein Funkgerät ausgefallen ist.

Darf ich dann einfach selbständig in die Platzrunde einfliegen? Kann ich dem Flugleiter irgendwie signalisieren, dass ich keinen Funk habe?

Würde mich über Infos freuen!

Viele Grüße
Jan
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Di, 24 Okt 2006, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

An einem unkontrollierten Platz macht der Pilot alle Flugbewegungen selbständig. Die Bodenstation ist lediglich eine INFO-Stelle. Ohne Funk muss man sich umso mehr auf seine Augen verlassen.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 24 Okt 2006, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jan,

rth hat absolut recht. Unkontrolliert heißt unkontrolliert. Du fliegst hin, beobachtest den Verkehr und landest. Fertig.
Nicht umsonst heißt es ja auch, dass bei Funkausfall bei einem Flug zu einem Flugplatz z.B. mit Kontrollzone nur dann eingeflogen werden darf gemäß erteilter Freigabe. Bei Erreichen der Freigabegrenze (z.B. gegenaflug) wird gekreist und man wartet auf Lichtzeichen (§23 abs. Nr. 1 LuftVO). Ansonsten darf nicht eingeflogen werden sondern muß auf einem nächstgelegenen Flugplatz gelandet werden.

Über diese Landung ist die zuständige FVK-Stelle zu informieren, sofern vorher Funkkontakt bestannten hat.
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Mi, 25 Okt 2006, 7:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die schnellen und informativen Antworten!

Eine Frage noch: Wenn ich die Freigabe zum Einflug in eine Kontrollzone erhalten habe und dann mein Funk ausfällt, MUSS ich dann in die Kontrollzone einfliegen oder kann ich auch einfach den Transponder auf 7600 stellen, abdrehen und zu nem unkontrollierten Platz fliegen? Z.B. weil ich die Lichtsignale nicht mehr so drauf hab...

Gruß
Jan
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Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Do, 26 Okt 2006, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du noch nicht drin bist, darfst du auch nicht einfliegen. In dem Fall auf dem nächsten unkontrollierten Platz landen und die FVK-Stelle, mit der Funkkontakt bestand, telefonisch benachrichtigen. Nicht das sie den Such- und Rettungsdienst losschicken.
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Do, 26 Okt 2006, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn ich schon drin bin, muss ich dann drin bleiben?
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EDLB
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.06.2004
Beiträge: 50
Ort: Lüdinghausen

BeitragVerfasst am: Do, 26 Okt 2006, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat ATCler bestimmt eine Antwort, Ich würde das so halten, wenn schon eine Landefreigabe erteilt ist, dann auch landen. Ist nur eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone gegeben und man ist gerade drin, dann Squak 7600, raus und wie Axel beschreibt vorgehen. Die Lichtzeichennummer mit Kreisen würde ich auch nicht zu "high noon" Zeiten in FRA, MUC oder DUS machen. Vermutlich würde man im Moment dann sowieso zwei Tornados oder F4 als Begleitschutz bekommen, die auch den Funk übernehmen...

Mit freundlichem Gruß
Christian
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 26 Okt 2006, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also nochmals zum Mitschreiben:


Zitat:
Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung (NfL I-93/02):

1. Allgemeines:
Bei Ausfall der Funkverbindung während eines Fluges, dür den Funkverbindung vorgeschrieben ist, hat der Luftfahrzeugführer zunächst den Transponder - sofern vorhanden - auf code 7600 zu schalten und die nachfolgenden Funkausfallverfahren - sowiet zutreffend - anzuwenden.

2. Flüge in VMC:
2.1 befindet sich das Luftfahrzeug in VMC, hat der Luftfahrzeugführer - ausgenommen in dem Fall, in dem die Fortsezung des Fluges in VMC nicht ratsam erscheint oder nicht möglich ist -
- den Flug in VMC fortzusetzen
- auf dem nächstgelegenen geeigneten Flugplatz zu landen und
- der Flugverkehrskontrollstelle unverzüglich die ankunftszeit des Fluges anzuzeigen

2.2 Ein VFR-Flug darf nur dann in eine CTR einfliegen, wenn der Luftfahrzeugführer vorher eine entsprechende Flugverkerhskontrollfreigabe erhalten hat oder eine Landung auf einem innerhalb der CTR aus flugbetrieblichen Gründen unumgänglich wird.

2.3 verfahren bei Funkausfall im Luftraum C und D (nicht Kontrollzone) siehe AIP-VFR ENR 1-7 bis 1-12


Folgendes gilt grundsätzlich für Lufträume
- C unterhalb FL100: (AIP-VFR ENR 1-7, NfL I-156/00, I-147/03)
- C oberhalb FL100: (AIP-VFR ENR 1-9, NfL I-12/94)

- D (nicht CTR): (AIP-VFR ENR 1-11, NfL I-43/00):
Zitat:
(...)
2.6 Fällt bei einem Flug nach Sichtflugregeln die Funkverbindung vor Einflug in den Luftraum der Klasse D (nicht Kontrollzone) aus, hat der Luftfahrzeugführer dieses Gebiet unbeschadet einer bereits erhaltenen Einflugfreigabe zu meiden; tritt der Funkausfall innerhalb des Luftraums der Klasse D (nicht Kontrollzone) ein, hat der Luftfahrzeugführer den Flug gemäß erhaltener und bestätigter Freigabe weiterzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, diese Gebiet unter Einhaltung der Sichtflugregeln nach Anlage 5 zu §28 Abs. 1 LuftvO auf kürzestem Wege zu verlassen.

Eine ähnliche Formulierung findet man auch für die o.g. Lufträume C in den genannten Quellen...

Jetzt alles klar...? Cool
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OLLIgator
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2004
Beiträge: 126
Ort: EDFE/EDFV

BeitragVerfasst am: Do, 26 Okt 2006, 15:07    Titel: Funkausfall Antworten mit Zitat

jan82 schrieb:
und wenn ich schon drin bin, muss ich dann drin bleiben?


Bei Ausfall der Funkverbindung während eines Fluges, für den Funkverbindung vorgeschrieben ist, sind die in NfL I 144/03 ausführlich beschriebenen Funkausfallverfahren anzuwenden.

Flüge in Sichtwetterbedingungen:

Der Pilot sollte, sofern möglich, den Transpondercode 7600 schalten und den Flug unter Sichtwetterbedingungen fortsetzen. Die Landung muß auf dem nächstgelegenen geeigneten Flugplatz erfolgen und die Landezeit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle schnellstmöglich übermittelt werden.

Funkausfall vor Einflug in Lufträume C oder D (nicht Kontrollzone):
Diese Lufträume sind auch bei bereits erteilter Einflugfreigabe zu meiden.

Funkausfall innerhalb Luftraum Klasse C unterhalb Flugfläche 100 oder Klasse D (nicht Kontrollzone):
Der Flug wird gemäß erhaltener und bestätigter Freigabe weitergeführt, ist dies nicht möglich, sollen die Lufträume auf kürzestem Weg verlassen werden.

Funkausfall innerhalb Luftraum Klasse C in bzw. oberhalb von Flugfläche 100:
Der Luftraum ist auf kürzestem Weg zu verlassen.

Tritt Funkausfall erst ein, nachdem eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone erteilt wurde:
- Nach dieser Freigabe verfahren
- In Platznähe auf Lichtzeichen achten

Immer gilt: Blindsendung nicht vergessen!

Für IFR-Flüge gelten andere Vorgaben.

Viele Grüße

Oliver
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jan82
eddh.de User


Hier seit: 03.05.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: Fr, 27 Okt 2006, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

danke euch für eure ausführlichen antworten. eins ist mir aber leider immer noch nicht ganz klar, und zwar das verhalten in der kontrollzone (alle anderen lufträume sind mir klar).

wenn ich eine freigabe zum einflug in die kontrollzone erhalten habe und auch schon in der kontrollzone drin bin, wenn der funk ausfällt, muss ich dann drin bleiben oder darf ich auch wieder rausfliegen und an nem unkontrollierten flugplatz landen?
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