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stevieleft eddh.de User
Hier seit: 10.09.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: So, 04 Nov 2007, 12:50 Titel: |
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Soviel ich weiss, und wie ich die AIP verstehe, besteht auch beim Durchflug durch kontrollieren Luftraum in Österreich eine Flugplanpflicht.
Wenn der Rückflug von Zell am See nach Deutschland also durch die Kontrollzone Innsbruck geht, muss ein Flugplan aufgegeben werden.
Stefan |
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boelkowflieger eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 16.05.2006 Beiträge: 44 Ort: Karlsruhe-Deutschland
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Verfasst am: Mo, 05 Nov 2007, 21:38 Titel: |
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Hallo Stevieleft,
das ist – leider – völlig korrekt. Ich habe mir das noch mal aktuell von Austro Control bestätigen lassen.
Auch für „kontrollierte“ Rundflüge / Schulflüge gilt Flugplanaufgabe.
Für alle, die keine AIP Austria zu Hause haben, hier der entsprechende Passus:
ENR 1.10, Flugplanung
1. Flugplanaufgabe Erfordernis der Flugplanaufgabe:
a.) Vor Beginn jedes kontrollierten Fluges (IFR-Flüge, Sondersichtflüge, Nachtsichtflüge, Sichtflüge in Luftraumklasse C oder D) ist ein Flugplan aufzugeben.
b.) Vor dem Abflug ist ein Flugplan für Flüge abzugeben, bei denen die Bundesgrenze überflogen werden soll.
- Kein Flugplan ist erforderlich für Flüge ziviler Luftfahrtzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland.
c.) Für alle anderen Flüge steht es dem Piloten frei, einen Flugplan abzugeben.
tu felix austria (oder doch nicht?)
Übrigens, Europa AIP’s gibt’s bei der EAD: http://www.ead.eurocontrol.int/eadcms/eadsite/index.php.html
Man muss sich einmal registrieren lassen. Danach – etwas umständlich: Menü > Enter Applications,
dann „Legal Notice“ bestätigen und: PAMS Light [AIP] wählen.
Unter „Authority“ das Land auswählen, „AIP Type“ z. B. AIP, und unter „Part“ ENR für Enroute.
Viel Spaß und stets sichere Flüge im schönen Ösiland.
Viele Grüße
Ralf
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boelkowflieger eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 16.05.2006 Beiträge: 44 Ort: Karlsruhe-Deutschland
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Verfasst am: Di, 06 Nov 2007, 13:43 Titel: |
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Noch ein aktueller Nachtrag:
Der Flughafen Innsbruck ist bekannt für guten und unbürokratischen Service und hilfsbereite fürsorgliche Controller. So wird auch eine Durchfluganfrage i.d.R. unbürokratisch behandelt, wie man mir von dort mitteilte. Diese Information ist jedoch nicht als Rechtsauskunft zu verstehen!
Antwort aus Innsbruck:
Aus den Rechtsvorschriften ist nicht ersichtlich, dass der Flugplan zwingend schriftlich erfolgen muss. Gerade für einen Durchflug durch einen Luftraum C oder D kann auch vor Einflug über Funk eine entsprechende Freigabe beantragt werden. Im schlimmsten Fall ist die Kontrollstelle dermaßen überlastet, dass eine Annahme des Planes nicht erfolgen kann und somit keine Freigabe erfolgt.
Für Innsbruck ist folgendes festzuhalten:
Bitte erstmal die Luftraumstruktur genau ansehen. Wir haben rund um die Kontrollzone mehrere SRAs (Luftraum D). Gerade in der Gegend von RTT und KTI ist vermehrt mit Instrumentflugverkehr zu rechnen, gepaart mit verstärktem Sichtflugverkehr sowie Segelflugbetrieb gemischt mit Hänge- und Paragleitern. Wir versuchen durch intensive Information die Piloten auf die sensible Situation aufmerksam zu machen. Daher wäre es unser Wunsch, wenn sich die Piloten rechtzeitig vor Einflug in den TIROLER Luftraum melden würden.
Es geht nicht darum alles kontrollieren zu wollen, sondern rechtzeitig die Piloten auf verschiedenen Verkehrslagen aufmerksam zu machen bzw. Verkehrsinformationen zu geben.
Kurze und prägnante Informationen seitens der Piloten sind vollkommen ausreichend. Z. B.
<Kennzeichen>
Sichtflug von …. nach ….
Position …..
Höhe …..
erbitte Durchflug nach ….
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Ich gebe diese Bitte gerne weiter und bitte die Leser dieses Beitrags, ihrerseits die Information zu multiplizieren. Warum, muss wohl nicht erwähnt werden.
Viele Grüße
Ralf |
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