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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Verfasst am: Mi, 01 Okt 2003, 12:29 Titel: |
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...oder uns auf ein Gerichtsverfahren einstellen, wenn wir uns im Einflussbereich einer halsstarrigen Landesluftfahrtbehörde befinden!  |
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Bogyman eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 82
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Verfasst am: Mi, 01 Okt 2003, 14:39 Titel: N-reg. und PPL-A |
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Hi .chs
könnte passieren, siehe unten:
Zitat: |
Wir hatten am Wochenende eine Sitzung des
Fachausschusses Ausbildung des DAeC und da kam dies auch zur Sprache. Hier
wurde dann das BMVBW zitiert, dass gesagt haben soll, dass mit dem Text in
der Lizenz nur die Selbstverstaendlichkeit ausgedrueckt wurde, dass eben
nicht automatisch mit der Lizenz im Ausland registrierte Flugzeuge geflogen
werden duerfen, sondern dies nur von dem Land, in dem das Flugzeug
registriert ist geregelt werden kann so wie die unten ausgedrueckt wurde und
etwa durch die FAA Bestimmung von den USA geregelt ist.
Aus der selben Sitzung wurde deutlich, dass zur Zeit die
Landesluftfahrtbehoerden voellig verunsichert sind und in allen Bereichen
die seltsamsten Auslegungen treffen.
Gruss
Frank-Peter
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Aber es sieht so aus, als ob doch ein wenig Bewegung in die Problematik käme. Ich habe ja auch noch 11 Monate Zeit bis zur Verlängerung.
Gruß Bogyman  |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 01 Okt 2003, 14:56 Titel: Nachtrag |
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Hallo Ihr Zwei,
@bogyman:
Hast die Stellungnahme der AOPA (s.mein obiges Posting) gelesen?
Die Ausführungen decken sich mit denen bei deiner Versammlung beschriebenen...
Weiterhin sieht es das Luftamt Nordbayern vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, erst mal genauso, daß man im Rahmen der Besitzstandswahrung und gesetzlichen Regelungen des Staates, in dem das Lfz zugelassen ist, weiterhin N-registrierte Lfz innerhalb Deutschlands fliegen darf, sowie es früher auch war.
Die Bayern blicken offenbar wieder mal mehr durch als andere...  |
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Bogyman eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 82
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Verfasst am: Mi, 01 Okt 2003, 15:02 Titel: N-reg. und PPL-A |
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ATCler schrieb: |
Weiterhin sieht es das Luftamt Nordbayern vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, erst mal genauso, daß man im Rahmen der Besitzstandswahrung und gesetzlichen Regelungen des Staates, in dem das Lfz zugelassen ist, weiterhin N-registrierte Lfz innerhalb Deutschlands fliegen darf, sowie es früher auch war.
Die Bayern blicken offenbar wieder mal mehr durch als andere...
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Bei deeehm Landttagswahlergebnis ist ja wohl auch etwas Großmut am Platze.
Jetzt bin ich mal darauf gespannt, was die Hoinerbuben vom Woog dazu meinen.
Gruß Bogyman |
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Bogyman eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 82
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Verfasst am: Mi, 01 Okt 2003, 18:35 Titel: N-reg. und PPL-A |
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Und noch ein Beitrag zum Thema, mein letzter für heute . Diesmal stammt er von Detlev Graupner vom DAeC:
Zitat: |
Prinzipien der Anerkennung von ICAO-Lizenzen
Zur Zeit werden in Deutschland neue Lizenz nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt in denen ausdrücklich vermerkt ist:
" Der Inhaber der Lizenz ist berechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Luftfahrzeuge im Umfang der Lizenz zu führen.“
Diese Eintragung führt verschiedentlich zu Verwirrung.
Der Hintergrund dieser Eintragung ist folgender:
Annex 1, Punkt 1.2.1 ICAO besagt, dass eine Lizenz von dem Staat ausgestellt werden soll, dessen Pilot ein Luftfahrzeug mit dem Eintragungszeichen dieses Staates führt. Ein Staat kann einem Piloten mit einer von ihm ausgestellten Lizenz nicht erlauben, in anderen Staaten eingetragene Luftfahrzeuge zu führen, da jeweils der Eintragungsstaat die Verantwortung für den Flugbetrieb des Luftfahrzeuges (ICAO Annex 6) übernimmt. Aus diesem Grund gibt es das Anerkennungsverfahren in Annex 1, Punkt 1.2.1 ICAO und die Richtlinie der EU, umgesetzt in § 28 a und für JAR-FCL in § 28 Abs. 2.
Die Rechte aus einer Lizenz, gegen die man sich in Unkenntnis der Zusammenhänge jetzt wendet, sind die gleichen wie vor dem ersten Mai 2003, nur dort war es nicht in der Lizenz ausdrücklich erwähnt.
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Klingt ja inzwischen alles nicht mehr so schlecht - nur, offiziell ist das alles m.E. noch nicht. Vorschriften sollen schließlich auch für den normalen Bürger und Piloten verständlich sein. Also müssten sie umformuliert werden .
Gruß Bogyman |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 01 Okt 2003, 19:04 Titel: |
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Hallo Bogyman,
so ist es wohl....
Übrigens gibt es eine schöne, leicht merkbare Regel, die diese komplexen Sachverhalte einfach wieder gibt:
"Die Lizenz muß entweder zum Flugzeug passen, oder zum Land in dem geflogen wird." |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 07 Okt 2003, 15:14 Titel: PPL-A und N-reg |
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Bogyman schrieb: |
Alternative: Gleich in den USA eine eigenständige Lizenz erwerben. Die schriftliche Prüfung immerhin kannst Du vorher in Egelsbach ablegen. Und das Flight Review geht auch (noch?) in Deutschland zu erledigen.
Have a nice Tuesday
Bogyman
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Und den gültigen Flight Review braucht man ja eh - auch mit US-Schein auf Basis des D-Scheins. Wird gerne vergessen.
Ich würde auch mindestens das Umschreiben auf US oder besser noch den Erwerb des US-Scheins empfehlen. Ist nicht schwer. |
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Turbine eddh.de User
Hier seit: 19.03.2003 Beiträge: 9
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Verfasst am: Mi, 08 Okt 2003, 0:12 Titel: PPL-A und N-reg |
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Bogyman schrieb: |
Und nun noch der Clou: Die validierte US-Lizenz, wie ich eine habe, gilt ja nur im Zusammenhang mit Deinem alten PPL-A. Da Du aber jetzt auf jeden Fall in Deutschland eine neue Lizenz bekommst, entweder ICAO oder JAR, wird automatisch Deine validierte US-Lizenz ebenfalls ungültig. Du darfst dann auch in den USA keine N-registrierten Flugzeuge mehr fliegen. Toll, was? Um eine neue validierte US-Lizenz zu erhalten musst Du als Folge des 11.9.2001 jetzt in die USA reisen und Dein Begehren 60 Tage vorher dort anmelden.
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Hallo,
ich frag jetzt einfach mal dazwischen, auch wenn's bei mir um den Heli anstatt um's Flugzeug geht:
Daß Fliegen mit Validation in USA nicht mehr so einfach wie vor dem 11.9.2001 ist, hab ich schon mitbekommen Was heißt jetzt: 60 Tage vorher anmelden? Muß ich nur das Gesuch um Validation und die entsprechende Reise vorher anmelden oder auch schon in Deutschland Anträge (oder Prüfungen?) bewältigen?
Ich dachte ans Fliegen in USA mit PPL und wollte eigentlich nicht gleich den ganzen US-Schein machen.. sofern das noch geht..
Danke für 'ne kurze Zwischeninfo und besten Gruß,
Turbine |
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Bogyman eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 82
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Verfasst am: Mi, 08 Okt 2003, 7:19 Titel: PPL-A und N-reg |
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@Turbine,
ich krieg keine Provision, möchte aber trotzdem das Buch von Dr. Schwahn empfehlen "Fliegen in den USA". Ich kenne keine bessere Informationsquelle .
Nach meinen neuesten Informationen musst Du die Validierung Deiner Deutschen Lizenz inzwischen 90 Tage vorher in den USA beantragen. Schau hier einmal nach: http://www.dr-schwahn-aviation.com/news.htm
Und Dir wünsche ich für das Heli-Fliegen noch eine eigene Ölquelle im Garten.
Have a nice Wednesday
Bogyman |
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Turbine eddh.de User
Hier seit: 19.03.2003 Beiträge: 9
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Verfasst am: Mi, 08 Okt 2003, 18:55 Titel: |
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Hallo Bogyman,
danke für den Tipp mit Dr. Schwahn - ich habe schon einmal etwas von dem Buch gehört, aber die Hinweise bisher noch nicht weiter verfolgt (weil ich ja auch noch in der Ausbildung bin).
Werde ich aber anhand der genannten Internetseite jetzt mal tun.
Das mit der Ölquelle ist aber nett .... ! ... die wünsch ich mir auch!
Besten Gruß,
Turbine _________________ -------
(_)-- x
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