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ckoester eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 21.01.2008 Beiträge: 68 Ort: Bruessel / Belgien
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Verfasst am: Sa, 07 März 2009, 2:28 Titel: Re: LBA Antwort |
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Wobei man ganz vorsichtig behaupten koennte, dass die Oertlichkeit (wo Du die Flugstunden sammelst) und der Ausstellungsstaat des Lufttuechtigkeitszeugnisses ja zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Genauso wie es N-Registrierte Flieger in D gibt, kann (oder koennte) es ja theoretisch auch D-Registrierte Flieger in den USA geben.
Daher schliessen sich diese beiden Aussagen,
1.) Patrick W. schrieb: | es gibt bezüglich des Erwerbs von Flugerfahrung keine Festlegung wo die Flugstunden durchgeführt werden müssen. |
und
2.) Zitat: | Der Bewerber für eine CPL(A), der eine durchgehende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, muss mindestens 150 Stunden als Pilot auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptieren Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen. |
ja nicht kategorisch gegenseitig aus. Wenn wir diese beiden Aussagen zusammenfuehren, ergibt sich lediglich, dass Du Deine Flugstunden gerne in den USA sammeln kannst -- solange Du es dort auf einem Flugzeug machst, das ein JAA-Lufttuechtigkeitszeugnis hat.
In der Praxis jedoch: Dann mal viel Spass beim Suchen in den USA  |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: Sa, 07 März 2009, 9:59 Titel: |
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Stunden Sammeln geht laut LBA nur auf einem Jar registriertem Luftfahrzeug!
Desshalb macht man seinen fATPL in UK. Die erkennen alle Stunden aus den USA an. Man kann den Jar CPL und Jar ME in den USA machen wenn man möchte usw. Dazu ist die Theorie etwas einfacher. |
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einpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 25.01.2007 Beiträge: 156
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Verfasst am: Sa, 07 März 2009, 12:52 Titel: |
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Moment! Der genaue Wortlaut ist wichtig: "…aeroplanes having a certificate of airworthiness issued or accepted by a JAA Member State…", oder in der für einmal korrekten deutsch Übersetzung: "…mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptieren Lufttüchtigkeitszeugnis…".
Also: Das Flugzeug muss nicht in einem JAR-Staat registriert sein, sondern es muss nur ein Lufttüchtigkeitszeugnis haben, das von einem JAR-Staat anerkannt ist. Was das bezüglich N-registrierter Flugzeuge genau heisst, lasse ich mir gerne von einem einschlägigen Fachjuristen erklären. |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Sa, 07 März 2009, 14:22 Titel: |
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... und dann hängt es immer davon ab, was fragt:
Wurde das LBA gefragt
Zitat: | Spielt es für die Anrechnung der Flugerfahrung für eine CPL(A) eine Rolle, ob ich die Flugstunden in den USA fliege? |
oder
Zitat: | Spielt es für die Anrechnung der Flugerfahrung für eine CPL(A) eine Rolle, ob ich die Flugstunden in einem N-registrieten Flugzeug fliege? |
Wurde u.U. die Frage falsch gestellt, hat man eine Antwort, mit der man eigentlich gar nichts anfangen kann. |
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Patrick W. eddh.de User
Hier seit: 31.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: Sa, 07 März 2009, 16:53 Titel: |
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Also um keine Unklarheiten entstehen zu lassen:
Ich habe den Bearbeiter gefragt, ob die in den USA geflogene PIC-Zeit auf die für die Ausbildung zum CPL benötigten Stunden angerechnet wird.
Habe also N-Registriert nicht explizit in meine Fragestellung mit aufgenommen.
Ich seh schon. Ist problematischer als gedacht. Werde nächste Woche anrufen. |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: Mo, 09 März 2009, 9:32 Titel: |
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Also hab nun angerufen...
Stunden in den USA können geflogen werden und werden nur angerechnet wenn man einen gültigen Jar-Fcl PPL(A) hat und das Rating.
D.h. ich muss in den USA genau das gleiche LFZ fliegen wie man es auch in deutschland fliegt. Dann wird es anerkannt (zu den 200 stunden die man für den cpl benötigt).
Es zählt nicht wenn man als sicherheitspilot daneben sitzt und auch nicht wenn man dual fliegt.
Das ist meine Auskunft die mir gegeben wurde. Wobei ich darauf nicht vertrauen würde... das LBA ist einfach nicht mein Freund. Bin froh das ich den CPL in England habe. |
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einpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 25.01.2007 Beiträge: 156
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Verfasst am: Mo, 09 März 2009, 11:23 Titel: |
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Die Interessante Konstellation ist doch die, dass Du Deine JAR-Lizenz in den USA validieren lässt und dann als PIC mit validierter JAR-Lizenz in den USA ein N-Registriertes Flugzeug fliegst. Von der Lizenz her solltest Du diese Stunden anrechnen können, aber was bedeutet es in diesem Fall, dass das Flugzeug "ein Lufttüchtigkeitszeugnis haben muss, das von einem JAR-Land akzeptiert wird"? |
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