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Kathrin Family-Member
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 45 Ort: EDFZ
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Verfasst am: Mi, 25 Sep 2002, 21:02 Titel: |
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Hallo Frank,
ich kann Thorsten und Sigi nur recht geben. Wenn Du schon beinahe den „C“ in der Tasche hast, wäre es meiner Meinung nach Schwachsinn ins Ausland zu gehen.
Du brauchst tatsächlich nur 20 bzw. 15 Flugstunden (das ist je nach Bundesland verschieden) und die theoretische Prüfung in Technik, Navigation und Verhalten. Wie viele Theoriestunden Du nachweisen musst, liegt soweit ich weiß im Ermessen des Ausbildungsleiters.
Und was den Preis angeht, kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen: Die Schule an unserem Platz wollte 1800 € für 15 Stunden haben (ich musste zwar mit ´ner uralt 150er durch die Gegend ratteln, aber man ist ja genügsam). Es fielen nur noch Lande- und Prüfungsgebühren an. Okay ich hab’ die Umschulung von „B“ auf „A“ gemacht, aber ein Vereinskollege, der den PPL-C hat, hat genau das gleiche (oder das selbe?? - ich werde das nie mehr lernen) Angebot bekommen.
Und den Aspekt, den Sigi anspricht, sollte man auch nicht vernachlässigen: was nutzt es Dir, wenn Du während der Ausbildung nur irgendwo in der Pampa rumgeflogen bist und plötzlich kontrollierte Plätze oder Verkehrsflughäfen anfliegen möchtest. Da war ich schon froh, dass ich während meiner Ausbildung nicht nur sinnlos meine 15 Stunden abgessen, sondern dies mehrere Male geübt habe.
Und jetzt fliege ich sogar gerne nach Egelsbach, obwohl man dort drei verschiedene Frequenzen braucht und von Frankfurt Radar jedes Mal einen (nicht vorhersehbaren )Transpondercode kriegt (gelle Elton ). Aber ich kann Dir versichern, das ist nicht bei jedem so.
Grüße
Kathrin |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 26 Sep 2002, 8:25 Titel: Kleine Richtigstellung... |
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Hallo Kathrin,
ich möchte nur kurz die Sache mit den Voraussetzungen vom Umstieg von PPL C auf PPL A klarstellen:
Wieviele Stunden und in welchen Zeitraum notwendig sind, regelt die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Diese Regelungen sind bundesweit verbindlich und nicht von Land zu Land verschieden:
LuftPersV
Erster Abschnitt: Erlaubnisse und Berechtigungen
1. Privatflugzeugführer:
§1 Fachliche Voraussetzungen:
(3) Die Flugausbildung umfaßt mindestens 40 Stunden innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablegung der Prüfung nach §3 auf Flugzeugen verschiedener Muster, davon 15 Stunden Alleinflug.
Wird die Flugausbildung innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 35 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.
Ist man bereits im Besitz einer Erlaubnis, so regelt der §2 Erleichterungen die Verfahrensweise bzw. Voraussetzungen dafür:
§2 Erleichterungen:
Absatz 3:
Bewerber, die eine Erlaubnis für Segelflugzeugführer besitzen, können im Falle des §1 Abs.3 Satz 1 20 Flugstunden, im Falle des §1 Abs.3 Satz 2 15 Stunden durch Flugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf nicht-selbststartenden Motorseglern oder Segelflugzeugen ersetzen. Die Flugausbildung nach §1 Abs. 4 Nr.1, 4 und 6 ist auf Flugzeugen durchzuführen.
Zusammengefaßt gilt also:
Bei Ausbildung innerhalb 24 Monaten: 40 Stunden, davon 20 Std. Flugzeit als PIC auf Segelflugzeug ersetzbar.
Bei Ausbildung innerhalb 5 Monaten: 35 Stunden, davon 15 Std. Flugzeit als PIC auf Segelflugzeug ersetzbar.
"Die Flugausbildung nach §1 Abs. 4 Nr.1, 4 und 6 ist auf Flugzeugen durchzuführen."
Da es sich hier um eine MUß-Bestimmung handelt, gilt:
Nr. 1 = 60 Starts und Landungen, davon 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf drei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
Nr. 4 = Fünf Außenlandeübungen mit Fluglehrer mit oder ohne Aufsetzen.
Nr. 6 = eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Flugzeuges in besonderen Flugzuständen, bei Flügen in Höhen von mehr als 1800m (6000Ft) über Grund sowie in das Verhalten in besonderen Notfällen und bei Unfällen.
Soviel zur Praxis! Was die Theorieausbildung bzw. -prüfung betrifft gilt folgendes:
In §129 LuftPersV ist dies folgendermaßen geregelt:
(1) Für Inhaber einer gültigen Erlaubnis für Luftfahrzeugführer kann die theoretische Ausbildung zum Erwerb einer Erlaubnis für Privatflugzeugführer zum Führen anderer Luftfahrzeugarten auf die Sachgebiete beschränkt werden, die nicht in der theoretischen Ausbildung der erworbenen Erlaubnis enthalten sind.
Da es sich um eine KANN-Bestimmung handelt, ist diese sog. Prüfungserleichterung i. allg. explizit schriftlich zu beantragen. Einen Automatismus gibt es hier nicht! |
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elton Family-Member
Hier seit: 09.06.2002 Beiträge: 89 Ort: da bei Frankfurt....
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Verfasst am: Do, 26 Sep 2002, 13:05 Titel: |
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Kathrin schrieb: |
Und jetzt fliege ich sogar gerne nach Egelsbach, obwohl man dort drei verschiedene Frequenzen braucht und von Frankfurt Radar jedes Mal einen (nicht vorhersehbaren )Transpondercode kriegt (gelle Elton ). Aber ich kann Dir versichern, das ist nicht bei jedem so.
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Hi Kathrin,
ja, ich verzweifele auch jedesmal wenn der Controller mich anweist "E-LTON, you departed the wrong runway, your pilot licence is nullified, Squawk 7700, good luck...."
Grüße
elton |
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elton Family-Member
Hier seit: 09.06.2002 Beiträge: 89 Ort: da bei Frankfurt....
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Verfasst am: Do, 26 Sep 2002, 13:15 Titel: Kleine Fertigstellung... |
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Hi zusammen,
ATCler schrieb: |
LuftPersV
Ist man bereits im Besitz einer Erlaubnis, so regelt der §2 Erleichterungen die Verfahrensweise bzw. Voraussetzungen dafür:
....
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Also mit den Zahlen können wir jetzt auch ein Beispiel rechnen:
FVL Egelsbach (will keine Werbung machen, aber...)
Landungen: 60 * 5,00 EUR = 300,00
15 h DA20 (15 * 77 EUR)= 1.155,00
15 h Fluglehrer (15 * 15 EUR) = 225,00
Lehrmaterial / Prüfgebühren ~ 300,00
Sumasumarum = 1.980,00 EUR.
Hinzu kommen Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag, aber das ist eine Investion in die Zukunft, da Du ja auch zukünftig fliegen möchtest, und das geht halt am günstigsten im Verein.
Hat doch was, oder? Und die Ausbildung ist mit Sicherheit fundierter als in Portugal, wenn Du mit Langenscheid im Cockpit kommunizierst...
Viele Grüße
elton |
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Do, 17 Okt 2002, 14:15 Titel: Flugschule gefunden |
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Hallo liebe Fliegerfreunde!
Echt Klasse, wie hier die Community hilft und teilnimmt!
Ich (zusammen mit einem Freund) habe mich jetzt zu einer Ausbildung in der Nähe Hamburgs (Katana und 172) angemeldet. Tatsächlich bleiben die Kosten in meinem Fall im Rahmen und wir machen die CVFR Ausbildung mit der PPLA gleich mit, das Ganze zu einem fairen Rabatt, da wir uns "im Doppelpack" angemeldet haben. Ende Oktober geht es schon mit der BZF1 Prüfung los, im Winter dann Theorie und wenns Wetter passt auch ein bisschen Praxis.
Wir sehen und hören uns dann im kommenden Frühjahr irgendwo in und um den EDDH-Luftraum!!!
Ich freue mich auf viele weitere Tipps zu meinen vielen weiteren Fragen, die mir im Laufe der Ausbildung sicher einfallen, um euch zu "nerven"....
Nochmals danke und Holm und Rippenbruch!!
Frank |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 17 Okt 2002, 17:23 Titel: Flugschule gefunden |
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Hallo frankito,
schön das die "Familie helfen konnte!
frankito schrieb: |
Nochmals danke und Holm und Rippenbruch!!
Frank
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Na, das wollen wir ja mal nicht hoffen und wünschen viel Spaß und Erfolg bei der Ausbildung! |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 18 Okt 2002, 8:42 Titel: |
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Hi zusammen,
Sigi hat Recht. Ich mache Dir deshalb folgende Sparvorschläge: Hole Dir Deine gesamte Ausrüstung bei eBAY unter der Rubrik "Motorflug" für ca. 1/3 des normalen Anschaffungspreises. Das dauert ca. 1-2 Monate bis Du alles zusammen hast, aber es lohnt sich (habe ich auch gemacht, und mache ich noch). Dann suchst Du Dir eine Flugschule, die an einem Flugplatz mit geringen oder gar keinen Landegebühren arbeitet wie z.B. Leer-Papenburg, da war ich gerade erst (siehe PIREP). Schon wieder ca. 1.500 EUR gespart. Na, und die evtl. Umschreibaktion des Scheines entfällt dann auch, weil er von Anfang an "deutsch" ist. Und wenn Du Dich beeilst bevor JAR-FCL kommt, kannst Du nach alten Regeln den Schein machen (ohne CVFR). Schon wieder ca. 2.000 EUR gespart.
Also: bleib man lieber hier. Die Reisekosten auch noch sparen
Gruß
Rick |
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