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Ausnahmen von der Flugplanpflicht NfL-I 129/08
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Jun 2008, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

Zitat:
Auch wenn es einige wenige Plätze gibt, an denen nach dem Prinzip "kleiner Grenzverkehr" verfahren wird, beispielsweise Twenthe/Enschede - Nordhorn/Lingen oder Stadskanaal - Dankern.

Ein Flugplan hat erst mal nichts mit irgendeiner Form von Grenzverkehr oder - abfertigung zu tun, da es im Benehmen des jeweiligen Landes liegt, für welche Art von Flügen ein FPL gemacht werden muss.

Im Übrigen ist Holland EU und Schengen, damit greift das Argument "kleiner Grenzverkehr" sowieso nicht.

Grüße,
Thomas Wink
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Jun 2008, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

"kleiner Grenzverkehr" bezog sich wohl auch nicht auf Schengen/Customs/EU/Zoll, sondern vielmehr auf bilaterale Agreements, mit denen zwei Länder im "kleiner Grenzverkehr" zwischen zwei Flugplätzen auf den Flugplan verzichten. Ein Türmer ruft den anderen an und meldet "D-E... grad abgeflogen, müßte in 30 min bei dir auftauchen". Im Prinzip ein "Flugplan", der zwischen zwei Türmern kommuniziert wird und nicht den Weg über Frankfurt und Brüssel nimmt.

Jodel
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Jun 2008, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Hallo Andreas,
...

Ein Flugplan hat erst mal nichts mit irgendeiner Form von Grenzverkehr oder - abfertigung zu tun...

Im Übrigen ist Holland EU und Schengen, damit greift das Argument "kleiner Grenzverkehr" sowieso nicht.


Darum schrieb ich nach dem Prinzip "kleiner Grenzverkehr" - weil es ein Überbleibsel aus der "Vor-Schengen-Zeit" ist, was soviel bedeutet wie "so als ob" oder "quasi" Confused

Diese zwei Beispiele *sind* Ausnahmen von Seiten der niederländischen Flugplanpflicht im "grenzüberschreitenden" Flugverkehr, bzw. um es zeitgemäßer zu formulieren:
Im zuständigkeitsüberschreitenden Flugverkehr bezogen auf die Flugverkehrskontrolle - nur damit ich mich nicht wieder darüber belehren lassen muss, dass es offiziell keine innereuropäischen Grenzen mehr gibt - Staatsgrenzen = Hoheitsbereiche gibt es immer noch Wink

Gruß Andreas
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cirrus123
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Mo, 23 Jun 2008, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das mailt das Bundesministerium für Verkehr auf Anfrage:

"...Das NfL I-129/08 gilt zwar theoretisch auch für Flüge von und nach
Helgoland, allerdings besteht das Land Niedersachsen für den Flugplatz
Helgoland auf der Aufgabe eines Flugplans...."
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 24 Jun 2008, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cirrus,

Zitat:
"...Das NfL I-129/08 gilt zwar theoretisch auch für Flüge von und nach Helgoland, allerdings besteht das Land Niedersachsen für den Flugplatz Helgoland auf der Aufgabe eines Flugplans...."

Seit wann kann denn ein Bundesland auf eine Flugplanpflicht bestehen?
es gibt keinerlei rechtliche Grundlage dafür, jedenfalls keine, die im Luftrecht gefunden hätte...
Das BMVBS bzw. die DFS regelt, für welche Flüge FPLs aufzugeben sind.

Der einzig nachvollziehbare Grund für eine Flugplanpflicht (abgesehen vom SAR-Dienst) sind zollrechtliche Vorschriften, denn:
Zitat:
Zitat von der Helgoland-Homepage:
Da die Insel Helgoland nicht zum Zollkodex der EU gehört, präsentiert sie sich als ein von Zoll und Mehrwertsteuer befreites Einkaufsparadies. Daraus resultiert allerdings auch, dass spezielle Zollvorschriften bestehen.

Hier gelten also wohl "normale" Zollvorschriften, ähnlich wie bei Nicht-EU-Staaten.

In der AIP-VFR finden sich entsprechende Hinweise:
Zitat:
CUST Anmeldung: PPR O/R 1 HR
Tel +49 4725 311, Fax 640270
Nur Abfertigung für Flugzeuge und Reisende, die in das deutsche Zollgebiet einfliegen. (Landung auf einem Zollflugplatz ist dabei nicht erforderlich.)

und weiterhin gilt:
Zitat:
Für Flüge zur und von der Insel Helgoland ist ein Flugplan aufzugeben. Telefonische Kontaktaufnahme vor Abflug nach Helgoland wird empfohlen.


Grüße,
Thomas
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cirrus123
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Di, 24 Jun 2008, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ATCler,

mich hat die Antwort auch sehr erstaunt. Aber auf meine Anfrage habe ich folgende MAil erhalten. (Die Personendaten sind aus datenrechtlichen Gründen durch xxxxx ersetzt.

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre Mail vom 06.06.2008 danke ich Ihnen.

Das NfL I-129/08 gilt zwar theoretisch auch für Flüge von und nach
Helgoland, allerdings besteht das Land Niedersachsen für den Flugplatz
Helgoland auf der Aufgabe eines Flugplans (siehe AIP VFR, angehängte
Datei "edxh").

Bei weiteren Fragen hierzu möchte ich Sie bitten, sich an Herrn XXXX von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu wenden (Tel.:
xxxxxxxxx, Mail xxxxxxxxxx). Als zuständiger Fachexperte
kann er weitergehende Fachfragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


XXXXXXXXXX
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Abteilung Luft und Raumfahrt
Referat LR 23 -Flugsicherung-
Hausanschrift: Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn
Postanschrift: Postfach 20 01 00, 53170 Bonn
e-mail: xxxxxxxx@bmvbs.bund.de
Tel.: +49 (0) xxxxxxxxx
Fax: +49 (0) xxxxxxxxx


Weiterhin eine pdf Datei mit einer Abbildung aus der AD2-44:

Verkehrslandeplatz / Public Airfield
1 NM E der Hauptinsel Helgoland/
of Helgoland Main Island
Helgoland AirService GmbH
Flugplatz Düne, 27498 Helgoland
 (04725) 311, Fax 640 270
NfL I-125/80; NfL I-279/81
ACFT 5700 kg, HEL 10000 kg, GLD (P), UL dreiachsgesteuert/
triple axled
Aufgrund der relativ kurzen RWY, der ständig
wechselnden Wind- und Wetterverhältnisse
PPR (auch über Funk möglich).
100 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer
und Flugplan erforderlich. Anflüge im gewerblichen
Personenluftverkehr dürfen nur mit
mindestens 2-motorigen Luftfahrzeugen durchgeführt
werden........
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Di, 24 Jun 2008, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

EDXH ist sicher eine Besonderheit, mein Eindruck von zahlreichen Besuchen:

Die Flugpläne sind definitiv EDXH-Info bekannt: die kalkulieren - nehme ich an - , ob die begrenzten Abstellplätze ausreichen (Die 24/06 ist ja faktisch Abstellplatz) . Flugplan wird von INFO dankenswerterweise "automatisch" nach Ankunft geschlossen.

PPR - auch über Funk - für den ZOLL - steht "nur so" in der AIP. Faktisch ist der Zollbeamte da - oder manchmal auch nicht, wenn er das erste Boot zur Düne nach der Mittagspause nicht erreicht hat ;-)

Hintergrund ist klar: Helgoland und die Geschäfte wollen ja Kunden, auch uns Flieger. Seit einiger Zeit gibt es dort auch AVGAS 100 LL nach Rücksprache (s. Homepage von Helgoland und aktuelle Preise !)

Da lohnt sich im Norden, Kurzstarttechnik zu beherrschen.
Gruß Rolf
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cirrus123
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Mi, 25 Jun 2008, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf,

der heute Diensthabende auf dem Turm auf Helgoland hat telefonisch versichert, dass es keine generelle Weiterleitung von flp durch die DFS an Helgoland gibt. Das sei "wohl eine zusätzliche und kostenpflichtige Leistung der DFS". ?!?!?!?!

Es geht auch wohl nicht um den "Zoll". Denn der hat nur Interesse an Personen, die Helgoland verlassen. Und wie man weiß, kommt man fliegend nur von der Düne weg, wenn man durch den Zoll geht. Mit oder ohne Flugplan.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mi, 25 Jun 2008, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Hallo Cirrus,

Zitat:
"...Das NfL I-129/08 gilt zwar theoretisch auch für Flüge von und nach Helgoland, allerdings besteht das Land Niedersachsen für den Flugplatz Helgoland auf der Aufgabe eines Flugplans...."

Seit wann kann denn ein Bundesland auf eine Flugplanpflicht bestehen?
...

Was mich daran stutzig macht, ist, dass Helgoland zum Kreis Pinneberg gehört, und das ist Schleswig-Holstein und nicht Niedersachsen...

Da muss irgendwas anderes den Ausschlag geben, als die reine Flugplanformalie...

Gruß Andreas
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einpilot
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Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Mi, 25 Jun 2008, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Unbeleckt von jeglichem Hintergrundwissen würde ich jetzt einfach mal vermuten, dass es sich um eine Sicherheitsmassnahme (SAR) handelt. In Frankreich ist es z.B. auch so, dass ich für einen VFR-Flug nach Korsika obligatorisch einen Flugplan aufgeben muss. Dort gibt es dann sogar noch Pflichtmeldepunkte auf der Strecke über dem Meer.
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