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Form des Flugbuches

 
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Roho
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Hier seit: 13.08.2004
Beiträge: 131
Ort: EDVK

BeitragVerfasst am: Mi, 30 Dez 2009, 10:05    Titel: Form des Flugbuches Antworten mit Zitat

Das Regierungspräsidium Kassel als Landesluftfahrtbehörde informiert in einem Schreiben an die Vereine in seinem Zuständigkeitsbereich:
Der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt hat anlässlich seiner 81. Tagung am 10./11.11.2009 beschlossen:
Die Führung des Flugbuches nach § 120 Abs. 1 LuftPers V sowie des Bordbuches nach § 30 Abs. 1 LuftBO hat in schriftlicher und gebundener Form (keine Ringheftung) zu erfolgen. Eine ausschließliche elektronische Führung der Logbücher ist angesichts der Bedeutung der Fälschungssicherheit der Bücher für die Wahrung des zivilen, nicht gewerblichen Luftverkehrs derzeit unzulässig.

Das vollständige Schreiben ist auf unserer Homepage http://www.mfc-warburg.de zu finden.

Einen guten Rutsch in das Neue Jahrzehnt
Rolf
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