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Unterschreiten der Mindesthöhe bei Überlandflügen (2000ft)

 
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Marc



Hier seit: 26.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Mai 2010, 19:09    Titel: Unterschreiten der Mindesthöhe bei Überlandflügen (2000ft) Antworten mit Zitat

Hallo!

ich bin öfter mit Vereins-C172s in Norddeutschland unterwegs Smile

Ich weiß nicht, ob es auch Euch so geht: Ab und zu kommt schon das Bedürfnis auf, die 2000ft "Mindesthöhe bei Überlandflügen" zu unterschreiten um z.B. ein Foto eines schönen Geländemerkmals aus der Nähe zu machen.

Wenn die Wolken tief hängen hat man Glück gehabt - alles ist vollkommen legal, solange man die 500/1000ft Sicherheitmindesthöhe nicht unterschreitet.

Was aber bei strahlend blauem Himmel tun? Gerade unter diesem Bedingen lassen sich ja die schönsten Fotos machen...

- Ist es möglich bei FIS soetwas wie eine "Freigabe" zur Unterschreitung der 2000ft zu erbitten? Vermutlich nicht.
- Hat schon einmal jemand von Euch versucht eine Ausnahme bei der Luftfahrtbehörde zu beantragen? Wie machen es eigentlich die Profifotografen bzw. die Piloten, die sie umherfliegen?
- Kennt jemand einen Fall, dass es Post wg. Unterschreitung der 2000ft gab - oder wird dies in Deutschland sogar toleriert, solange man niemanden gefährdet/belästigt?
- Wie sieht es in Dänemark aus? In der dänischen AIP habe ich nichts bzgl. der "Mindesthöhe bei Überlandflügen" gefunden.

... ein Fliegerkollege berichtete kürzlich, das er die 2000 ft seit vielen Jahren nie wirklich beachtet hat Shocked - bisher ohne Konsequenzen...

Ich bin gespannt auf Eure Antworten/Erfahrungen!

Viele Grüße
Marc
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fisprofi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.12.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: Di, 18 Mai 2010, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird keinen stören wenn du kurz für ein Foto etwas tiefer gehst.... es sei den du kreist längere Zeit in Baumhöhe über einem bestimmten Punkt...in diesem Fall gab es schon Anrufe bei unserem Wachleiter Very Happy

Es gibt natürlich genügend Flug und Lärmgegner, aber mir ist kein Fall bekannt, dass jemand wegen einer Unterschreitung der 2000 Fuss Post bekommen hat....

Anders sieht es natürlich aus wenn man das ganze übertreibt.... d.h. ständiges Kreisen Low Level, Aerobatic ohne Notam und Genehmigung, Tiefflug über Menschenansammlungen oder Städten.

Aber bitte nicht auf der Fisfreq um eine Genehmigung bitten.... im Falle einer Notlandeübung ist es ganz nett darauf hinzuweisen, aber wenn jemand mal ein Foto machen möchte soll er das einfach in VMC tuen und gut ist.... wenns schön ist nehm ich natürlich eine Kopie Laughing

MfG
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 18 Mai 2010, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr 2,

Zitat:
im Falle einer Notlandeübung ist es ganz nett darauf hinzuweisen

Notlandübungen werden nur in der Ausbildung bis in Bodennähe (knapp vor dem Aufsetzen) durchgeführt und dass nur mit Fluglehrer. Dieser notiert dazu Ort und Zeitpunkt, um evtl Beschwerden begegnen zu können. Rechtlich ist das während der Ausbildung gefordert und daher voll abgedeckt.

Nach Schein sind potentielle Notlandeübungen nur bis zur MSA erlaubt. Selbst beim Übungsflug mit Fluglehrer ist eine Unterschreitung nur dann möglich, wenn der FI eine "Genehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe" besitzt. Sonst nicht!!
Das dies praktisch nicht sinnvoll ist, wenn man eine Notlandeübung in 500 FT abbrechen muss, ist klar, denn man weiß eben nicht, ob man die Wiese / das Feld auch wirklich getroffen hätte...
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 18 Mai 2010, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens:
Man sollte wissen, dass die 2000FT-Regelung des §6 LuftVo hauptsächlich dem Lärmschutz geschuldet ist.
Aus dem §6 gehen in den Absätzen 1 und 2 sowie speziell auch Abs. 3, Satz 2 die Fälle hervor, in denen diese Höhe NICHT eingehalten werden muß/darf.

Grob gesagt:
- Aus Sicherheitsgründen
- Wettergründen (Sichtflugregeln)
- Luftraum- und ATC-Gründen

Aus dieser Mixtur kann man eigentlich jede Unterschreitung gut begründen. Beim Fotografieren sollte man aber wie gesagt, darauf achten nicht ewig zu kreisen... 1 oder 2 Vollkreise genügen... Wink
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fisprofi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.12.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: Fr, 21 Mai 2010, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marc....noch irgendeine Frage ?
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AV80R



Hier seit: 31.08.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi, 01 Sep 2010, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätt noch eine:

Absatz 3 von § 6 LuftVO sagt:
Zitat:
Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen [...] angetreten oder durchgeführt werden, wenn [...] die Einhaltung der Luftraumordnung nach § 10 [...] eine geringere Höhe erfordert.

Nun frag ich mich immer: darf ich einen Luftraum D oder C (wenn ich ne CVFR-Berechtigung habe) in < 2000 ft unterfliegen? Also sozusagen "zur Einhaltung der Luftraumordnung"? Es ist ja nicht so, dass ich mir keine Freigabe einholen könnte, da reinzufliegen. Andererseits, wenn mir das Einholen der Freigabe jederzeit zuzumuten ist, was wäre dann der Sinn dieser Vorschrift?
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fisprofi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.12.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: Fr, 03 Sep 2010, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.... "Einhaltung der Luftraumordnung"
Es besteht keine Pflicht sich eine C Freigabe einzuholen, weil z.B. die Untergrenze 1500 Fuss ist. Unter der 25 in EDDF wird man auch keine Freigabe bekommen, weil die Staffelung zur ILS Höhe nicht möglich ist.

MfG
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