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12 Stunden Regel
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Pumukl



Hier seit: 31.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 9:06    Titel: 12 Stunden Regel Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, auch wenn ich noch keinen Beitrag hier eingestellt habe, wie man an meinem Anmeldedatum sieht, lese hier schon eine Weile mit.
Ich habe jetzt meinen PPL-A bestanden und jetzt beschäftigt mich eine Frage:
Um meinen PPL A in 2 Jahren zu verlängern muss ich wenigstens 12 H geflogen sein. Aber wie wird das kontrolliert? ich kann ja in mein Flugbuch die tollsten Sachen reinschreiben auch wenn ich gar nicht geflogen bin. Muss ich dann zur Scheinverlängerung irgendwas anderes Vorlegen?

Liebe Grüße
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H.Göhler
eddh.de User


Hier seit: 24.03.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 9:43    Titel: Antworten mit Zitat

Otto Schily und sein Nachfolger Schäuble kontrollieren das per Kamera im Flugzeug. Ausserdem wurde gerade Dein Rechner gescannt und Deine Zuverlässigkeit aberkannt, wegen subversiver Einträge im Internet Very Happy

Im Ernst: Zur Scheinverlängerung musst Du nichts weiteres vorlegen, als Dein Flugbuch. Bei begründetem Einzelverdacht kann von der Behörde anhand der Bordbücher und Startkladden nachgeprüft werden. Natürlich mit der Einschränkung, daß dort nur die Flugzeiten, anstatt der Blockzeiten stehen.
Wer aber die 12St. im letzten Jahr nicht wirklich schafft, dem empfehle ich sowieso das aufhören.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Pumukl schrieb:

Ich habe jetzt meinen PPL-A bestanden und jetzt beschäftigt mich eine Frage:
Um meinen PPL A in 2 Jahren zu verlängern muss ich wenigstens 12 H geflogen sein. Aber wie wird das kontrolliert? ich kann ja in mein Flugbuch die tollsten Sachen reinschreiben auch wenn ich gar nicht geflogen bin. Muss ich dann zur Scheinverlängerung irgendwas anderes Vorlegen?


Nicht nur die Hauptflugbücher können ggf. kontrolliert werden, sondern auch die Bordbücher der Flugzeuge, die Du ggf. in Deinem persönlichen Flugbuch eingetragen hast, werden kontrolliert, wenn der Verdacht auf Schmuh besteht.

Und ja, H. Göhler hat nicht ganz Unrecht, wenn er sagt, dass Du jetzt überall in schwarzen Listen auftauchst, nachdem Du diese Frage im Netz gestellt hast... Rolling Eyes Twisted Evil
Aber die Bordbücher, Flugbücher und HFB/Startlisten sind auch vorher schon in Verdachtsfällen offiziell kontrolliert worden - auch wenn die Namen der Piloten seit Jahren schon nicht mehr dort eingetragen werden müssen.

Nimms mir nicht krumm, aber was hast Du in der Flugschule gelernt ?
Hast gerade die Prüfung gemacht, müsstest also noch frisches Wissen haben, und jetzt fällt Dir so eine Frage ein ?

Tut mir leid, aber dazu fällt mir nichts Besseres, als verständnisloses Kopfschütteln ein...
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also, erstens ist Deine Aussage zur Verlängerung leider etwas unpräzise:

Du musst im Jahr vor der Verlängerung 12 Stunden geflogen sein, nicht in den gesamten zwei Jahren. Und Du brauchst einen Übungsflug mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde. Der überprüft da nicht nur Dein fliegerisches Können, sondern auch Dein Flugbuch. Und ja, das ist alles. Falscheinträge in ein Flugbuch sind, glaube ich, eine Ordnungswidrigkeit. Aber es gibt zum Beispiel immer wieder Menschen, die mit einem Flugbuch ankommen, in dem alle Einträge mit dem gleichen Kuli gemacht wurden...

Im Ernst: 12 Stunden im Jahr sind nun wirklich das absolute Minimum. Es ist Dein Leben, dass Du da im Flugzeug mitnimmst.
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Pumukl



Hier seit: 31.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure Antworten,

Zitat:
Tut mir leid, aber dazu fällt mir nichts Besseres, als verständnisloses Kopfschütteln ein...


Ja, ich schüttel auch manchmal verständnislos den Kopf.....

Liebe Grüße
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dazu fällt mir nichts Besseres, als verständnisloses Kopfschütteln ein...

In letzter Zeit wird in diesem Forum etwas stark "Geschulmeistert".
Bis vor Kurzem war genau dieses hier wohltuend anders, als in anderen Laberforen.
Leute, kommt bitte zurück zu den Themen, gebt Antworten auf gestellte Fragen und klärt Probleme auf, anstatt auf den Fehlern anderer rumzuhacken.

Lieber Pumukl,
erstmal herzlichen Glückwunsch und welcome to the Club. Wenn Dir mal etwas aus Deinem bestimmt umfangreichen Theoriefundus entfallen sein sollte, frag einfach in Deinem freundlichen EDDH Forum und
merke: Das (zweit)wichtigste in der Fliegerei, neben dem Einhalten der Physikgesetze, ist die Papierlage sauberzuhalten.
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einpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist zwar schon fast alles gesagt, aber dennoch:

Ja, grundsätzlich kannst Du da alles reinschreiben, was Dein Herz begehrt. Die Gefahr, dass es auffliegt, ist herzlich klein. Allerdings sollte dann Dein Können und Wissen beim vorgeschriebenen Trainingsflug einigermassen mit der behaupteten Praxis übereinstimmen, sonst fällt auch dem dümmsten Fluglehrer irgendwann mal was auf. Und unterschätze nicht die Reichweite von Klatsch und Tratsch und die Grösse der Ohren der Fluglehrer! Egal, was Du auf dem Flugplatz tust, irgendjemand sieht es immer!

Falls es auffliegt, so könnte es sich m. E. sogar um eine Urkundenfälschung handeln, denn schliesslich belegt das Flugbuch eine rechtlich relevante Tatsache. (Gibt's da einen Präzedenzfall?) Das wäre dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Vergehen. Nebst anderen Unannehmlichkeiten wärst Du damit vermutlich die Lizenz los.

Eine Geschichte, die ich um 7 Ecken erfahren habe und deren Wahrheitsgehalt ich nicht überprüfen kann, erzählt von einem Fluglehrer, der beim Überprüfen eines Flugbuchs auf mehrere Einträge seines eigenen Flugzeugs stiess... Vermutlich gut erfunden, trotzdem amüsant.
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Erfahrung aus erster Hand kann ich selber beisteuern:
Ein ehemaliger Flugschüler meinte seine Flugzeit um 15 Minuten aufhübschen zu können. Das ganze fand in Zeiten vor der JAR-FCL und entsprechender Blockzeitenregelung statt. Der Betrug war somit nachweisbar, anhand der Startkladden.
Das Ende vom Lied war die Überweisung eines kompletten Monatsnettogehaltes an den Dt. Staat.
Heutzutage wäre sogar evtl. die Zuverlässigkeit in Gefahr.
Ergo, don`t try this at home, oder lasst Euch zumindest nicht dabei erwischen!
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Holger Dell schrieb:
Zitat:
dazu fällt mir nichts Besseres, als verständnisloses Kopfschütteln ein...

In letzter Zeit wird in diesem Forum etwas stark "Geschulmeistert".
Bis vor Kurzem war genau dieses hier wohltuend anders, als in anderen Laberforen.

Was hat das mit Schulmeistern zu tun, wenn ich erstaunt = verständnislos kopfschüttelnd nachfrage, dass ein Scheinneuling sowas nach kürzlich beendeter Prüfung nicht (mehr??) weis ?

Ich finde es sogar eher erschreckend, dass so eine nicht ganz unwichtige Frage erst nach Scheinerhalt gestellt wird, und nicht vorher während des Theorieunterrichts beantwortet wurde - so eine Frage kann auch in der Prüfung gestellt werden.
Vllt. ist mein Ausdruck "verständnislos" damit deutlicher.

Sind wir hier mittlerweile hier auch schon soweit, dass man jeden Satz einzeln erklären muss, damit man nicht selektiv falsch verstanden wird ?
Ein Laberforum ist das hier trotzdem nicht.

Und wenn Du fragst warum ich darauf anspringe, ohne den "Schulmeister Vorwurf" weiter zu kommentieren:
Weil Du mich zitiert hast, und das Zitat ohne Zusammenhang sinnentstellst Sad

Evil or Very Mad
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Meientau
eddh.de User


Hier seit: 09.10.2006
Beiträge: 10
Ort: München

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Apr 2008, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:
Aber es gibt zum Beispiel immer wieder Menschen, die mit einem Flugbuch ankommen, in dem alle Einträge mit dem gleichen Kuli gemacht wurden...


Ich mache tatsächlich fast alle Einträge mit demselben Kuli, nämlich mit dem, der an meinem Kniebrett steckt Smile *SCNR*

Also, ich habe in der Flugschule gelernt:
"Das Flugbuch ist die Seele des Piloten. Da wird nicht geschmiert. Entscheide Dich, ob Du die Einträge mit blau oder schwarz machst, und dann bleibst Du dabei."

Ich denke, für den Flugbuchleser macht es einen guten = seriösen Eindruck, wenn die Einträge einigermaßen einheitlich sind. Man sieht natürlich trotzdem, dass ich die letzten vierzig Stunden nicht letzten Sonntag zwischen 3 und 5 am Schreibtisch erfunden habe. Bei vielen Eintragungen stand ich zum Zeitpunkt der Eintragung z.B. noch unter dem Eindruck einer spannenden Landung, oder wurde von aufgeregt herumhüpfenden Paxen abgelenkt. Und so lässt sich auch gelegentliches Schmieren kaum vermeiden. Genau deshalb machen wohl die Fluglehrer tagsüber nur Notizen und tragen alle Flüge des Tages abends sauber ein.

Happy landings,
Jan.
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