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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Sa, 15 Dez 2007, 11:01 Titel: |
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So erste konkrete Info dazu:
Mit Beschluss 2007/801/EG vom 06.12.2007 hat der Rat der EU festgelegt, dass die Beitrittsstaaten die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands ab dem 21.12.2007 vollständig anwenden ...
Heißt konkret:
- Wegfall der Grenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zum 21.12.2007
- Wegfall der Grenzkontrollen im Luftverkehr zum 30.03.2008
- u. a. Reise-/Aufenthaltsrecht (analog der alten Schengenstaaten) mit den entsprechenden nationalen AT (siehe Ziffer 1 des Anhangs I)
Den Beschluß dazu, mit den entsprechend querzulesenden weiteren Vorschriften im Anhang I, findet Ihr hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=download;file=Schengen-Besitzstand__Beitrittsstaaten.pdf
Grüße,
Thomas |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Sa, 15 Dez 2007, 14:17 Titel: |
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Gott segne Dich ATCler!
Das ist für alle Auslandsflieger doch endlich mal eine gute Nachricht.
Nachdem Du Dich mit Papier so gut auskennst - gibts das Schriftstück auch in Englisch?
Ich werde das nämlich in meinen Pilotentäschchen legen und Zweiflern bei Bedarf vorlegen. |
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arminz eddh.de User
Hier seit: 22.11.2007 Beiträge: 34 Ort: Helsinki
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Verfasst am: Sa, 15 Dez 2007, 19:06 Titel: |
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Holger Dell schrieb: | Gott segne Dich ATCler!
Das ist für alle Auslandsflieger doch endlich mal eine gute Nachricht.
Nachdem Du Dich mit Papier so gut auskennst - gibts das Schriftstück auch in Englisch?
Ich werde das nämlich in meinen Pilotentäschchen legen und Zweiflern bei Bedarf vorlegen. |
Danke für den Link.
Im Papier gehts ja um die 'neuen' Mitgliederstaaten.
Bin mal gespannt ob und wie schnell sich das in den AIP's der jeweiligen neuen Mitgliederstaaten niederschlägt (will sagen - dürfen nur definierte Flugplätze für den Ein/Ausflug benützt werden oder eben alle).
Also auf jeden Fall auch AIP GEN 1.2 des betreffenden Staates konsultieren und ins Pilotentäschchen legen |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: So, 16 Dez 2007, 20:53 Titel: |
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Zitat: | Bin mal gespannt ob und wie schnell sich das in den AIP's der jeweiligen neuen Mitgliederstaaten niederschlägt (will sagen - dürfen nur definierte Flugplätze für den Ein/Ausflug benützt werden oder eben alle).
Also auf jeden Fall auch AIP GEN 1.2 des betreffenden Staates konsultieren und ins Pilotentäschchen legen |
Sehr richtig. Irgendwelche EU-Gesetze helfen uns nämlich gar nichts, wenn sich nicht auch der entsprechende Abschnitt in der AIP ändert (so wie es eben in Dänemark ist).
Daher: Immer die AIP heranziehen, denn das ist in dieser Sache unsere Bibel.
Gruß
Philipp |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 20 Dez 2007, 14:08 Titel: WICHTIG! |
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Hallo Kollegen,
die AIP muß dazu nicht geändert werden!
Die für die Personenkontrollen zuständigen Polizeipräsidien haben (zumindest in Bayern) bereits alle Landeplätze sowie "Besonderen Landeplätze" über das Bayerische Verkehrsministerium via Luftämter Nord und Süd unterrichtet, dass die Kontrollen im Luftverkehr erst nach dem 30.03.2008 entfallen und die vorgeschriebenen Meldeverfahren über Ein- und Ausflüge bis dahin weiterhin Gültigkeit haben.
Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel über die Flugleiter bzw. BfLA/SfLA des jeweiligen Flugplatzes an die zuständige PI / BuPo.
Insofern ist davon auszugehen, dass auch die FPL-Pflicht für solche grenzüberschreitende Flüge solange weiterbesteht, abhängig davon was im jeweiligen Land festgelegt wurde.
Dies wiederum allerdings ist über die DFS / AIS-C zu veröffentlichen!
Oder kurz gesagt:
Bis Ende März 2008 bleibt alles wie es ist!
Grüße,
Thomas |
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arminz eddh.de User
Hier seit: 22.11.2007 Beiträge: 34 Ort: Helsinki
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Verfasst am: Do, 20 Dez 2007, 18:17 Titel: Re: WICHTIG! |
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ATCler schrieb: |
die AIP muß dazu nicht geändert werden!
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Du beziehst Dich auf das deutsche AIP (=die deutsche AIP muss nicht geändert werden)?
Mein obiger Beitrag bezieht sich jedoch auf die AIP's der 'neuen' Schengen-Staaten die bei Auslandflügen konsultiert werden sollten. Und da (=AIP's der 'neuen' Schengen-Staaten) wird es (hoffentlich) Änderungen geben ab dem 30.3.2008.
Und Recht hast Du - bis dahin bleibt alles wie es ist
Gruss
//Armin |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: Do, 20 Dez 2007, 19:12 Titel: |
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Gruess dich Thomas,
haben Armin und ich sich denn so unklar ausgedrueckt?
Fuer mich bleibt es dabei, man wird sehr genau beobachten mussen, wie sich die AIPs der Beitrittsdlaender in den naechsten Monaten entwickeln werden...
Gruss
Philipp |
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longrange1 eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.09.2007 Beiträge: 42 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 20 Dez 2007, 20:47 Titel: |
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Hallo Leute,
inzwischen hat sich hier ja doch wieder einiges getan:
@luftauge:
Danke für Deine Info aus dem BMI. Ich denke hierzu nicht, dass diese wie eine Keule gewirkt hat und deshalb Stille eintrat. Vielmehr war das Thema wohl inzwischen etwas ausdiskutiert und waren die Akteure müde geworden, insbesondere, da sich eine gemeinsame Linie offensichtlich zunächst nicht so ganz finden ließ.
@ColaBear:
Ich teile Deine Auffassung hinsichtlich des „durchmogelns“ des BMI und zu Deiner rechtsphilosophischen Fragestellung.
@ATCler:
Vielen Dank für Deine weiteren Informationen und Deine Mühe. Insbesondere freue ich mich darüber, dass wir ab 30.03.2008 wieder auf einer Linie liegen werden.
@arminz und PhilT:
Natürlich ist die AIP für uns sehr wichtig und im Normalfall unsere vorrangige Informationsquelle. Die AIP ist jedoch – wie der Name schon sagt, eine Publikation, welche der Information dient (und setzt nicht etwa Recht). Zur Gültigkeit und zum Inkrafttreten von Gesetzen bedarf es der Veröffentlichung in der AIP nicht. Das heißt, wenn Ihr aus anderen Quellen die Information bereits habt, die womöglich von den Redakteuren der AIP noch nicht verarbeitet wurde – z.B. weil ATCler es Euch gesagt hat und Ihr die entsprechenden Gesetzestexte aus anderen Veröffentlichungen bereits kennt, so dürft Ihr Euch natürlich sofort mit Gültigkeit dieser Gesetze entsprechend der neuen Regeln verhalten. Man muss dann nicht etwa darauf warten, dass diese Regeln auch in der AIP veröffentlicht werden.
Fazit: Wenn Ihr es eh schon wisst, dann braucht Ihr nicht mehr in die AIP zu schauen, es sei denn interessehalber, um zu sehen, wie aktuell die AIP denn wirklich ist bzw. wie lange deren Redakteure Euch „dumm halten“ möchten.
So sehe ich das zumindest. ATCler, stimmst Du mir hier zu?
Liebe Grüße an Euch alle
Klaus |
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arminz eddh.de User
Hier seit: 22.11.2007 Beiträge: 34 Ort: Helsinki
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Verfasst am: Do, 20 Dez 2007, 21:48 Titel: |
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longrange1 schrieb: |
Zur Gültigkeit und zum Inkrafttreten von Gesetzen bedarf es der Veröffentlichung in der AIP nicht.
Das heißt, wenn Ihr aus anderen Quellen die Information bereits habt, die womöglich von den Redakteuren der AIP noch nicht verarbeitet wurde – z.B. weil ATCler es Euch gesagt hat und Ihr die entsprechenden Gesetzestexte aus anderen Veröffentlichungen bereits kennt, so dürft Ihr Euch natürlich sofort mit Gültigkeit dieser Gesetze entsprechend der neuen Regeln verhalten. Man muss dann nicht etwa darauf warten, dass diese Regeln auch in der AIP veröffentlicht werden. |
Hallo Klaus,
Da sehe ich überhaupt nicht so.
AIP Kurzlehrgang unter AIP. Stichworte 'ICAO' und 'publication issued by or with the authority of a state'. AIP setzt nicht Recht (da stimme ich Dir bei), aber es beschreibt (neben vielem anderen) wie das Recht umgesetzt wird (Stichwort 'regulations'). Die Umsetzung kann durchaus auch Interpretationssache des jeweiligen Staates sein. Das AIP ist also nichts unverbindliches. Auch deshalb hat ein AIP Revisionen und Gültigkeitsdaten...
Gesetzesänderungen können Änderungen des AIP zur Folge haben, die mit entsprechenden Revisionen und Gültigkeitsdaten in kraft treten.
Massgebend bei Auslandflügen sind in jedem Fall die gültigen publizierten Informationen des AIP des jeweiligen Staates.
EDIT 1:
Steht auch im AIP Als Beispiel Polen:
Zitat: | All flights into, from or over the territory of Poland and landing in this territory may be carried out only in accordance with the valid Polish regulations regarding civil aviation | So gibts keine Schwierigkeiten bei der Landung
EDIT 2:
Ein abschreckendes Beispiel in der Umsetzung von 'Schengen' für die GA war übrigens Frankreich: 1995 Schengen-Beitritt, Umsetzung mit AIC A 16/02 erst 2002 (siehe auch AOPA Letter3/2002, "Schengen Flüge nach Frankreich").
Gruss
// Armin
Zuletzt bearbeitet von arminz am Sa, 22 Dez 2007, 20:45, insgesamt 5-mal bearbeitet |
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MichiHH eddh.de-Premium-User
Hier seit: 10.11.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: Fr, 21 Dez 2007, 9:06 Titel: |
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Moin,
die Grenzkontrollen nach Polen sind seit heute aufgehoben wg. Inkrafttreten des Schengener Abkommens.
Ich wäre davon ausgegangen, dass dies auch für die Grenzübertritte von Flugzeugen gilt.
Echt blöd, ohne Grenzflugplatz spare ich 1,5 Stunden
Gruß
Michi |
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