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FI (A)
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mi, 27 Feb 2008, 13:32    Titel: FI (A) Antworten mit Zitat

Hi liebe Mitflieger,

ich bin seit ein paar Jahren Besitzer der PPL (noch die alte ICAO Lizenz) und habe trotz der vieler Behoerdlichen und Finanziellen Huerden die Lust am Fliegen noch immer nicht verloren...

Schaut man sich derzeit die Situation an den Himmeln der Welt an, sieht man denn derzeitigen Boom und Pilotenbedarf der Airlines und damit auch der Flugschulen (naemlich an geeignetem Lehrpersonal) und kommt dann als Flugsuechtiger (Noch-) Schreibtischtaeter auf folgende interessante Gedanken...

Es geht schlicht darum dass ich derzeit ueberlege, die einfachste Variante der Fluglehrer Lizenz (FI (A) zu erwerben, zum einen, um im eigenen Verein damit gelegentlich zu schulen, zum anderen, um ggf irgendwann sogar als FI zu arbeiten.

Die generellen Vorraussetzungen etc. sind mir bekannt, was mich mehr interessiert und ich denke, es wird hier einige Meinungen dazu geben, sind Erfahrungen mit eben dieser Lizenzerweiterung.

Macht es Sinn, mit 40 Jahren die FI-Berechtigung zu erwerben, mit dem Ziel damit spaeter auch Geld verdienen zu wollen? Findet man mit der einfachen PPL FI Lizenz (ohne IFR Rating) Jobs (nicht nur) in Deutschland? Ein Freund von mir hat genau das nach vielen Jahren hinterm Schreibtisch im letzten Jahr gewagt und ist damit sehr gluecklich. (Er hat allerdings weit mehr Stunden als ich und das IFR rating). Mich wuerden auch eure Meinungen / Erfahrungen zu diesem Thema interessieren.

Nebenbei: wenn jemand eine realistische Kosteneinschaetzung hat, auch dies wuerde ich gern aus neutralem Pilotenmunde hoeren, was die verschiedenen Flugschulen so angeben ist ziemlich unterschiedlich und scheint mir etwas wenig.... (~6000 EUR).

Wichtigste Frage dabei natuerlich: Kann man mit der einfachen FI(A) nur mit CPL Theorie und ohne IFR rating überhaupt kommerziell schulen, dh damit Geld verdienen?

Freue mich auf Feedback!

Gruss aus Lissabon!

Frank
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Heiner
eddh.de User


Hier seit: 18.10.2007
Beiträge: 6
Ort: diverse Segelfluggelände

BeitragVerfasst am: Do, 28 Feb 2008, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

soweit mir bekannt, darfst Du mit einem FI(A), eingetragen in einen PPL(A), nur an einer "registrierten Ausbildungseinrichtung (RF)" tätig werden, jedoch nicht an einer Flight Training Organisation (FTO). Eine RF bildet nur für den PPL aus, typischerweise sind dies kleinere gewerbliche oder Vereins- Flugschulen. Entsprechend sind die Verdienstmöglichkeiten nicht üppig, 25 €/h sind bereits ein recht hoher Salär. Im Verein arbeiten zudem viele Fluglehrer ehrenamtlich. Von einem Lehrermangel kann auch i. M. sicher nicht die Rede sein, selbst wenn die Nachfrage etwas angezogen hat. Noch vor 2 Jahren gab es einen deutlichen Überschuß, und es war schwierig überhaupt einen Platz als Fluglehreranwärter zu bekommen. Vor diesem Hintergrund ist natürlich zu überlegen, ob bzw. wann sich die Investition in die Fluglehrerausbildung finanziell auszahlen kann?

Einen deutlichen Gewinn kannst Du dennoch mit einer Ausbildung zum FI(A) machen. Du wirst wesentlich mehr und regelmäßig fliegen, laufend die Basics wiederholen und kannst selbst stetig besser werden. Wenn Du zudem die nötige fliegerische Grundlage besitzt, eine realistische Selbsteinschätzung hast, Interesse und Talent mitbringst, Wissen zu vermitteln, dann hast Du gute Voraussetzungen, ein guter FI(A) zu werden. Leider gibt es jedoch auch sehr viele schlechte Fluglehrer...

Wenn ich Dich richtig verstehe, besitzt Du noch einen ICAO PPL. Den müsstet Du zunächst auf einen JAR-FCL PPL erweitern, denn nur in diese Lizenz kann ein FI neu eingetragen werden.

Viel Erfolg!
Gruß
Heiner
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Do, 28 Feb 2008, 11:17    Titel: FI (A) Antworten mit Zitat

Hallo Heiner,

ganz richtig - ich habe vor dieses Jahr zunaechst die Umschreibung auf von ICAO PPL auf JAR FCL PPL zu machen und dann den FI. Gerade WEIL es so viele schlechte Fluglehrer gibt, muss man ja etwas dagegen tun... Wink

Im Ernst, ich bin halt vernarrt ins Fliegen und jeder, der bei mir mitfliegt, bekommt (bei Interesse) alles ganz genau erklaert. Die Anregung, es mal als Lehrer zu versuchen, wurde daher schon mehrfach von meinen verschiedenen Gaesten ausgesprochen, so dass ich mittlerweile darueber nachdenke, es wirklich mal anzugehen.

Du sagst es ja ganz richtig: "Du wirst wesentlich mehr und regelmäßig fliegen, laufend die Basics wiederholen und kannst selbst stetig besser werden. Wenn Du zudem die nötige fliegerische Grundlage besitzt, eine realistische Selbsteinschätzung hast, Interesse und Talent mitbringst, Wissen zu vermitteln, dann hast Du gute Voraussetzungen, ein guter FI(A) zu werden."

Ich will ja (zunaechst) mit dem Fluglehrerschein nicht meine Familie ernaehren, aber wenn dabei die Unkosten herumkommen und viele weitere Stunden ins Logbuch wandern dann ist das doch prima!

Nebenbei: es muss doch ein tolles Gefuehl sein, bei seinem ersten Schueler das "First-Solo-Smile" im Gesicht zu sehen...

Danke fuer deine ehrliche Einschaetzung. Werde mich weiter umhoeren.

Gruss, Frank
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H.Göhler
eddh.de User


Hier seit: 24.03.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Sa, 01 März 2008, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
soweit mir bekannt, darfst Du mit einem FI(A), eingetragen in einen PPL(A), nur an einer "registrierten Ausbildungseinrichtung (RF)" tätig werden, jedoch nicht an einer Flight Training Organisation (FTO)

Falsch!

Ansonsten möchte ich folgendes aus eigener Erfahrung hinzufügen:
Es ist mit einem FI(A) praktisch nicht möglich ernsthaft Geld zu verdienen. Rechne einfach mal nach, wie lange Du bei Stundenlöhnen um 25Euro fürs Abbezahlen der Fluglehrerausbildung brauchst.
Wenn Du ernsthaft schulen willst (mit ausführlichem Briefing), dann kommst Du am Tag bestenfalls auf 3-4 bezahlte Flugstunden.
Für dieses lächerliche Gehalt riskierst Du den Hals, wenn Dein Flugschüler etwas vergooft. Der Staatsanwalt sitzt quasi immer neben Dir.
Trotzdem ist der Job natürlich gerade für Entusiasten echt klasse. So ein Smile eines Alleinfliegers kann einem echt den Tag verzaubern.
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Heiner
eddh.de User


Hier seit: 18.10.2007
Beiträge: 6
Ort: diverse Segelfluggelände

BeitragVerfasst am: Sa, 01 März 2008, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

H.Göhler schrieb:
Zitat:
soweit mir bekannt, darfst Du mit einem FI(A), eingetragen in einen PPL(A), nur an einer "registrierten Ausbildungseinrichtung (RF)" tätig werden, jedoch nicht an einer Flight Training Organisation (FTO)

Falsch!


Ah ja? Wo darf man mit einem FI(A) im PPL(A) denn ausbilden? Bitte kläre mich auf!
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H.Göhler
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Hier seit: 24.03.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: So, 02 März 2008, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ah ja? Wo darf man mit einem FI(A) im PPL(A) denn ausbilden? Bitte kläre mich auf!

z.B. in Burg Feuerstein, oder allen Flugschulen, die unter der Flagge des DAeC schulen.
Aufgeklärt?
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Heiner
eddh.de User


Hier seit: 18.10.2007
Beiträge: 6
Ort: diverse Segelfluggelände

BeitragVerfasst am: So, 02 März 2008, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

H.Göhler schrieb:
z.B. in Burg Feuerstein, oder allen Flugschulen, die unter der Flagge des DAeC schulen.
Aufgeklärt?


Ich fürchte ja, deshalb meine dringende Empfehlung an Dich:

Bitte einmal in JAR-FCL 1 den Unterschied zwischen RF, FTO und TRTO ansehen - als Fluglehrer sollte man diesen kennen (= JAR-FCL 1 Grundwissen).

Nichts für ungut, Herr Kollege! Jedoch die Schulen, die Du als Beispiel aufführst, sind ganz typische Registrierte Einrichtungen (RFs), keinesfalls FTOs . Natürlich darfst Du dort mit (D)einem PPL(A) schulen.


Um an einer FTO als Fluglehrer tätig zu werden, ist mindestens eine CPL(A) mit FI(A) notwendig. Die Verdienstmöglichkeiten sind an solchen Flugschulen, zumindest wenn man zusätzlich IRI(A) und CRI(A) MEP vorweisen kann, deutlich besser. Stundensätze bis zu 80 Euro sind für CPL/IR/MEP Schulung möglich. Dennoch können nur wenige ausschließlich von dieser Tätigkeit leben.


Gruß
Heiner


Zuletzt bearbeitet von Heiner am Mo, 03 März 2008, 15:14, insgesamt einmal bearbeitet
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
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BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

H.Göhler schrieb:
Für dieses lächerliche Gehalt riskierst Du den Hals, wenn Dein Flugschüler etwas vergooft. Der Staatsanwalt sitzt quasi immer neben Dir.


Hi, meinst du das "vergoofen" im Bezug auf er fliegt dich und sich in den Boden und beide gehen drauf, oder mehr er fliegt sich selbst in den Boden, geht drauf und der FI bekommt dann rechtliche Probleme" ? Warum ueberhaupt? Man sollte doch als FI wohl rechtlich abgesichert sein, wenn man seine Schueler allein fliegen laesst? Sonst wuerde wohl kaum einer den Job ueberhaupt machen, wie muss ich das jetzt verstehen?

Zitat:
Trotzdem ist der Job natürlich gerade für Entusiasten echt klasse. So ein Smile eines Alleinfliegers kann einem echt den Tag verzaubern


das klingt irgendwie nach Sarkasmus... Bist du eventuell selbst ein frustrierter FI, oder war das vielleicht doch Ernst gemeint?!

Endlich kommt mal Fahrt in die Debatte hier...

Wink
Gruss, Frank
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H.Göhler
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Hier seit: 24.03.2004
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Um an einer FTO als Fluglehrer tätig zu werden, ist mindestens eine CPL(A) mit FI(A) notwendig

Hallo Heiner,
dann klär mich mal auf und erhelle meine dunkle Welt: Wo steht das denn in der JAR-FCL? Danke im Voraus, Kollege.
Zitat:
Man sollte doch als FI wohl rechtlich abgesichert sein

In der Fliegerei ist man genau so lange abgesichert, bis der Staatsanwalt es besser weiß. Das hat nichts mit Sarkasmus zu tun, sondern mit Erkenntnis.
Der zweite Satz ist absolut unsarkastisch gemeint. Es ist wirklich ungemein erfrischend einem Alleinflieger nach seinem ersten Solo, oder dem erfolgreichen Prüfungsflug die Pranke zu schütteln. Das entschädigt für so manche Fluglehrerhardships.
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Heiner
eddh.de User


Hier seit: 18.10.2007
Beiträge: 6
Ort: diverse Segelfluggelände

BeitragVerfasst am: Mo, 03 März 2008, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

H.Göhler schrieb:
Zitat:
Um an einer FTO als Fluglehrer tätig zu werden, ist mindestens eine CPL(A) mit FI(A) notwendig

Hallo Heiner,
dann klär mich mal auf und erhelle meine dunkle Welt: Wo steht das denn in der JAR-FCL? Danke im Voraus, Kollege.



Anhang 1a zu JAR-FCL 1.055, Absatz 16, Satz (a).

Und nun gehen wir bitte wieder vernünftig miteinander um. Wir möchten ja schließlich beide gute Fluglehrer sein, oder?

Deinen beiden anderen Aussagen (Staatsanwalt und Erfolgserlebnis Solo- bzw. Prüfungsflug) kann ich jedenfalls zustimmen.

Gruß
Heiner


Zuletzt bearbeitet von Heiner am Di, 04 März 2008, 12:14, insgesamt einmal bearbeitet
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