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Zollflugplatzzwang bei Flügen innerhalb der EG
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longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: So, 16 Sep 2007, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

jetzt ist inzwischen wieder eine Menge an Material zusammengetragen worden. Hatte leider noch nicht die Zeit, das in Ruhe zu sichten. Und werde diese Zeit auch in den nächsten ein bis zwei Wochen nicht finden, da ich erst mal eine Reise antreten muss. Werde mich daher nach ca. 10 Tagen wieder einklinken.

Zunächst mal vielen Dank an alle für die bislang aufgewandte Mühe.

Liebe Grüße

Klaus
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: So, 16 Sep 2007, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Deinen Sarkasmus kannst Du Dir sparen...
Fahr mal ohne Personalausweis nach Tschechien, dann wirst mal sehen, wie schnell Du wieder auf bundesdeutscher Seite bist...

Wir hatten erst letztes JAhr einen Flug von Hof nach Karlsbad, den man mangels Ausweis postwendend wieder rübergeschickt hat. Noch Fragen?


Bleib doch bitte bei der Sache. Um das Mitführen von Dokumenten geht es hier nicht. Es war auch nicht die Rede darüber, dass keine Dokumente (wie z.B. Reisepass) mitgeführt werden müssen. Übrigens sind seit dem letzen Jahr "erst" 8,5 Monate vergangen (erst 1939 war die Sachlage auch anders).
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: So, 16 Sep 2007, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

rth schrieb:

Ich wünsche allen Kontrolettis und anderen Feinden der Freizügigkeit viel Vergnügen beim kontrolliert werden...


Was soll das? Es geht doch darum, ob und wieviel Ärger man mit wem kriegt, wenn man irgendwo hinfliegt - und wie man den verhindert. Wie sein könnte oder sollte, ist doch völlig wurscht. Wie's ist - darum geht's!

Thomas
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mlodenthal
eddh.de User


Hier seit: 18.09.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: So, 16 Sep 2007, 17:50    Titel: Hör doch auf zu .... Schengen Antworten mit Zitat

Also ich fliege jede Woche Mi/Do nach England, mit Flybe nach Southampton.
Da wird jedes mal mein Pass kontrolliert, in D-Land und in E-Land.
E-Land ist ja nicht-Schengen-Staat. Einmal war ich auch letztes Jahr mit dem
Flieger selber dort, bin zuerst in Lydd gelandet, weil das ein Airport of Entry ist,
da habe ich brav meinen Reisepass vorgezeigt und weiter ging's nach einem
unleckeren, englischen Kaffee.

Habe vorher übrigens beim Zollamt angerufen, das geht am einfachsten, weil
wenn die sagen, fliegen se mal, aber in E-Land schön den Pass zeigen, dann
ist man sicherer, als wenn man in einem Forum die blanke Wahrheit sucht.
Da kann man sich eh meist nicht zwischen den beiden letztlich verbleibenden
Meinungen entscheiden, die ja bekanntlich niemals zusammenfinden.....
Very Happy
In diesem Sinne, Zoll anrufen und fertig.
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: So, 16 Sep 2007, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Neben all dem vielen juristischen Krams gibt es noch zwei Dinge, die hier kaum Würdigung finden: Gastfreundschaft und Gastpflichten. Es hilft vielleicht, mal einen Blick auf die HP eines Ports of entry zu werfen: http://www.shorehamairport.co.uk/customs.asp. Es kann kaum darum gehen, wieviel Recht ich habe, als vielmehr, sich als Gast in einem fremden Land so zu verhalten, wie man es von Gästen im eigenen Land erwarten würde. Wenn das Gastland dafür Regeln aufgestellt hat, kann man sie mächtig in Brüssel diskutieren, oder aber in schlichter Anerkennung meiner Pflichten als Gast auch einfach respektieren. Respekt hat nichts mit devot oder Obrigkeitshörigkeit zu tun. Wenn die Briten gerne wissen wollen, wer da in ihrem Laufraum rumfliegt, dann sollen sie die Auskunft kriegen. Ein Aspekt, der hier noch kaum angesprochen ist, ist der Frei Warenverkehr - der nicht ganz so frei ist, wie das Wort es vermuten läßt. Ich wurde auch kürzlich auf Sylt gefragt, woher ich den käme. Die Nähe zum Fuselfelsen (Helgoland) sorgt scheinbar noch immer für die eine oder andere nicht versteuerte Flasche Backardi. Nicht auszudenken, wenn ich damit in Dänemark auftauchen würde.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: So, 16 Sep 2007, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jodel,

ich sehe schon, Du setzt die richtigen Prioritäten... Very Happy
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Sep 2007, 7:26    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:
Wie's ist - darum geht's!


Richtig.

D.h. aber auch, dass man nicht von einem Wunschergebnis aus (wie z.B. "das kann doch gar nicht sein") argumentiert, sondern von den vorliegenden Fakten ein Ergebnis erzielt.

D.h., dass man keine obsoleten Regelungen oder Vorfälle aus der Vergangenheit nennt.

D.h., dass man Stellungnahmen von Behörden vollständig aufführt, nämlich mit: was wurde genau gefragt, was ist der Kenntnisstand der Behörde, usw. - und selbstverständlich entsprechende Rückfragen hierzu auch beantwortet.

D.h. schließlich auch, dass man keine unnütze Wortklauberei betreiben muss, wenn man sachlich bleiben will.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Sep 2007, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

rth schrieb:

D.h. aber auch, dass man nicht von einem Wunschergebnis aus (wie z.B. "das kann doch gar nicht sein") argumentiert, sondern von den vorliegenden Fakten ein Ergebnis erzielt.
...
D.h. schließlich auch, dass man keine unnütze Wortklauberei betreiben muss, wenn man sachlich bleiben will.

Und was machst Du dann bitte die ganze Zeit ?
Du versteiftst Dich auf den allgemein und grundsätzlich gehaltenen Art. 20, und ignorierst den direkt darauf folgenden und speziell gehaltenen Art. 21, mit dem Art. 20 eingeschränkt wird.

Und dann unterstellst Du Anderen Wortklauberei... Rolling Eyes
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Mayday
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.12.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Sep 2007, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe die Diskussion mit großen Interesse verfolgt und war stellenweise etwas verwirrt vom vielen hin und her. Wink

Ich finde aber Jodel hat es auf den Punkt gebracht, klar kann und soll man sich wehren wenn einem Ungerechtigkeiten wiederfahren, aber sich als Gast irgentwo lautstark mit dem Gesetzbuch fuchtelnd im Gastland wegen Kleinigkeiten zu mokieren ist eine sehr deutsche Eigenschaft.

Zudem bin ich mir auch nicht so sicher was diese zitierte EU Verordnung wirklich wert ist?

Wenn ich mit dem Auto nach Österreich fahre steht da wo früher Österreicher und Bayern in Uniform an der Grenze ihren Dienst taten und man seinen Ausweis manchmal gleich doppelt vorzeigen musste nicht mal mehr ein Grenzhäuschen, geschweige denn ein Grenzposten und ich könnte mich dort gar nicht mehr kontrollieren lassen, selbst dann nicht wenn ich es wollte.

Fahre ich nach Tschechien, stehen die ganzen Anlagen noch da (gut nicht mehr so viele wie ganz, ganz früher Very Happy ) aber immer noch ganz ansehnliche Grenzanlagen und der Ausweis ist meist auch noch gefragt.

Wenn ich also mal nach Österreich rüberfliege mach ich mir schon lange keine Gedanken mehr ob Zollflugplatz oder nicht, aber auch nach den hier viel zitierten EU Verordnungen werde ich in Tschechien nach wie vor etwas vorsichtiger sein und nach der "alten" Methode verfahren.

Liebe Grüße

Mayday
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 17 Sep 2007, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

luftauge schrieb:
... und ignorierst den direkt darauf folgenden und speziell gehaltenen Art. 21, mit dem Art. 20 eingeschränkt wird.


Artikel 21 schränkt Artikel 20 nur insoweit ein, dass polizeiliche Kontrollen weiterhin erlaubt sind, solange sie nicht dem Zweck einer Grenzkontrolle dienen. Da es uns hier um Personenkontrollen bei Grenzübertritten - also um Grenzübertrittskontrollen - geht, spielt Artikel 21 keine Rolle, unterstellt, dass nicht besondere Umstände, wie z.B. dringender Tatverdacht (einer Straftat), besteht.

Mir scheint, dass Artikel 21 von einigen völlig falsch verstanden wird. In Absatz (a) heißt es "... solange die Ausübung solcher Befugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hat;" Die Ausübung von polizeilichen Befugnissen ist gemäß Ziffer i) erlaubt, wenn sie "keine Grenzkontrollen zum Ziel haben;". Der Zweck dieses Artikels ist alleinig der, dass der Polizei nicht das Recht genommen werden soll, ihre allgemeinen Aufgaben ausgerechnet bei solchen Personen nicht erfüllen zu dürfen, die gerade eine EU-Binnengrenze überschreiten. Andernfalls bräuchte sich z.B. ein Straftäter lediglich im Zick-Zack-Kurs über eine Binnengrenze zu bewegen ohne eine Kontrolle befürchten zu müssen.
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