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Zollflugplatzzwang bei Flügen innerhalb der EG
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longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Sep 2007, 14:48    Titel: Zollflugplatzzwang bei Flügen innerhalb der EG Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe festgestellt, dass hinsichtlich der Verpflichtung, wann bei Auslandsflügen ein Zollflugplatz anzufliegen ist, große Verwirrung herrscht. Da im Rahmen von mehrfachen Diskussionen zu diesem Thema auch bei mir Unsicherheit aufgekommen ist, habe ich mich mit dem Thema mal etwas eingehender befasst.

Grundsätzlich hat der sogenannte „Zollflugplatz“ ja eine zweifache Bedeutung:

1. Geht es um die Zollabfertigung von Waren, welche (möglicherweise) über eine Zollgrenze transportiert werden. Diese Abfertigung wird von Beamten des Zolls vorgenommen.

2. Geht es um Personenkontrollen beim Grenzübertritt durch die Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz). Diese Kontrollen werden üblicherweise von Beamten der Bundespolizei vorgenommen.

Die Zollabfertigung wird naturgemäß nur dann erforderlich, wenn überhaupt eine Zollgrenze überschritten wird. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt es jedoch keine Zollgrenzen mehr, die Grenzen zwischen den einzelnen Staaten der Gemeinschaft sind zollrechtlich betrachtet „Binnengrenzen“ geworden. Wegen der Zollabfertigung ist das Anfliegen eines Zollflugplatzes also nur noch dann erforderlich, wenn bei dem Flug eine „Außengrenze“ der Europäischen Gemeinschaft überschritten wird, also bei einem Flug von/nach einem Drittstaat. Dies ergibt sich aus § 1 des Zollverwaltungsgesetzes (www.gesetze-im-internet.de/zollvg/index.html) sowie aus § 3 der Zollverordnung (www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zollv/gesamt.pdf) und wurde mir auch von Beamten des Zolls so bestätigt.

Hinsichtlich der Grenzkontrollen von Personen geistert in den Köpfen mehrheitlich immer noch die Regelung herum, wie sie (im vergangene Jahrtausend) mit dem Vertrag von Schengen eingeführt wurde. Danach war eine Grenzkontrolle lediglich dann entbehrlich, wenn eine Binnengrenze zwischen zwei Signatarstaaten dieses Abkommens, den sogenannten „Schengen-Staaten“, überschritten wurde. Dabei waren die „Schengen-Staaten“ ja bekanntlich nur eine Untermenge (bzw. Schnittmenge, da den Schengen-Staaten auch „Nicht-Gemeinschafts-Staaten“ angehörten) der Staaten der Gemeinschaft und es tauchte im Einzelfall natürlich immer wieder die Frage auf, welches denn eigentlich noch mal die „Schengen-Staaten“ im Einzelnen waren.

Das hat sich jedoch geändert – und zwar am 13. Oktober 2006. Mit diesem Datum ist nämlich die Verordnung (EG) 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 in Kraft getreten (www.aufenthaltstitel.de/vo_562_2006_eg.html). Diese Verordnung bestimmt nämlich im Artikel 1: „Diese Verordnung sieht vor, dass keine Grenzkontrollen in Bezug auf Personen stattfinden, die die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überschreiten:“ Und im Artikel 20: „Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.“

Damit ist bezüglich der Grenzkontrollen von Personen festzustellen, dass auch diese beim Überschreiten von Staatsgrenzen innerhalb der Gemeinschaft entbehrlich geworden sind bzw. nicht mehr stattfinden sollen.

Im Ergebnis gilt damit für Flüge innerhalb Europas: Der Zollflugplatzzwang ist inzwischen entfallen, soweit es sich um Flüge innerhalb von Staaten der Europäischen Gemeinschaft handelt, also dabei keine Landung in einem Drittstaat stattfindet.

In der Praxis ist zu beobachten, dass hier allerdings anders vorgegangen wird. Die Regelung der o.g. EG-Verordnung scheint noch nicht so weit bekannt oder verinnerlicht zu sein, dass danach allenthalben schon gehandelt würde. So finden in Hamburg-Fuhlsbüttel durchaus noch Personenkontrollen statt bei Flügen nach z.B. Budapest und die zuständigen Beamten, die ich darauf angesprochen hatte, haben mir erklärt, obige Regelung gar nicht zu kennen. Insoweit wird derzeit durchaus noch offenbar verbreitet rechtswidrig gehandelt.

Auch habe ich die Meinung gehört, es müsse die obige EG-Verordnung in den „neuen“ Staaten der Gemeinschaft zunächst noch umgesetzt werden, bevor sie Gültigkeit erlange. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die Verordnung (EG) 562/2006 in ihrem Artikel 41 bestimmt: „Diese Verordnung ist allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag unmittelbar in den Mitgliedstaaten.“ Damit dürften das Europäische Parlament und der Rat der Gemeinschaft aufgrund des Gemeinschaftsvertrages die Autorität erhalten haben, derartige Regelungen mit unmittelbarer Wirkung in allen Mitgliedstaaten zu erlassen, so dass es einer Umsetzung in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten offensichtlich nicht mehr bedarf.

Von daher ist nach meiner Auffassung die oben getroffene Aussage hinsichtlich des Entfalls des Zollflugplatzzwangs bei Flügen innerhalb der Gemeinschaft so richtig. Sofern jemand hierzu noch Ergänzungen, Korrekturen oder Anmerkungen anbringen möchte, so bin ich natürlich für jeden Beitrag dankbar.

Viele liebe Grüße
Klaus


Hinweis an den Moderator: Ist dieses Thema vielleicht besser unter „Trip-Kits“ untergebracht?
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thborchert
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Beiträge: 447
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BeitragVerfasst am: So, 09 Sep 2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei Anmerkungen:

1. Auf Befragen der Bundespolizei ist für den direkten Ausflug nach England bzw. Einflug von dort eine Personenkontrolle bzw. die Befreiung davon erforderlich, da England kein Schengen-Staat. Ich habe eine kostenlose Grenzerlaubnis für Uetersen, die die Einreise möglich macht.

2. Dänemark besteht offiziell nach wie vor auf die Einreise über "Airports of Entry", von denen es allerdings viele gibt - auch wenn man aus EU und Schengen kommt. Dabei sind die Schengen-Staat. Manchmal werden Flugpläne zu anderen Plätzen aus diesem Grund abgelehnt, zunehmend aber auch nicht mehr. Konkret geht es mir um EDHE -> EKEL und zurück.
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luftauge
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BeitragVerfasst am: Mo, 10 Sep 2007, 7:28    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:

1. Auf Befragen der Bundespolizei ist für den direkten Ausflug nach England bzw. Einflug von dort eine Personenkontrolle bzw. die Befreiung davon erforderlich...


Ja, da wird auch recht großer Wert drauf gelegt. Falls man öfter direkt nach oder von GB unterwegs ist, kann es evtl. Zeitersparnis bringen, wenn man direkt bei der BuPo anruft, und ggf. seine Personen- und Flugdaten per Fax oder sogar email an die örtlich zuständige Stelle übermittelt, oder indirekt über den jeweiligen Flugplatz.

Bei uns zumindest wird bei Anmeldung eines direkten Grenz"überflugs" nach/von GB immer nach bereits bekannten Personendaten gefragt.

Gruß Andreas
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ATCler
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BeitragVerfasst am: Mo, 10 Sep 2007, 8:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Personenkontrollen bei Flügen von und nach Nicht-Schengen-Staaten gelten nach wie vor. Diese Regelungen fallen z.B. für die Tschechische Republik erst zum 01.01.2007 weg.

Mit anderen Worten: Fliege ich in solche Staaten (Nicht-Schengen) an deren Grenzen auch beim Auto Kontrollen vorgenommen werden, dann gilt dies auch für die entsprechenden Flüge. EG-Richtlinien hin oder her, ich gehen davon aus, dass diese ab 01.01.2007 gelten bzw. erst ab dann auch von Deutschland umgesetzt werden.

Wir haben jedenfalls an unserem Flugplatz weder vom Zoll noch der Polizei einen entsprechenden Schriftverkehr erhalten, aus dem die o.g. EG-Änderungen hervorgehen, wie diese umzusetzen ist oder ab wann!

Gruß,
Thomas
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thborchert
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Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 10 Sep 2007, 8:41    Titel: Antworten mit Zitat

luftauge schrieb:
Falls man öfter direkt nach oder von GB unterwegs ist, kann es evtl. Zeitersparnis bringen, wenn man direkt bei der BuPo anruft,



Falls man öfter da hin fliegt, sollte man eine Grenzerlaubnis beantragen. Ist kostenfrei und wirklich praktisch, allerdings auf die beantragende Person und dessen Familienmitglieder beschränkt.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 10 Sep 2007, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:

...
allerdings auf die beantragende Person und dessen Familienmitglieder beschränkt.

Jo, allerdings bezog ich das eher auf wechselnde Crews oder Insassen, bei uns kommt das zunehmend häufig vor, dass z.B. Ferryflüge mit teils bekannten/neuen Insassen vorgenommen werden, da bietet sich der kurzfristige Anruf an.

Das entsprechende kann man auch für Zollpflichtige Flüge beim zuständigen HZA beantragen, da ist es allerdings nicht kostenfrei und auch etwas umstädlicher, weil der Zoll viele Fragen stellt, und ggf. auch eine Genehmigung ablehnt - sogar bei Anträgen von Luftfahrtbetrieben.

Muss man für sich erfragen, was da am Ehesten in Betracht kommt.

Gruß Andreas
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longrange1
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Beiträge: 42
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BeitragVerfasst am: Mo, 10 Sep 2007, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Beiträge/Anmerkungen.

Es zeigt sich, dass in der Tat derzeit allenthalben große Verwirrung herrscht. Und offenbar wird das geltende EG-Recht noch weiterhin weitgehend nicht angewandt, was einen klaren Gesetzesverstoß seitens der Polizei darstellen dürfte. Als einzige Entschuldigung dafür sehe ich, dass die armen Kerle es auch nicht besser wissen, denn wer kann bei der heutigen Gesetzesflut wirklich noch alle Regeln kennen?

thborchert:
Die Auskunft, die Dir die Bundespolizei erteilt hat, ist offensichtlich falsch. Es geht nicht mehr darum, ob es sich bei einem bestimmten Staat um einen „Schengen-Staat“ handelt oder nicht, die Grenzkontrollen entfallen bei allen EG-Staaten, auch für England und für Dänemark. Die Grenzerlaubnis ist in der Tat praktisch (habe ich auch mal gehabt), ist aber künftig entbehrlich.

luftauge:
Wer legt darauf großen Wert? Wer meldet (wie, wann?) einen Grenzüberflug an und wer fragt dann nach Personendaten? Die kurzfristigen Anrufe sind inzwischen entbehrlich geworden.

ATCler:
Die Personenkontrollen gelten nicht mehr, unabhängig davon ob „Schengen-Staat“ oder „Nicht-Schengen-Staat“, auch nicht mehr für die Tschechei. Beim Auto ist mir das relativ gleichgültig, aber ich möchte schlicht fürderhin nicht mehr einen Zollflugplatz anfliegen müssen, wenn ich dort eigentlich gar nicht hin will. Das ist nämlich ärgerlich, lästig und unbequem. Und es kostet (viel) Zeit und Geld. Du kannst nicht einfach sagen: „EG-Richtlinien hin oder her“, diese EG-Verordnung ist in Deutschland ebenso wie in allen anderen EG-Staaten geltendes Recht. Und wir sollten nicht auf Schriftverkehr von Zoll oder Polizei warten (da können wir ggf. lange warten), sondern uns einfach an die geltenden Gesetze halten.

Ich möchte Euch gern ermutigen, Eure Rechte als freie EG-Bürger auch wahrzunehmen und danach zu leben und zu handeln. Bitte fragt nicht die Polizei, was Ihr dürft, schließlich leben wir nicht in einem Polizeistaat, sondern in einem Rechtsstaat (hoffe ich zumindest), sondern schaut Euch den Gesetzestext an, der ist nämlich insoweit eindeutig:

Art. 1: Diese Verordnung sieht vor, dass keine Grenzkontrollen in Bezug auf Personen stattfinden, die die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überschreiten.

Art. 20: Die Binnengrenze dürfen ... an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

Art. 40: Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag unmittelbar in den Mitgliedstaaten.


Und ich möchte Euch ermuntern, die Verordnung zu lesen und sie auszudrucken und zu den Bordpapieren zu nehmen. Und wenn dann jemand kommt und Euch sagt, Ihr dürftet nicht ohne Zollflugplatz oder ohne Grenzabfertigung in das Europäische Ausland fliegen, dann haut ihm die Verordnung um die Ohren (oder macht ihn höflich auf deren Text aufmerksam – ja nach Temperament).

Und wenn Du, thborchert, gern von EDHE nach EKEL fliegen möchtest, dann tu es doch einfach. Wer will/kann Dich denn daran hindern? Flugplan machen und los geht’s. (Übrigens hat die Flugplanaufgabe nicht das geringste mit irgendwelchen Grenzabfertigungen zu tun. Niemand kann die Entgegennahme des Flugplans verweigern, nur weil er der irrigen Meinung ist, der Flug wäre aus zollrechtlichen oder grenzpolizeilichen Gründen so nicht statthaft.)

Liebe Grüße

Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 10 Sep 2007, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus,

nimm's mir nicht übel, aber Du bist schon ein ganz Schlauer.

Wenn ich nach EKEL fliegen will, dann will ich nach EKEL fliegen - nicht einen Rechtsstreit anzetteln. Wenn mir AIS sagt, so könnten sie den Flugplan nicht annehmen und AIS CPH das bestätigt, dann ist diese Aussage für meine Fliegerei wesentlich relevanter als ein Posting von "longrange1" irgendwo im Internet - nichts für ungut.

Auch was die Bundespolizei und deren Auskunft betrifft: Die sind die Exekutive, und ich will etwas ausführen und wiederum nicht einen Rechtsstreit anzetteln.

Ich schätze, Du hast Dich auch mit DDR-Grenzern angelegt? :D
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MichiHH
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 10.11.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: Di, 11 Sep 2007, 8:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moinsen,

also ich faende den Wegfall des Anfluges eines Zollflugplatzes vor Grenzuebertritt phantastisch.

Allerdings auch bei mir: Bei Flugplanaufgabe wurde ich darauf hingewiesen, dass ein Direktflug von D nach Polen (Lueneburg nach Inowroclaw) nicht moeglich ist, ich musste also in Heringsdorf und Bydgoscsz zwischenlanden.
(Stand Juni 2007).

Frage an Thomas Borchert: Gibt es auch fuer andere Laender diese sog. Grenzerlaubniss, also in diesem Fall der ehemalige Ostblock?
Du fliegst doch von EDHE, gelle? Sollte EDHE nicht sowieso mit Zollabfertigung ausgestattet werden?

Ich kann mir schon vorstellen, dass die Behoerden sich schwer mit der Umsetzung der EU-Richtlinien tun. Die Frage ist doch, wie wir diese Umsetzung beschleunigen koennen (Nerven hilft manchmal).

Gruss
Michi
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 11 Sep 2007, 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

longrange1 schrieb:

...
Und wenn dann jemand kommt und Euch sagt, Ihr dürftet nicht ohne Zollflugplatz oder ohne Grenzabfertigung in das Europäische Ausland fliegen, dann haut ihm die Verordnung um die Ohren (oder macht ihn höflich auf deren Text aufmerksam – ja nach Temperament).


Ja nee is klar - mach Du das, wie Du für richtig hältst, und berichte dann, wie es gelaufen ist.
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