mzi eddh.de-Stamm-User
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Verfasst am: Mi, 02 Mai 2007, 16:48 Titel: ZÜP / Bremer Kandidaten !! |
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Moin Fliegers : das kann für die Bremer evtl. interessant sein:
ZÜP mit zur Zeit unbegrenzter Gültigkeit in Bremen
16.04.2007
Erfolgreiche Klage gegen die Nebenbestimmungen
Bremer ZÜP-Kandidaten aufgepasst: der Luftsport-Kamerad und Richter a.D. Holger Segeberg hat gegen die Nebenbestimmungen (Überprüfungsintervall und Gebührenerhebung) der ZÜP vor dem Verwaltungsgericht Bremen geklagt. Unter dem Aktenzeichen AZ: 2K 55/06 wurde mit Rechtskraft seit dem 16.01.2007 erreicht, dass
1. die Klage als Anfechtungsklage zulässig ist,
2. die Nebenbestimmungen nicht durch Rechtsvorschrift zugelassen sind, da das LuftSiG keine entsprechende Ermächtigung enthält,
3. die Beklagte (Bremer Landesluftfahrtbehörde) nicht befugt ist, für die Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Gebühr von 25 Euro zu verlangen.
Ergebnis: Zur Zeit wird die Erlaubnis der ZÜP unbefristet (!) erteilt! Es gibt also in Bremen zur Zeit kein einjähriges ZÜP-Intervall! Wer jetzt die ZÜP vollzieht, erhält diese für die Zukunft unbefristet. Es kann sein, dass eine Gebühr rückwirkend erhoben werden kann, wenn über den Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für eine Gebührerhebung erteilt werden. Allerdings kann rückwirkend nicht eine unbefristete ZÜP aufgehoben werden! Das wäre ein Rechtsverstoß. Die unbefristete ZÜP gilt allerdings nicht für die Motorflieger beim BVL, weil dort aufgrund der Assoziation mit dem Bremer Verkehrsflughafen eine andere Rechtsgrundlage gilt. Aber – für alle anderen, die der Bremer Überprüfung unterliegen: schnell ZÜPpen!
(so bei daec gelesen)
gruß
martin |
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