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Kunstflug in Deutschland

 
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eddh.de User


Hier seit: 31.10.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mi, 22 Jul 2009, 2:56    Titel: Kunstflug in Deutschland Antworten mit Zitat

Hi!
hier mal eine Frage an die Experten :-)

ich besitze eine JAR-FCL PPL Lizenz (ausgestellt von der CAA UK). In England gibt es leider kein "Aerobatic Rating" (einen Nachweis über 10h absolvierten Kunstflug könnte ich erbringen). So wie ich es gelesen habe, darf man in Deutschland jedoch nur mit eingetragenem Kunstflug Rating einen solchen durchführen...gilt das nur für in Deutschland ausgestellte Lizenzen?
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Do, 23 Jul 2009, 2:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt nicht darauf an, wo man den Kunstflug macht, sondern welches Kennzeichen das Flugzeug hat. Bei D-registrierten Flugzeugen ist Deutschland für die Lizensierung zuständig, und hier wird eine Kunstflugberechtigung verlangt, bevor Kunstflug (ohne Lehrer) durchgeführt wird. Sind Passagiere dabei werden Mindeskunstflugstunden gefordert.
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dEMaStEr
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 02.02.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mi, 29 Jul 2009, 9:02    Titel: Antworten mit Zitat

rth schrieb:
Es kommt nicht darauf an, wo man den Kunstflug macht, sondern welches Kennzeichen das Flugzeug hat. Bei D-registrierten Flugzeugen ist Deutschland für die Lizensierung zuständig, und hier wird eine Kunstflugberechtigung verlangt, bevor Kunstflug (ohne Lehrer) durchgeführt wird. Sind Passagiere dabei werden Mindeskunstflugstunden gefordert.


Wo steht das?

Ich darf doch auch mit einem UK CPL und Airbus Rating einen D reg Airbus fliegen... also warum darf ich dann mit einem Uk PPL kein D reg flieger fliegen und kunstflug machen?
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 29 Jul 2009, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

rth hat recht, im deutschen JAR-Schein steht drin, dass die sich darin eingetragenen Erlaubnisse und Berechtigungen nur auf D-Registrierte Flugzeuge beziehen.

Wenn Du also mit dem englischen Schein auf einer englischen Maschine in DE fliegst, brauchst du auch keine deutsche Kunsflugberechtigung. Wo sollte die denn auch eingetragen werden...?

Wenn Du mit dem englischen Schein in DE eine D-Registrierte Maschine fliegst und Kunstflug machen willst, brauchst du auch eine deutsche Kunsflugberechtigung, weil der Eintragungsstatt festlegt, unter welchen Bedingungen "seine" Flugzeuge geflogen werden.

Dies bedeutet konkrekt:
Du darfst zwar mit Deiner UK-Lizenz (da die Lizenzen der EU-Staaten gegenseitig anerkannt sind) auf einem D-Flugzeug in DE fliegen, aber keinen Kunstflug durchführen, da die Berechtigungen NICHT gegenseitig anerkannt sind. Hier gilt dann unten stehendes...

Zitat:
Wo steht das?

§81 Abs. 7 LuftPersV sowie JAR-FCL 1.017
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eddh.de User


Hier seit: 31.10.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Do, 06 Aug 2009, 0:49    Titel: Antworten mit Zitat

alles klar, vielen Dank für die Infos!!!

Also entweder ich lege mir jetzt ein UK Flugzeug zu oder ich lass meine Lizenz nach DE umschreiben und mache da ein Kunstflugzeugrating :-P
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dEMaStEr
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 02.02.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Do, 06 Aug 2009, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

citation schrieb:
alles klar, vielen Dank für die Infos!!!

Also entweder ich lege mir jetzt ein UK Flugzeug zu oder ich lass meine Lizenz nach DE umschreiben und mache da ein Kunstflugzeugrating Razz


Du musst die ned umschreiben lassen. Du kannst auch mit deiner UK PPL Lizenz eine de Kunstflugberechtigung machen. Mach das nicht sonst heisst es wieder ZÜP, Punkte aus flensburg etc.

Was du erfragen musst ob du es in deinen UK PPL eingetragen bekommst oder ned. Wenn nicht ist ned so tragisch da du ja für dein Kunstflugrating ein extra papier bekommmst. Damit darfst du dann Kunstflug machen.

Jedoch wenn du dir nen eigenen flieger kaufen möchtest, registrier es auf jedenfall G. Dann hast du 1. kein problem mit der Lizenz und 2. etwas bessere Bedingungen für wartung. Z.b. Wartungsintervall 2x 50h und 1x 100 anstatt 1x 50h und 1x 100h... ect.
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