zu eddh.de ... eddh.de
Das eddh.de-Forum
 
 FAQFAQ   SUCHENSUCHEN   MitgliederlisteMitgliederliste   UsergruppenUsergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LOGINLOGIN 

Zollflugplatzzwang bei Flügen innerhalb der EG
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 5, 6, 7 ... 9, 10, 11  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> Air-Laws
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 18 Sep 2007, 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo rth,

so schnell kanns gehen Wink
Zitat:
... ihre allgemeinen Aufgaben ausgerechnet bei solchen Personen nicht erfüllen zu dürfen, die gerade eine EU-Binnengrenze überschreiten. Andernfalls bräuchte sich z.B. ein Straftäter lediglich im Zick-Zack-Kurs über eine Binnengrenze zu bewegen ohne eine Kontrolle befürchten zu müssen.

Hier wiederholst und bestätigst Du selbst das, was ich weiter oben - zugegebenermaßen etwas drastisch - mit dem Beispiel der Schleuser (=Straftäter) beschrieben habe...

Wie auch immer - Fazit:
> Richtung Tschechien, Polen sind weiterhin "Besondere Flugplätze" zu nutzen.
> Der Grenzpolizei muss seites des Flugplatzhalters - in Persona des FL, BflA - der entsprechende Verkehr (Ein- / Ausflug) gemeldet werden.
> Die Polizei entscheidet, ob sie persönlich kommt oder eine entsprechendes Fax genügt.
So siehts aus und bleibt es bis Ende 2007.

Grüße,
Thomas
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 18 Sep 2007, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

rth schrieb:

...
Da es uns hier um Personenkontrollen bei Grenzübertritten - also um Grenzübertrittskontrollen - geht, spielt Artikel 21 keine Rolle, unterstellt, dass nicht besondere Umstände, wie z.B. dringender Tatverdacht (einer Straftat), besteht.

Der Zweck dieses Artikels ist alleinig der, dass der Polizei nicht das Recht genommen werden soll, ihre allgemeinen Aufgaben ausgerechnet bei solchen Personen nicht erfüllen zu dürfen, die gerade eine EU-Binnengrenze überschreiten.
Andernfalls bräuchte sich z.B. ein Straftäter lediglich im Zick-Zack-Kurs über eine Binnengrenze zu bewegen ohne eine Kontrolle befürchten zu müssen.


Das rotmarkierte oben ist Aufgabe der BuPol, und ob ein Verdacht vorliegt, weis man ohne Kontrolle gar nicht...
Wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt, ist die Person zur Fahndung ausgeschrieben, das ist etwas anderes. Es gibt auch Leute, die entziehen sich einfach der Vollstreckung eines Gerichtsbeschlusses, ohne Straftäter zu sein.

Und die BuPol im Einzeldienst hat nur drei Hauptaufgaben:
- Grenzpolizei, Bahnpolizei und Luftsicherheit (nicht Luftpolizei !!)
Sie kann ggf. auch strafverfolgend tätig werden, wenn das in den Rahmen ihrer Hauptaufgaben und ihrer Zuständigkeit fällt, ansonsten wird sie nur präventiv tätig.
Das Gesetz ist übrigens tatsächlich umbenannt worden, es heist seit dem 26.06.07 nicht mehr BGSG sondern BuPolG = Bundespolizeigesetz.

Was die Freizügigkeit betrifft, hast Du das wohl falsch verstanden, Freizügigkeit bedeutet einfach nur freie Wahl des Aufenthaltsorts (Wohnort, Arbeit, als Altersruhesitz etc.) in der EU mehr nicht - siehe das Freizügigkeitsgesetz und AufenthaltgesetzEWG, deutsche Fassung.
Somit wird auch durch Kontrollen die EU-Freizügigkeit nicht einge- oder beschränkt, das ist eine subjektive Ansicht und somit falsch.

Genaueres werde ich hoffentlich in den nächsten Tagen erfahren.

edit:
tja Thomas, irgendwie haben wir wohl ähnliche Arbeits-/Rechercherythmen mit ähnlichen Gedanken...
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 29 Sep 2007, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

bin wieder zurück und möchte mich nochmals bei Euch allen für die vielen Beiträge bedanken.

Ich bin nach wie vor etwas verwundert darüber, dass dieses Thema hier so kontrovers (und teilweise auch hitzig) diskutiert wird. Eigentlich sollten wir doch hier alle an einem Strang ziehen? Schließlich ist es doch wohl für jeden von uns erstrebenswert, wenn der Zollflugplatzzwang entfällt.

Zu der Sach- und Rechtslage hat sich meine Auffassung nicht verändert.

thborchert:
Dein Vorschlag hört sich zunächst sehr praxisnah an. Aber wenn Deine Lebenserfahrung Dir nahe legt, eine Behörde um Auskunft zu bitten – in der Erwartung, dass diese Behörde mit höherer Weisheit gesegnet sei -, dann beneide ich Dich um diese Erfahrung. Ich habe da leider andere Erfahrungen machen müssen. Aus meiner Sicht besteht der Zweck einer Behörde meistens im wesentlichen darin, sich selbst zu verwalten, die eigene Wichtigkeit hervorzuheben und den Bürgern das Leben schwer zu machen. Wenn also eine Behörde irgendwo die Chance wittert, mir Steine in den Weg zu legen, so gehe ich davon aus, dass sie genau dies tun wird. Darum möchte ich die zuständige Behörde lieber nicht fragen. Ich möchte nämlich keine schlafenden Hunde wecken. Außerdem gehe ich davon aus, dass die Behörde es sowieso nicht wissen wird. Ich habe in der Zwischenzeit verschiedene andere (in diesem Fall nicht unmittelbar zuständige) Dienststellen befragt. Die Antwort war im bestem Falle das Zugeben der Unkenntnis der entsprechenden Regelungen. Ansonsten waren die Antworten von dem Motto geprägt „das haben wir schon immer so gemacht“ und „da könnte ja jeder kommen“. Warum also sollte ich wohl von der für mich zuständigen Dienststelle etwas besseres erwarten?

Zu diesem Thema hat übrigens „swisscubpilot“ bereits am 8.2.2006 gepostet:
„Es gibt einen unumstösslichen Grundsatz im Umgang mit Behörden, will man einigermassen zügig, stressfrei und ungerupft durchs Leben kommen. Dieser lautet:
JA NIE VORHER ETWAS FRAGEN.“


mlodenthal:
Deine Erfahrung zeigt eben genau auf, dass offensichtlich in der Praxis noch nicht (überall) entsprechend der gültigen Rechtslage verfahren wird. Bei einem Linienflug wäre mir das auch ziemlich gleichgültig, weil der sowieso zu einem Zollflugplatz geht und mit der Kontrolle keinerlei Lästigkeit verbunden ist.

Übrigens brauchst Du in England keinen „Airport of Entry“ anzufliegen, wenn Du lediglich vor Deinem Flug einen „General Aviation Report“ übermittelst. Du findest diesen im Internet unter
[url]customs.hmrc.gov.uk/channelsPortalWebApp/downloadFile?contentID=HMCE_PROD_009149 [/url]

Einfach ausfüllen und per E-Mail oder Fax rechtzeitig vorher an die dort angegebene(n) Adresse(n) übermitteln, dann kannst Du auch jeden Platz anfliegen.

Und in Irland herrscht insoweit sowieso ein liebenswerter Schlendrian: Dort schert sich nämlich in der Praxis niemand um nichts.

Jodel240 und Mayday:
Selbstverständlich sind Höflichkeit, Gastfreundschaft und Gastpflichten jenseits jeglicher Rechtslage wesentliche Kriterien. Deshalb übermittle ich auch vor jedem Flug nach/von England den entsprechenden „General Aviation Report“, obwohl ich der Auffassung bin, die Engländer hätten nicht mehr das Recht, diesen zu verlangen. Wenn ich es aber als ein höfliche Bitte verstehe, dann bin ich natürlich gern bereit, dieser Bitte ebenso höflich zu entsprechen. Es tut mir nicht weh und kostet mich ja auch nicht all zu viel Mühe. Und selbstverständlich sollen die Engländer auch wissen, wer in ihrem Luftraum herumfliegt. Das wissen sie ja aber auch. Sie haben erstens den Flugplan, zweitens den General Aviation Report und drittens funkt mein schöner neuer (und teurer) Mode-S Transponder es ihnen auf Abfrage im Sekundentakt zu. Das sollte dann aber aus meiner Sicht auch genügen. Es dürfte sich dann erübrigen, auch noch einen Zollflugplatz anzufliegen. Denn das würde mir sehr viel Schererei machen, die ich eben gern vermeiden möchte.

ATCler:
Du hast wieder immens viel Material zusammengetragen und Dir viel Mühe gemacht. Dafür danke ich Dir. In der Sache stimme ich jedoch nach wie vor nicht so ganz mit Dir überein.

Die Ausführungen des Auswärtigen Amtes zur Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens sind sehr interessant. Sie sind jedoch genau das: Historie, stellen also Vergangenes dar.

Das NfL I-252/96 hat informativen Charakter. Es mag noch nicht offiziell aufgehoben worden sein, sein Inhalt ist jedoch inzwischen offensichtlich durch die bereits mehrfach zitierte EG-Verordnung überholt.

Hinsichtlich des Artikels 21 der Verordnung sehe ich das so wie rth: Der Artikel 21 hebelt nicht etwa den Artikel 20 gleich wieder aus, sondern stellt lediglich klar, dass polizeiliche Kontrollen in den Mitgliedstaaten natürlich weiterhin erlaubt sind, solange sie nicht den Charakter von Grenzkontrollen annehmen.

Mit dem „Überschreiten“ ist sicherlich auch das „Überfliegen“ gemeint. Ich glaube, das siehst Du genauso.

Bezüglich der Weitergeltung des Schengener Abkommens sind wir uns ja einig. Jedoch gibt es hier irgendwelche Verständnisschwierigkeiten zwischen uns, wie das denn zu interpretieren sei. Nach meinem Verständnis heißt das:

    die Grenzerleichterungen des Schengener Abkommens haben Bestand, darüber hinaus gilt aber EU-weit dieselbe Grenzerleichterung nunmehr auch zwischen den Nicht-Schengen-Staaten, (soweit steht das nicht im Widerspruch zu der Verordnung)

    nicht aber: wenn bei den Nicht-Schengen-Staaten bislang die Grenzerleichterung nicht galt, so wird sie auch in Zukunft nicht gelten.


Du scheinst hingegen dieser letzteren Auffassung zuzuneigen. Dem kann ich jedoch deshalb nicht beipflichten, weil sich insoweit ein Gegensatz zu der Verordnung ergäbe.

Und auch entgegen Deiner Auffassung bin ich auch der Meinung von rth, dass nämlich das EG-Recht das Recht der Mitgliedstaaten bricht. Es gibt hier so etwas wie eine Gesetzespyramide, die darstellt, welches Recht den höheren Rang hat. Allgemein hat das Recht den höheren Rang, welches auf ein umfassenderes Gebiet anzuwenden ist (Bundesrecht richt Landesrecht).

Mit geht es übrigens genauso wie Dir, dass ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass ein ganze Armada von Beamten und Behörden hier etwas übersehen oder verschlafen hat. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass diese Behörden durchaus ganz bewusst die EG-Verordnung ignorieren – vielleicht sogar aus guten Gründen. (Es gibt eine gewisse Tendenz in den Mitgliedstaaten, das EG-Recht zu ignorieren). Es könnte nämlich durchaus sein, dass diese Verordnung für die Praxis etwas zu früh gekommen ist, dass z.B. die neuen Beitrittsländer einfach noch nicht so weit sind, die Kontrollen an den Außengrenzen so wirksam umzusetzen, dass man sich darauf verlassen könnte. Und dass deshalb noch weiterhin Kontrollen an den Binnengrenzen stattfinden, die eigentlich nicht sein sollten. Dies vielleicht sogar mit (stillschweigender?) Billigung der entsprechenden Brüsseler Stellen, die ja wohl zumindest darauf verzichtet haben, insoweit ein Normenkontrollverfahren (falls das hier der richtige Begriff ist) einzuleiten. Das würde aber noch nicht bedeuten, dass deshalb diese Kontrollen plötzlich rechtmäßig wären (allenfalls verständlich). Und das heißt natürlich auch nicht, dass auch wir nunmehr verpflichtet wären, daran mitzuwirken. Vielmehr setzt die EG-Verordnung natürlich nach wie vor geltendes Recht. Und wenn wir uns daran orientieren, so wird das jedenfalls nicht falsch sein und niemand wird uns deswegen verfolgen können, wenn wir uns daran halten und eben keinen Zollflugplatz mehr anfliegen.

rth:
Vielen Dank für Deine Beiträge, mit denen ich mich wie bislang schon inhaltlich voll identifizieren kann. Lediglich zu einem Punkt noch mal eine Frage: Du schreibst in Deinem posting vom 15.09.07 20:18 h:

„3. Die Verordnung Nr. 562/2006 gilt wegen des Vertrags über die Europäísche Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht für Dänemark, sowie wegen der Ratsbeschlüsse 2000/365/EG und 2002/192/EG nicht für das Vereinigte Königreich und Irland. Dänemark will noch entscheiden, ob sie die Verordnung in nationales Recht umsetzen wird.“

Kannst Du dafür eine Fundstelle angeben?

Liebe Grüße an Euch alle

Klaus
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: So, 30 Sep 2007, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

longrange1 schrieb:
Hallo Leute,

Ich bin nach wie vor etwas verwundert darüber, dass dieses Thema hier so kontrovers (und teilweise auch hitzig) diskutiert wird. Eigentlich sollten wir doch hier alle an einem Strang ziehen? Schließlich ist es doch wohl für jeden von uns erstrebenswert, wenn der Zollflugplatzzwang entfällt.

Zu der Sach- und Rechtslage hat sich meine Auffassung nicht verändert.

...

Liebe Grüße an Euch alle

Klaus


Du bist lustig. Echt.

Thomas
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 01 Okt 2007, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

nach deiner wohlüberlegten und ausführlichen Erörterung muss ich allerdings noch zu 2 Dingen etwas sagen, abgesehen davon, dass ich Deine, nach wie vor ungeänderte Haltung zum Sachverhalt, nicht teile...

1. NfL:Ein NfL ist, solange es nicht aufgehoben ist, eine rechtsverbindliche Vorschrift, da Sie verschiedene Inhalte wie die Umsetzung von DV´s oder Bekanntmachungen, LTA´s etc. beinhalten kann!

Insofern ist NfL NfL I-252/96 zu beachten und nicht diskussionswürdig im Hinblick auf seine rechtliche Verbindlichkeit!

2. Der Inhalt z.B. des NfL oder auch sonstige nationale Vorschriften oder Gesetzte dürfen im Rahmen der EU-Verordnung weiter bestehen. Dies steht ausdrücklich drin und daher bricht hier auch kein Recht ein anderes.
Das Erlassen von nationalen Gesetzen oder diesbezüglichen Vorschriften bleibt den Mitgliedsstaaten unbenommen!
Zitat:
Siehe Artikel 21:
a) (...) die Ausübung der polizeilichen Befugnisse durch die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen
Rechts
, (...)

Man muss also schon genau hinsehen, welche Vorschrift / Gesetz für ein Brechen in Frage kommt. Und die genannten fallen m.E. eindeutig nicht darunter.


Grüße,
Thomas
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 01 Okt 2007, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Insofern ist NfL NfL I-252/96 zu beachten und nicht diskussionswürdig im Hinblick auf seine rechtliche Verbindlichkeit!

2. Der Inhalt z.B. des NfL oder auch sonstige nationale Vorschriften oder Gesetzte dürfen im Rahmen der EU-Verordnung weiter bestehen. Dies steht ausdrücklich drin und daher bricht hier auch kein Recht ein anderes.
Das Erlassen von nationalen Gesetzen oder diesbezüglichen Vorschriften bleibt den Mitgliedsstaaten unbenommen!
Zitat:
Siehe Artikel 21:
a) (...) die Ausübung der polizeilichen Befugnisse durch die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen
Rechts
, (...)



Zu 1.: NfLs sind keine Rechtsnormen, sondern Nachrichten, sie weisen ggf. auch Rechtsnormen hin. Sollte eine EG-Verordnung eine nationale Rechtsnorm brechen, wird das nicht durch eine NfL geheilt. NfLs haben keinerlei Vorrang vor EG-Verordnungen.

Zu 2.: Artikel 21 erlaubt lediglich solche polizeilichen Maßnahmen, die keine ausschließliche Grenzkontrolle darstellen. Da es hier ausdrücklich um Grenzkontrollen geht, nervt es gewaltig, wenn immer wieder nicht einschlägige Zitate zur Argumentation herangenommen werden. Eine solche Argumentationsweise halte ich für unsachlich und - da schon mehrmals auf diese Problematik hingewiesen wurde - für eine Frechheit.
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 01 Okt 2007, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ rth;

nimm Dich bloß mal etwas zusammen.
Du hast das Recht und den Durchblick weder allein gepachtet (genausowenig wie ich), noch kannst Du Dir den alleinigen Durchblick beim Zusammenhang und Wechselwirkung von EU-Normen auf nationales Recht und umgekehrt auf die Fahne schreiben.

Diese penetrante Art und Dein Ton... Das ist eine Frechheit.
Zudem erwarte ich, dass Du meine Beiträge richtig liest.
Zitat:
2. Der Inhalt z.B. des NfL oder (...)


NIEMAND hier hat alle relevanten Vorschriften zur Hand, wir haben nur diese "verdam..." EU-Verordnung, ohne vollständiges Zubehör an DVO´s, Ausnahmen und Einschränkungen.
Außerdem wüßte ich nicht, dass Du ausgewiesener EU-Jurist bist... jedenfalls führst Du Dich so auf.

Was Deine Anmerkungen zum NfL betrifft:
Richtig! Sie selbst sind keine Rechtvorschrift, aber deren Inhalte und nichts anderes steht bei mir! Ich habe nirgends gesagt, das NfLs Rechtsnormen sind, ich habe von rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund ihrer Inhalte gesprochen.

Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn wenn du nicht nur die EU-Verordnung sondern auch die hier geschriebenen Beiträge mal vollständig lesen würdest...

Außerdem sind die Hinweise einschlägig, denn es bleibt den Mitgliedsstaaten unbenommen zusätzliche oder andere Rechtsvorschriften zu erlassen und auch anzuwenden, nichts anderes hab ich gesagt und steht auch da:

Zur Zitat "Ausübung der polizeilichen Befugnisse durch die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen
Rechts" (Zitat Ende)
, gehört eben auch die Möglichkeit "Besondere Flugplätze" auszuweisen etc. durch das BFM. Denn zu den zuständigen Behörden gehört eben auch das BFM für den Zoll oder das BMI für die BuPol.
Dieser Satz im Artikel 21 ist zwar lapidar aber beinhaltet eben genau das!

So und das war´s jetzt für mich hier in diesem Thread.
Ich habe zwar versucht die Situation wie schon einmal erwähnt, in einfachen Worten greifbar zu machen und meinen Standpunkt dazu darzustellen, dabei war vielleicht nicht jedes Wort auf der Goldwaage...

Wenn rth lieber jedes Wort in seine Buchstaben zerlegt und eigene Auslegungen und Theorien in die Welt setzt und diese als unumstößlich und alleinige Wahrheit preist und alle anderen Argumente als Frechheit bezeichnen, dann ist dies mehr als selbstherrlich...

Habe fertig...! Mad


Grüße,
Thomas
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 02 Okt 2007, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas... Cool

Wie ich in meinem bisher letzten Beitrag schrieb, erwarte ich eine ausführliche Antwort...
Ich warte immer noch darauf, bin selbst sehr gespannt, was dabei rum kommt, denn im Gegensatz zu den Spekulationen, Interpretationen, Auslegungen und paranoiden Nicht-Empfehlungen, an zuständiger Stelle nachzufragen, habe ich eine Anfrage per mail an das BMI gesendet, um zu erfahren, wie die Rechtslage ist.
Leider dauern solche Nachfragen, das kann 4 - 6 Wochen oder noch länger dauern, bis man Antwort erhält.

Gruß Andreas
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 04 Okt 2007, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Luftauge,

nachdem wir hier ja nicht so recht zu einer gemeinsamen Linie finden, halte ich Deine Aktion für sehr begrüßenswert und wäre Dir dankbar, wenn Du die Antwort zu gegebener Zeit hier kommunizieren könntest.

Ünrigens hat ein Bekannter von mir, mit dem ich dieses Thema auch diskutiert hatte, zwischenzeitlich bei der AOPA angefragt. Soweit ich weiß ist dort der Ausschuss der fliegenden Juristen und Steuerberater eingeschaltet worden. Sobald von dort näheres zu erfahren sein wird, werde ich das hier selbstverständlich auch verbreiten. Das kann aber natürlich auch noch geraume Zeit dauern (ich habe keine klare Vorstellung, wie lange).

Viele Grüße

Klaus
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 04 Okt 2007, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Quelle: Hompage des BMI:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121566/Internet/Content/Themen/Polizei/DatenundFakten/Die__Schengener__Uebereinkommen__Id__94636__de.html
Zitat:
Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 wurde der sog. Schengen-Besitzstand (dieser basiert auf den o.g. Übereinkommen sowie den Beschlüssen des damaligen Schengen - Exekutivausschusses) durch das sog. Schengen-Protokoll zum Vertrag in den institutionellen und rechtlichen Rahmen der Europäischen Union überführt. Damit wurde der Schengen-Besitzstand für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht.
Der Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 bedeutet für diese Staaten, dass auch sie verpflichtet sind, den Schengen-Besitzstand ab diesem Zeitpunkt vollständig einzuführen und umzusetzen (siehe hierzu auch Internet-Beitrag "EU-Erweiterung und Innere Sicherheit").

und weiter findet man dort:
Zitat:
Die Binnengrenzkontrollen zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden erst dann entfallen, wenn der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union - nach einer umfassenden Evaluierung der Umsetzung des Schengen-Besitzstandes in den neuen Mitgliedstaaten - einstimmig festgestellt hat, dass diese die Voraussetzungen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen auch tatsächlich erfüllen


Man beachte die Wortwahl... und es handelt sich um gültiges, für alle verbindliches EU-RECHT!!!

Fazit:
> Flug von EU- nach EU-Land (beides Schengen) > Flugplatz egal
> Flug von EU-Land (und Schengen) in ein derzeit zwar EU aber Nicht-Schengenland > Nur über "Besonderen Landeplatz" (aufgrund nationalem Rechts)


Grüße,
Thomas
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> Air-Laws Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 5, 6, 7 ... 9, 10, 11  Weiter
Seite 6 von 11

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2 © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de