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Deutsche Sonderregeln für CTRs mit Luftraumklasse D

 
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simbt
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 23.02.2005
Beiträge: 68
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 19 Jul 2007, 23:57    Titel: Deutsche Sonderregeln für CTRs mit Luftraumklasse D Antworten mit Zitat

Beim Einsortieren der letzten Nachlieferung für meinen Bottlang waren neue Blätter für die ICAO-Luftraumklassen dabei. Geändert haben sich die VFR-Minima in Klasse B. Eher uninteressant in Deutschland, aber ich habe das zum Anlass genommen, mir die Definitionen und die deutschen Abweichungen mal wieder genau anzuschauen.

Zusammenfassung der wichtigsten Abweichungen der deutschen Regeln von den ICAO-Vorgaben nach AIP Deutschland GEN 1.7 (4):

1.) VFR in CTR Klasse D: Frei von Wolken (ICAO-Vorgabe und auch sonstige Lufträume Klasse D in Deutschland: Wolkenabstand 300 m vertikal, 1500 m horizontal)

2.) VFR in Klasse E: immer min. 8 km Sicht (ICAO: 5 km unter FL100)

3.) VFR in Klasse G: min. 1500 m Sicht (ICAO: Standard 5 km unter FL100, aber Reduktion auf bis zu 1500 m durch ATS vorgesehen)

4.) Kein IFR in Klasse G (ICAO: IFR und VFR möglich)

Eigentlich sind die Gedanken hinter den Regeln ja durchaus nachvollziehbar - aber wie kann es eigentlich sein, dass ich in Deutschland in einer CTR der Klasse D als VFR-Flieger keinen Abstand zu Wolken halten muss?? Das habe ich mir bisher noch nie so bewusst klar gemacht...

In Luftraum D sind IFR und VFR nicht voneinander gestaffelt, es gibt nur Verkehrsinformationen. Die unterstützen einen bekanntlich nur beim Sehen und gesehen werden. Wenn ich also VFR ganz dicht an einer Wolke fliege, kann dort theoretisch jederzeit ein IFR-Flieger herausschießen. Eine Verkehrsinfo ist da auch kein Schutz, wenn ich den anderen nicht sehen kann.

Genauso sieht es natürlich in Klasse G nach den ICAO-Vorgaben aus. Da scheint mir ausnahmsweise die deutsche Sonderregelung - das IFR-Verbot - sogar mehr Sinn zu machen.

Dass ich in der Praxis als VFR-Flieger in einer deutschen CTR durch ATC schon weit genug von den IFR An- und Abflügen weggeschickt werde, ist mir natürlich klar - aber das ist eben nur eine "Staffelung für Arme", zumal ich formal selbst für die Staffelung verantwortlich bleibe und ATC nicht unbedingt weiß, in welcher Richtung ich wie nah an Wolken bin, die mir u. U. die Sicht auf den IFR-Verkehr nehmen, der wiederum auch mal Probleme haben kann, GP und LOC sauber zu halten...

Ein anderes Thema wäre dann noch, warum man als VFR-Flieger in Klasse C und neuerdings auch in Klasse B Wolkenabstand halten muss, obwohl man von IFR-Verkehr gestaffelt wird...

Viele Grüße
Stanislaus


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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 20 Jul 2007, 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo simbt,

du begehst dabei einen kleinen Denkfehler.

Der Airspace D (CTR) hat eine Überwachung durch ATC, nämlich einmal die An-/Abflugkontrolle für IFR-Traffic und gleichzeitig die Flugplatzkontrolle (TWR).

Die Bedingungen unter denen in einer CTR VFR und IFR unterwegs sind und auch ggf. gestaffelt werden sind eindeutig festgelegt.

Ist die CTR VMC, dann:
- herrschen dort min 5 km Bodensicht, Ceiling nicht unter 1500 FT.
- es erfolgt keine Staffelung zwischen IFR und VFR (Ausnahme VFR-N) nur TFC-Info

Ist die CTR IMC und VFR soll noch möglich sein, dann:
- herrschen dort mindestens 1500m (800m für Heli) bis 5 Km Sicht und die Ceiling ist zwischen 500 FT und 1500 FT.
Diese Konditionen nennt man "Special-VFR".
- Bei S-VFR-Bedingungen wird gestaffelt: S-VFR zur S-VFR und / oder zu IFR

Da bei den meisten TWR Radar nur zur TFC-Info und nicht zur Staffelung verwendet werden darf, ist also bis auf kleine genau geregelte Ausnahmen, generell das Prinzip "One at a Time" anzuwenden.
Es befindet sich also bei IMC in der CTR immer nur 1 a/c in der CTR.
Aufgrund der Gestaltung der CTR und evtl. Anflugverfahren ober- und außerhalb der CTR, ist normalerweise die Staffelung gegeben.

Du brauchst Dir also keine Sorgen machen, dass plötzlich ein IFR-Flieger aus den Wolken fällt, da sowohl Du, als auch der IFR-TFC dem Lotsen bekannt sind. Es ist eher wahrscheinlich, dass dieser Fall für einen nicht belehrbaren VFR-Flieger zutrifft (alles schon erlebt).

Sollte der IFR-TFC eher als Du in die CTR einfliegen, läßt Dich der Lotse außerhalb der CTR an einem Pflichtmeldepunkt halten, mindestens bis "Landing of IFR-TFC assured" ist. Ausnahme: Der Lotse sieht beide Maschinen ständig und diese sich ebenfalls, dann wird per geographischer Staffelung Abstand gehalten.

Was Deine Frage zu dem Begriff "Frei von Wolken" anstatt Abstand betrifft:
Die Werte sind so festgelegt, dass Du in der CTR nach S-VFR starten kannst und nach verlassen im Luftraum G weiterfliegen kannst, denn in G sind die Bedingungen praktisch gleich, d.h. mindestens 1500m (800m für Heli und Ballon) frei von Wolken, Erdsicht.


Grüße,
Thomas
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simbt
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Hier seit: 23.02.2005
Beiträge: 68
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 21 Jul 2007, 0:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

danke für deine Antwort! Mein Vorbehalt ist damit aber nicht beseitigt...

Es ging mir grundsätzlich nur den Fall, dass die CTR VMC ist, weil sonst ja eben, wie du schon sagst, VFR eh als SVFR gestaffelt wird.

Nehmen wir als Beispiel die CTR Hamburg, in der ich häufig unterwegs bin. Sicht 10+ km, Wolken OVC018. Ich darf also, wenn man von den reinen Luftraum-Regeln ausgeht, in knapp 1800 ft GND fliegen, wo die IFR-Anflüge aus den Wolken herauspurzeln. Natürlich schickt mich der Tower im Bereich der IFR-An-/Abflugrouten runter auf 1500 ft oder weniger und gibt mir ggf. eine Verkehrsinformation. Aber formal ist das eben keine Staffelung, und ich bleibe - ebenfalls formal - selbst verantwortlich, durch den Blick nach draußen eine Annäherung an anderen Verkehr (inklusive IFR) zu vermeiden.

Wenn man sagt - ich fasse deinen Beitrag mal ganz salopp zusammen - der Tower regelt das schon, auch ohne dass es formal Staffelung heißt und entsprechend strikten Prozeduren unterliegt, wozu braucht man dann auf der anderen Seite SVFR? Man könnte stattdessen die Minima für CTR/Klasse D gleich der Klasse G angleichen, sodass sich VFR und VFR gerade noch ausweichen können, und der Tower regelt irgendwie, dass sich VFR und IFR nicht zu nahe kommen, ohne es Staffelung zu nennen. Wiese sollte diese Möglichkeit bei Untergrenzen < 1500 ft plötzlich aufhören?

Offenbar wird ja für 1500 m horizontal und für 1000 ft vertikal angenommen, dass es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes nach Sicht reicht, zumindest bei max. 250 kt. Die VFR-Wolkenabstände in diversen Luftraumklassen (also wann sich IFR und VFR spätestens sehen müssten) und die minimale Flugsicht in Klasse G legen das nahe.

Dies im Hinterkopf macht es nach ICAO-Regeln (!) Sinn, dass Kontrollzonen der Klasse D bei Untergrenzen kleiner 1500 ft IMC sind und nur noch SVFR möglich ist - denn man kann dann VFR nicht mehr 1000 ft unter den Wolken bleiben, ohne die Sicherheitsmindesthöhe von 500 ft zu unterschreiten. Aber wenn in Deutschland der Wolkenabstand in CTRs nicht gilt, ist das doch überflüssig...?!


Viele Grüße
Stanislaus


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overcast
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Hier seit: 17.07.2007
Beiträge: 12
Ort: EDLE

BeitragVerfasst am: Sa, 21 Jul 2007, 0:46    Titel: Antworten mit Zitat

Finde die Thematik sehr interessant.
Als US Flieger kam ich bei "Frei von Wolken" in D-CTRs auch ins Grübeln, eben weil keine Staffelung in VMC stattfindet.

Man findet im ENR Kapitel folgendes dazu:

Zitat:
Die VFR Verfahren für kontrollierte Flugplätze mit Kontrollzone (Sichtanflugkarten) bleiben unberührt.
Diese Verfahren gehen über die Bedingungen im Luftraum D insoweit hinaus, als sie VFR-An-/Abflüge in Richtung und Höhe von IFR-An-/Abflügen trennen.


Dennoch hätte ich ein ungutes Gefühl, die Wolken anzukitzeln.

In USA gilt "Clear of Clouds" übrigens nur in Class G und B(usy).
Class B staffelt VFR von allem, sogar von Pelikan Geschwadern Wink
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 21 Jul 2007, 5:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo simbt,

Zitat:
Aber wenn in Deutschland der Wolkenabstand in CTRs nicht gilt, ist das doch überflüssig...?!

Nein, denn sonst könntest Du im kontrollierten Luftraum, wozu auch D-CTR gehört nicht fliegen, weil die WX-Minima in allen kontrollierten Lufträumen ansonsten bei 5km, 1500m und 1000FT liegen unterhalb von FL100, ausgenommen E mit 8km, 1500m, 1000FT.

Nachdem Du aber durchaus bei weniger in G fliegen darfst und ggf. eine D-CTR im Weg liegt, kannst Du damit auch diese passieren, da die dortigen Minima im schlechtesten Fall mit G identisch sind.
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simbt
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Hier seit: 23.02.2005
Beiträge: 68
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 21 Jul 2007, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

du hast mich falsch verstanden, vielleicht habe ich mich auch schlecht ausgedrückt...

ATCler schrieb:
Zitat:
Aber wenn in Deutschland der Wolkenabstand in CTRs nicht gilt, ist das doch überflüssig...?!

Nein, denn sonst könntest Du im kontrollierten Luftraum, wozu auch D-CTR gehört nicht fliegen, weil die WX-Minima in allen kontrollierten Lufträumen ansonsten bei 5km, 1500m und 1000FT liegen unterhalb von FL100, ausgenommen E mit 8km, 1500m, 1000FT.

Nachdem Du aber durchaus bei weniger in G fliegen darfst und ggf. eine D-CTR im Weg liegt, kannst Du damit auch diese passieren, da die dortigen Minima im schlechtesten Fall mit G identisch sind.

Mit "überflüssig" meinte ich in diesem Fall SVFR!

Also noch mal: Es geht mir ausschließlich um die Vermeidung von Zusammenstößen zwischen IFR und VFR.

Dafür gibt es in Deutschland folgende Verfahren:

1.) "see and avoid" wie in Luftraumklasse E. Dafür muss der VFR-Verkehr ausreichenden Abstand zu Wolken halten, damit sich IFR und VFR rechtzeitig sehen, wenn IFR aus einer Wolke kommt.

2.) Staffelung durch ATC wie in Luftraumklasse B und C oder eben in D, wenn VFR als SVFR unterwegs ist. Wie du schon anmerktest, gelten für die Staeffelung durch ATC hohe Anforderungen an Radar-Equipment, Lotsenausbildung und außerdem feste Prozeduren (z. B. Mindestabstände).

3.) Verkehrslenkung durch ATC und/oder unterschiedlich festgelegte Strecken für IFR und VFR, um diese in einer Kontrollzone auch bei VMC zu trennen. Dabei gilt formal das "see and avoid"-Prinzip, weil in Luftraumklasse D VFR nicht zu IFR gestaffelt wird. Trotzdem darf VFR so nah an Wolken heran, dass "see and avoid" nicht mehr klappen kann. ATC muss daher gewährleisten, dass IFR und VFR sich in ausreichender Entfernung zueinander bewegen, ohne dass unbedingt Equipment/Ausbildung/Regeln für eine echte Staffelung vorliegen.


Mir ging es um Variante 3. Wenn diese Variante "safe" ist, warum gibt es dann SVFR? Variante 3 müsste auch bei Untergrenze 1000 ft funktionieren...


Außerdem danke für das Zitat von overcast - die interne Trennung einer CTR in VFR- und IFR- Strecken bzw. Sektoren macht Variante 3 natürlich besser. Aber z. B. in Hamburg kreuzt die wohl beliebteste VFR-Strecke von W1 nach D oder umgekehrt zwangsweise bis zu zwei IFR Ab-/Anflugstrecken und selbst im günstigsten Fall (TKOF 33/LDG 23) noch einen "missed approach secotor".


Viele Grüße
Stanislaus


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