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Rechtsfluggebot

 
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OLLIgator
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2004
Beiträge: 126
Ort: EDFE/EDFV

BeitragVerfasst am: Mi, 01 Nov 2006, 10:52    Titel: Rechtsfluggebot Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe gelernt, dass man sich beim Folgen einer Autobahn, eines Kanals oder Küstenlinie immer rechts davon halten sollte. Wenn das alle so halten, ist die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem entgegenkommenen Lfz deutlich niedriger, vor allem bei schlechter Sicht.

Ist diese Regelung ein "ungeschriebenes Gesetz" oder tatsächlich irgendwo festgeschrieben? Und wie haltet ihr das?

Viele Grüße

Oliver
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 01 Nov 2006, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Oliver,

in fast allen Fällen sitzt der pilot links, so dass er die jeweilige geografischen Hilfslinie "Autobahn" etc. so besser sieht und Ihr folgen kann.

Trotzdem kann man diese Verhaltensweise "rechts von einer Nav-Linie" zu fliegen, irgendwo auch auf §13 Abs. 1 LuftVO zurückführen:
Zitat:
§13 Ausweichregeln:
(1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstosses besteht, nach rechts auszuweichen.

Anhand dieser Formulierung sieht man, dass, wenn man gleich entsprechend rechts fliegt, man diese Regel gar nicht erst anwenden muss.
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d_mnox
eddh.de User


Hier seit: 09.12.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: Mi, 01 Nov 2006, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Oliver,
oder wie der alte Spruch aus der IFR -Zeit (I Follow Railroad) sagt:
Linkes Rad auf rechter Schiene.
Dies gilt sowohl fuer Dreibeiner als auch fuer Zweibeiner ;-)))
Gruss
Juergen
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