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Änderung der Zulassung von N- auf D-Registrierung

 
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FlyGuy
eddh.de User


Hier seit: 06.08.2004
Beiträge: 13
Ort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Mi, 27 Mai 2009, 23:16    Titel: Änderung der Zulassung von N- auf D-Registrierung Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Flieger,

welchen Aufwand bedeutet es, eine Maschine der Echo-Klasse mit N-Registrierung in D zuzulassen?
Dabei meine ich nicht nur die finanzielle sondern auch die zeitliche Problematik.
Für ein paar Erläuterungen oder auch ein paar Links wäre ich dankbar.

Damit zusammenhängend habe ich noch eine weitere Frage: Ist es richtig, daß man N-registrierte Flugzeuge in Europa auch nur mit einem US-PPL fliegen darf? Mir kam letzens eine anderslautende Meinung zu Ohren, die aber nicht wirklich zu meinen (alten) Kenntnissen des Luftrechts passen mag.

Happy Landings,
Uwe
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ckoester
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.01.2008
Beiträge: 68
Ort: Bruessel / Belgien

BeitragVerfasst am: Do, 28 Mai 2009, 0:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FlyGuy,

zum ersten Punkt kann ich leider nicht viel sagen, ausser: Es lohnt sich evtl., mal zu schauen, ob die in D vorgeschriebene Mindestausruestung vorhanden ist (Beispiel: Ein N-Zugelassenes Flugzeug braucht fuer IFR nur einen Hoehenmesser, ein D-Zugelassenes aber zwei), und welche STC's verbaut sind. Wenn dort irgendwelches "exotisches" Equipment verbaut ist, fuer das es ein FAA-STC gibt aber kein JAA-STC, dann kann das die Ummeldung evtl. deutlich schwieriger machen.



Zum zweiten Punkt:

In den FAR's (14CFR61) heisst es:

"§ 61.3 Requirement for certificates, ratings, and authorizations.

(a) Pilot certificate. A person may not act as pilot in command or in any other capacity as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of U.S. registry, unless that person—

(1) Has a valid pilot certificate or special purpose pilot authorization issued under this part in that person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges of that pilot certificate or authorization. However, when the aircraft is operated within a foreign country, a current pilot license issued by the country in which the aircraft is operated may be used; and
[...]"

Du darfst also ein N-Registriertes Flugzeug fliegen, wenn Du eine FAA-Lizenz hast, oder eine Lizenz, die von dem Land ausgestellt wurde, wo der Flug stattfindet.

Im Klartext bedeutet das, dass Du ein N-Registriertes Flugzeug innerhalb Deutschlands mit einer deutschen Lizenz fliegen darfst. Und, dass Du ein N-Registriertes Flugzeug innerhalb Frankreichs mit einer franzoesischen Lizenz fliegen darfst. Du darfst allerdings nicht ein N-Registriertes Flugzeug in Frankreich mit einer deutschen Lizenz fliegen, da das dann gegen 14CFR61.3 verstossen wuerde. Also kurz gesagt, keine Auslandsfluege.

Hoffe, das hilft weiter,

-Carsten
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