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Einträge inBord- und Flugbuch

 
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caaevinth



Hier seit: 01.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Sa, 14 Feb 2009, 9:05    Titel: Einträge inBord- und Flugbuch Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bis jetzt immer davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn ich die Einträge in Flug- und Bordbuch nach dem jeweiligen Flug vornehme. Bei einer Kontrolle wurde ich belehrt, dass die mir bekannten Daten schon vor dem Flug vorzunehmen seien.
Wo steht denn das?
Schönen Gruß
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Sa, 14 Feb 2009, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das entspringt blühender Phantasie...
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caaevinth



Hier seit: 01.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Sa, 14 Feb 2009, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

... na, die Jungens traten ziemlich selbstbewußt auf und haben mir auch eine LuftXXX um die Ohren gehauen. Die habe ich aber leider wieder vergessen.
Aber vielleicht anders gefragt: Wo steht denn, wann ich die Einträge vorzunehmen habe?
Schönen Gruß
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Sa, 14 Feb 2009, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Flugbuch

Das Führen des Flugbuchs wird in JAR-FCL 1.080 bzw. 2.080 sowie für die LuftPersV-Lizenzen in § 120 LuftPersV geregelt. In das Flugbuch gehören Angaben zu durchgeführten Flügen. Solange ein Flugzeug nicht zum Zwecke des Start aus eigener Kraft losrollt bzw. ein Hubschrauber nicht die Rotoren beginnt zu bewegen, also die Flugzeit beginnt, ist auch ein Eintrag ins Flugbuch weder notwendig noch erlaubt. Einträge ins Flugbuch vorzunehmen während man z.B. zum Start rollt ist der Sicherheit abträglich und bestimmt nicht gefordert. Hinzu kommt, dass nach JAR-FCL 1.080 und 2.080 nur Flugschüler das Flugbuch mitführen müssen. Ein Eintrag in ein Flugbuch, das man gar nicht dabei hat, dürfte recht mühsam sein.

Bordbuch

Außer für Luftsportgeräte muss für jedes Luftfahrzeug ein Bordbuch gemäß § 30 LuftBO geführt werden. Hier müssen gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 3 LuftBO Eintragungen für die durchgeführten Flüge vorgenommen werden. Ein Flug beginnt hier erst mit dem Start. In § 30 Abs. 4 LuftBO heißt es:
Zitat:
Die Eintragungen nach Abs. 3 Nr. 3 sind alsbald und dauerhaft vorzunehmen und von dem dafür verantwortlichen Personen abzuzeichnen.

Mit "alsbald" ist sicher nicht gemeint, dass der verantwortliche Flugzeugführer während dem Einfahren des Fahrwerks das Bordbuch ausfüllt. "Alsbald" ist sogar schwächer als "unverzüglich", was heißt, dass man nach der Landung und Abstellen des Flugzeugs noch gemütlich einen Kaffee trinken kann, bevor man das Bordbuch ausfüllt.
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: So, 15 Feb 2009, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

@rth:
Genauso schaut´s aus Cool

Zitat:
... na, die Jungens traten ziemlich selbstbewußt auf (...)

Das bedeutet noch lange nicht, dass sie Recht haben oder wissen, wovon sie reden...
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caaevinth



Hier seit: 01.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So, 15 Feb 2009, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

... davon möchte ich aber wirklich überzeugt sein.
Es war nämlich nicht der einzige Fehler, den die bekannten Herren begangen haben. Und bevor ich mich jetzt offiziel beschwere ...

Schönen Dank an alle
und einen schönen Gruß
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