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Zollflugplatzzwang bei Flügen innerhalb der EG
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arminz
eddh.de User


Hier seit: 22.11.2007
Beiträge: 34
Ort: Helsinki

BeitragVerfasst am: So, 02 März 2008, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Also Verhältnisse, wie wenn ich nach Österreich (FPL für Contr. AD), Dänemark oder Frankreich fliege... Reinsetzen, losfliegen.


Zu diesem Thema (Einflug/Ausflug in/aus den neuen EU Mitgliederstaaten nur von vorgeschriebenen Plätzen oder völlig 'frei') gibts hier im Forum ganz klar zwei grundsätzlich verschiedene Meinungen:

-Die erste (z.B. ATCler): Reinsetzen und losfliegen, ohne die AIP des Ziellandes (GEN 1.2 u.a.) zu berücksichtigen. Dafür eventuelle 'Schwierigkeiten' bei der Landung in Kauf zu nehmen.

-Die zweite: konsultieren der AIP (GEN 1.2 u.a.) des jeweiligen Ziellandes. Wenn da (halt auch nach dem 31.3.2008) noch vermerkt ist, dass "first landing" etc. nur auf definierten Plätzen erfolgen darf, sich daran halten. Zu erwarten ist, dass die AIP angepasst wird. Und nach dieser Anpassung hat man dann auch offiziell die obigen Verhältnisse "Reinsitzen, losfliegen".
Bei Unklarheiten kann man den Zielflughafen anrufen und fragen wie das gehandhabt wird.

Nochmals als Beispiel Frankreich: 1995 Schengen-Beitritt, Umsetzung mit AIC A 16/02 leider erst 2002 (siehe auch AOPA Letter3/2002, "Schengen Flüge nach Frankreich" pdf Seite 4/9).

EDIT: (nochmal) bezüglich Dänemark: auch für Ein/Ausflug von/nach Schengen-Staaten sind nicht alle Plätze automatisch völlig frei anfliegbar. Siehe hier. Man beachte die Fussnoten 1 und 2 im Dokument.
Als Beispiele:
-Tonder (international aber nur für Ein/Ausflug v./nach Schengen-Staaten).
ABER:
-Laeso (international aber nur für Flüge von/nach S, N, FIN)
-Spjald , Morso, Samso (nur national)
Dokument datiert Juni 2005, in ählicher Form immer noch gültig im Juni 2007.

--> AIP lesen (dasjenige des Ziellandes), und erst dann reinsitzen, losfliegen Very Happy

Gruss
//Armin
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Armin,

Zitat:
-Die erste (z.B. ATCler): Reinsetzen und losfliegen, ohne die AIP des Ziellandes (GEN 1.2 u.a.) zu berücksichtigen. Dafür eventuelle 'Schwierigkeiten' bei der Landung in Kauf zu nehmen.

Diese Interpretation bzw. Unterstellung finde ich schon ein starkes Stück.

Wo liest Du das raus, dass ich oder derjenige nicht die AIP etc. konsultiere????

Ich habe dies so formuliert um in Kürze klarzumachen, das bei diesen Ländern der bürokratische Aufwand (Grepo/Zoll anmelden, FPL machen) nicht gebraucht wird... mehr nicht.

Eines sollten alle hier wissen und wer mich und meine Postings kennt, der weiß das auch:
Es gilt immer §3a LuftVO "Flugvorbereitung"

Und damit ist das AIP-Studium oder auch mal der Anruf bei entsprechenden Stellen (AIS, Zoll/GrePo) automatisch beinhaltet.

Ich denke eben nicht, dass man dies jedesmal bei den hier anwesenden Piloten extra dazusagen muss.

Übrigens:
Ich find´s ja Klasse, dass Du Dich so gut mit den Quellen / AIPs auskennst, aber allein die Tatsache, dass hier immer wieder Zoll und Schengen (=Personen) durcheinandergeworfen wird, zeigt, dass es eben noch Klärungsbedarf gibt... und die restlichen Feinheiten Deiner Ausführung werden wohl auch die wenigsten wissen, noch irgendwo gelesen haben.
Deshalb ist es gut, wenn du dies hier schreibst!

Aber nochmals:
Urteile nicht pauschal mit versteckten Unterstellungen... Danke!
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PhilT
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 07.03.2004
Beiträge: 111
Ort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema gibt es in der heutigen eddh.de Presseschau einen Artikel:
http://www.idowa.de/chamer-zeitung/chamer-zeitung/container/container/con/1488135.html

Warum Ende Februar die letzte Kontrolle stattfindet, wenn die Kontrollen erst Ende März wegfallen, bleibt natürlich unklar. Auch sonst ist so ein Artikel natürlich nicht wirklich aussagekräftig, aber er führt nochmals folgendes vor Augen:
Es ist ja überhaupt nicht die Frage, ob die Grenzkontrollen Ende März wegfallen werden oder nicht, denn die Antwort ist natürlich ja. Die Frage ist einzig, in Zukunft qua AIP immernoch ein airport of entry anzufliegen sein wird (egal ob mit Kontrolle oder ohne!). Jetzt werden einige sagen: "Moment, wieso soll man denn einen airport of entry anfliegen, wenn definitiv keine Personenkontrolle stattfindet, das ist ja unlogisch". Leider hat die Realität aber oft mit Logik wenig zu tun...

Und diejenigen, die jetzt sagen, dass ein solcher AIP-Passus nichtig ist, da in Widerspruch zu geltendem Gesetz und geltendes Gesetz über AIPs und Ähnlichem steht, werden damit auch im Regen stehen, denn die Kausalität zwischen Personenkontrolle und Pflicht, einen airport of entry anzufliegen, wird ja nirgends 100%ig festgestellt. Auch in der dänischen AIP steht ja nicht: "Zum Zwecke der Personenkontrolle ist bei Fügen aus dem Ausland erstmalig ein airport of entry anzufliegen".

Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich wünsche es mir sehr, dass wir in Zukunft in vielen Fällen keine airports of entry mehr anfliegen müssen. Rein glauben daran tue ich noch nicht.

Philipp
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Phillip,

Zitat:
Warum Ende Februar die letzte Kontrolle stattfindet, wenn die Kontrollen erst Ende März wegfallen, bleibt natürlich unklar.
Möglich wäre die Aberkennung oder Aufgabe des Status als "Besonderer Landeplatz" im Hinblick auf den 31.03.08...
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PhilT
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 07.03.2004
Beiträge: 111
Ort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Thomas,

Zitat:
Möglich wäre die Aberkennung oder Aufgabe des Status als "Besonderer Landeplatz" im Hinblick auf den 31.03.08...


Recht hast du.
Philipp
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Mayday
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.12.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Di, 04 März 2008, 1:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hmpf...

Ich fliege nach wie vor nach "landestypischer AIP"!

Aber wenn ich mich auf dem Flugplatz "Schweineland" im Funk kommend aus "Ferkelshausen" melde interessiert das dort auch kein Schwein! Rolling Eyes

Ich hab ein par "Kollegen" die machen das so...

Manche von denen lachen mich aus weil ich die "Feiglingsnummer" durchziehe und alles ganz akurat nach AIP mache... genau die Diskussion wie hier im Forum hatten wir auch schon... Ich fliege nur zum Spaß nicht beruflich und nicht geschäftlich, da kann mir so ne kleine Kontrolle den Spaß an der Sache nicht vermießen!

Die einzige "unbestellte" Kontrolle die mir wirklich auf die Nerven ging habe ich in Augsburg erlitten... das war ein Inlandsflug!

Grüße

Mayday
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 04 März 2008, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mayday,

das mit dem Inlandsflug (auch innerhalb der EU) fällt unter die "Schleierfahndung" bzw. den Inlandskontrollen des Zoll meist wegen Geldwäschegesetz etc....
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Speedbird
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Do, 06 März 2008, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute nochmals mit der AIS Frankfurt telefoniert. Auch diesmal konnte der Herr keine definitve Aussage machen. Er meinte lediglich, ich solle bei den entsprechenden Plätzen nachfragen. Hallo??????
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 07 März 2008, 8:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Speedbird,

Ihr dürft eines nicht verwechseln (wie ich bereits einige Seiten vorher ausgeführt habe):
Ob ein Platz sogenannter "Zollflugplatz" - richtig "Besonderer Landeplatz" - ist, und damit im Rahmen der zoll- und grenzpolizeilichen Bestimmungen (je nach gültiger Bestimmungslage) zum Aus- / Einflug in/aus Drittstaaten oder auch einzelnen Schengenstaaten mit Übergangsfristen, genutzt werden muss, legt NICHT AIS fest, sondern die oberste Finanzbehörde. Die genehmigte Liste an Plätzen wird per NfL veröffentlicht.
Entsprechende Vermerke sind dann in der AIP nachzulesen.
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Speedbird
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mo, 10 März 2008, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mit der deutschen Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) Kontakt aufgenommen:

Guten Tag!

Ich plane für Mitte April einen Flug mit Zwischenlandung in Tschechien in die Slowakei.

Ist hierfür noch das Anfliegen eines Zollflugplatzes notwendig? Findet noch eine Personen- oder Zollkontrolle statt?

Im Voraus schon besten Dank

Mit freundlichen Grüßen

*****

und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Personen- und Zollkontrollen werden derzeit im Rahmen des Flugverkehrs noch durchgeführt. Zum 30. März 2008 fallen diese Kontrollen jedoch weg. Demnach genießen Sie ab dem 31. März 2008 Freizügigkeit und können ohne Personen- und Zollkontrollen reisen. Ich weise Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass ein Ausweisdokument mitzuführen ist, um Ihre Freizügigkeitsberechtigung nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
J... K....

Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
Haus 44

14473 Potsdam

Telefon: +49 (0) 331 97 997 xxxx
Fax: +49 (0) 331 97 999 xxxx
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de

JJJJJJUUUUUUUUHHHHHHHHHUUUUUUUUUU!!!!!!!!!


Redaktionelle Änderung (ATCler):
Persönliche Daten bei o.g. Email entfernt!
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