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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Do, 08 Mai 2008, 1:55 Titel: Gültigkeit Medical ? |
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Es soll Differnenzen zwischen der Schweiz und Deutschland bei der Gültigkeit des Medicals geben.
Konkrete Frage: auf wie lange wird ein Class 2 zwischen 50 und 60 in Deutschland ausgestellt?
Am besten sollten solche Leute anworten, die das in den letzten 6 Monaten mit entprechendem Alter erneuert haben.
Danke
Hans |
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OLLIgator eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2004 Beiträge: 126 Ort: EDFE/EDFV
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Verfasst am: Do, 08 Mai 2008, 9:22 Titel: |
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Hallo Hans,
auf 2 Jahre nach den neuen Regeln:
§24d (2): Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2:
60 Monate bis 40 Jahre, 24 Monate bis 60 Jahre, danach 12 Monate.
Viele Grüße
Oliver |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Do, 08 Mai 2008, 9:33 Titel: Re: Gültigkeit Medical ? |
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bitte löschen - war jemand schneller |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Do, 08 Mai 2008, 14:13 Titel: |
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Herzlichen Dank Leute!
Ich gehe davon aus, dass Luftrauge die gleiche Aussage gemacht hätte?
Da müssen wir also unserm Luftamt offenbar etwas Dampf machen, denn wir wären noch bei 2 Jahren.
Hans |
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OLLIgator eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2004 Beiträge: 126 Ort: EDFE/EDFV
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Verfasst am: Do, 08 Mai 2008, 16:32 Titel: |
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Hallo Hans,
swisscubpilot schrieb: | Da müssen wir also unserm Luftamt offenbar etwas Dampf machen, denn wir wären noch bei 2 Jahren. |
Äh... wir doch auch .
Viele Grüße
Oliver |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Do, 08 Mai 2008, 22:01 Titel: |
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swisscubpilot schrieb: |
Ich gehe davon aus, dass Luftrauge die gleiche Aussage gemacht hätte?
...
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Nicht ganz, aber ich musste heute wegen meines eigenen Medicals etwas klären, und erfuhr während ich das hier las, dass die nachträglich umgeänderten Gültigkeitszeiträume schon seit dem 01.07.07 gültig sind, während meins im November durch einen Fehler noch auf die alte Gültigkeitsdauer ausgestellt wurde !
Troz der Tatsache, dass drei Personen es damals gelesen haben, fiel es nicht auf...
Gruß Andreas |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Fr, 09 Mai 2008, 15:53 Titel: |
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OLLIgator schrieb: | Hallo Hans,
swisscubpilot schrieb: | Da müssen wir also unserm Luftamt offenbar etwas Dampf machen, denn wir wären noch bei 2 Jahren. |
Äh... wir doch auch .Oliver |
Logo. Bei uns ist es ein Jahr.
Meine Schreibwerkzeuge wurden also vom Wunschdenken gelenkt.
Hans |
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boelkowflieger eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 16.05.2006 Beiträge: 44 Ort: Karlsruhe-Deutschland
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Verfasst am: Fr, 09 Mai 2008, 18:32 Titel: |
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Hallo Hans,
ich kann aus den Beiträgen nicht mehr ersehen, zu welchem Ergebnis die Anfrage nun geführt hat. Deshalb hier der derzeit gültige Rechtsstand für Deutschland, mit dem ich Dank Unterstüzung durch die AOPA das vom Regierungspräsidium verkürzte Intervall wieder aufgestockt bekam.
Tauglichkeitsintervalle Klasse 2 jetzt eindeutig geregelt zugunsten der Piloten, AOPA News vom 06.11.2007.
http://www.aopa.de/news/tauglichkeitsintervalle-klasse-2-jetzt-eindeutig-geregelt-zugunsten-der-piloten.html
Gruß
Ralf |
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