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Passagierflüge im Verein

 
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MichiHH
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 10.11.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: Mo, 16 Feb 2009, 21:44    Titel: Passagierflüge im Verein Antworten mit Zitat

Guten Abend,

es geht um ein - ich weiß - ausgelutschtes Thema: Passagierflüge / Rundflüge im Verein gegen Geld.

Ich habe irgendwo gelesen, dass ab ... (ich meine 2012) jeder bezahlte Flug nur noch mit CPL möglich ist und dass ab dann Rundflüge im Verein passe sind. Ein Vereinskollege meinte, dies wäre schon ab 1.1.2009.

Tja ich finde dies nicht wieder, hab schon wie ein Teufel gesucht.

Weiß jemand von Euch genaueres?

Wäre über eine Antwort dankbar.

Liebe Grüße
Michi
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Di, 17 Feb 2009, 6:24    Titel: Antworten mit Zitat

noch gilt § 20 LuftVG

Flüge nicht gewerblich gegen Entgelt, Ausnahmen für Luftfahrzeuge mit bis zu 4 Sitzplätze
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Di, 17 Feb 2009, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

... wie bereits gesagt:

Luftverkehrsgesetz § 20
(1) Juristische oder natürliche Personen sowie Personenhandelsgesellschaften bedürfen für

1. gewerbsmäßige Rundflüge in Luftfahrzeugen, mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschiedenen Punkten verbunden ist,

2. die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Ballonen einer Betriebsgenehmigung (Luftfahrtunternehmen). Der Genehmigungspflicht unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt; ausgenommen hiervon sind Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind.
Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 gelten nicht für Luftsportgeräte.

Was Du mit 20012 meinst sind die Entwürfe der EASA, die jedoch noch in der Diskussion sind. Näheres dazu auf der DAeC-Homepage bzw. direkt auf der EASA-Homepage

NB:
Wenn's auch immer wieder noch kursiert: 'Selbstkosten' sind kein Kriterium mehr!
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KlausPW
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Di, 15 Jun 2010, 12:30    Titel: Gewinnerzielungsabsicht Antworten mit Zitat

Mal 3 Fragen, die mir immer noch unklar sind:

1. Was bedeutet "Selbstkosten sind kein Kriterium mehr"?
2. Muss ich die Kosten bei einem Passagierflug so umlegen, dass ich auch den gleichen Anteil trage oder kann ich mich als Pilot kostenfrei stellen?
3. Wenn ich mich kostenfrei stellen darf, kann ich dann noch einen kleinen Obulus obendrauf schlagen (Aufwandsentschädigung...)?

Grüße
Klaus
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mi, 16 Jun 2010, 0:01    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1.

Es gibt für einen genehmigungsfreien Flug gegen Entgelt zwei wesentliche Kriterien. Das verwendete Luftfahrzeug darf für nicht mehr als 4 Personen zugelassen sein, und das ganze darf keinen gewerblichen Charakter haben.

zu 2.

Nein.

zu 3.

Ja. Man darf dabei durchaus auch verdienen. Aber vorsicht: Sobald hier Nachhaltigkeit besteht, könnten die Flüge gegen Entgelt gewerblich sein und einer Genehmigung und wenigstens einer CPL bedürfen.
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