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Verlängerung Klassenberechtigung
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Toemmes
eddh.de User


Hier seit: 30.09.2004
Beiträge: 21
Ort: EDAZ

BeitragVerfasst am: Mo, 01 Feb 2010, 12:02    Titel: Verlängerung Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

MoinMoin,
zwei kurze Fragen an die Spezi's :

- für meine Verlängerung der SEP Klassenberechtigung bei noch gültiger Lizenz ist eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer erforderlich. Ist eine Mindeststundenzahl VOR der Überprüfung erforderlich ?

- wann ist das nächste Medical (II) erforderlich, wenn das letzte mit 50 Jahren ausgestellt wurde ?


Grüße ausm kalten Flensburch.... Cool
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 01 Feb 2010, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

1. Bei Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP durch Überprüfungsflug mit Prüfer ist keine spezifische Flugerfahrung erforderlich.

2. Die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses steht auf diesem.
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Allison
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.11.2003
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Di, 02 Feb 2010, 10:06    Titel: Verlängerung Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

Nach meinem Wissensstand ist für eine Verlängerung der Klassenberechtigung erforderlich 12 Std Flugzeit in den letzten 12 Monaten davon 6 Std als PIC sowie eine bestimmte Anzahl von Landungen. Zusatzfrage: Welche Stunden zählen denn für die Verlängerung nicht als PIC? D.h. womit kann ich die 6 Std als PIC zu den 12 Std auffüllen?
Allison
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Di, 02 Feb 2010, 13:24    Titel: Re: Verlängerung Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

Allison schrieb:
Nach meinem Wissensstand ist für eine Verlängerung der Klassenberechtigung erforderlich 12 Std Flugzeit in den letzten 12 Monaten davon 6 Std als PIC sowie eine bestimmte Anzahl von Landungen.


Das gilt nur, wenn man die Klassenberechtigung durch einem Übungsflug mit Fluglehrer verlängern will. Es sind 12 Starts und Landung vorgeschrieben.

Allison schrieb:
Zusatzfrage: Welche Stunden zählen denn für die Verlängerung nicht als PIC? D.h. womit kann ich die 6 Std als PIC zu den 12 Std auffüllen?


Keine PIC-Zeit ist z.B. jede Flugzeit, während ein anderer Pilot PIC ist und es sich nicht um eine als PIC anrechenbare Ausbildung handelt, und Flugzeit als Kopilot - das ist bei IFR auch auf Single-Pilot-Flugzeugen möglich, da hierfür die LuftBO zwei Piloten vorschreibt.
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 02 Feb 2010, 16:38    Titel: Re: Verlängerung Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

rth schrieb:
das ist bei IFR auch auf Single-Pilot-Flugzeugen möglich, da hierfür die LuftBO zwei Piloten vorschreibt.


Tut sie nicht. Sie schreibt einen Piloten und einen AZF-Inhaber vor. Oder statt des AZF-Inhabers einen Autopiloten mit Höhenhaltung.
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Di, 02 Feb 2010, 19:18    Titel: Re: Verlängerung Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:
Tut sie nicht. Sie schreibt einen Piloten und einen AZF-Inhaber vor. Oder statt des AZF-Inhabers einen Autopiloten mit Höhenhaltung.


Tut sie sehr wohl! - Der Ersatz des zweiten Piloten durch Autopilot etc. ist lediglich bedingt als Ausnahme der Zwei-Piloten-Vorschrift vorgesehen:

LuftBO schrieb:
§ 32 Zusammensetzung der Flugbesatzung

(1) Die Zusammensetzung der Flugbesatzung eines Luftfahrzeugs muß mindestens den im Flughandbuch und in anderen Betriebsanweisungen enthaltenen Forderungen entsprechen.

(2) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens aus zwei zur Führung und Bedienung des Luftfahrzeugs nach Instrumentenflugregeln berechtigen Luftfahrzeugführern bestehen.

(3) In Luftfahrzeugen, die mit nicht mehr als neun Fluggastsitzen ausgerüstet sind, ist abweichend von Absatz 2 ein zweiter Luftfahrzeugführer nicht erforderlich, wenn

1. an seiner Stelle eine Person den Sprechfunk ausübt, welche die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache bei Flügen nach Instrumentenflugregeln besitzt, oder

2. der verantwortliche Luftfahrzeugführer durch einen betriebsbereiten Flugregler, der mindestens über eine Höhen- und Kurshaltung verfügt, so entlastet wird, daß er das Luftfahrzeug allein sicher führen und bedienen kann.


Wenn also im Zwei-Mann-Cockpit nach IFR geflogen wird, zählt der zweite Pilot als Kopilot, da er per LuftBO vorgeschrieben ist.
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mreiss



Hier seit: 04.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di, 02 Feb 2010, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

ich verstehe rth nicht...wieso widersprichst du thomas und zitierst dann genau die bestätigung für seine aussage? ifr zugelassenes flugzeug mit weniger als 9 plätzen braucht keinen 2. piloten.
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Allison
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.11.2003
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Di, 02 Feb 2010, 23:26    Titel: Anrechenbare Zeit Antworten mit Zitat

ich verstehe rth nicht...wieso widersprichst du thomas und zitierst dann genau die bestätigung für seine aussage? ifr zugelassenes flugzeug mit weniger als 9 plätzen braucht keinen 2. piloten.[/quote]

Wenn nun in einem SEP oder SET mit weniger als 9 Sitzen in IFR ein zweiter Pilot vorhanden ist, zählt dann die Flugzeit für ihn für die 6 Std zur Verlängerung der Lizenz? Das mit dem AZF kann man doch als Erleichterung verstehen aber 2 Piloten sind doch besser!
Allison
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi, 03 Feb 2010, 11:17    Titel: Re: Anrechenbare Zeit Antworten mit Zitat

Ich war davon ausgegangen, dass in diesem Forum vor allem Privatpiloten unterwegs sind. Die fliegen meist Flugzeuge mit weniger als neun Sitzen. Und deshalb habe ich widersprochen - denn mir ist es sehr wichtig, dass Privatpiloten IFR-Fliegen nicht für noch komplizierter halten, als es leider (noch) ohnehin ist.

In der praktischen Privatfliegerei wird diese Vorschrift nur auf eine einzige Weise umgesetzt: mit einem Zweiachs-Autopiloten. Darauf wollte ich hinweisen.

Allison schrieb:
Das mit dem AZF kann man doch als Erleichterung verstehen aber 2 Piloten sind doch besser!
Allison


Definiere "besser"! Für Privatpiloten ist schon das mit dem AZF/Autopiloten eine womöglich unsinnige Erschwernis, die es etwa in den USA so nicht gibt.

Um noch mal zur Ausgangsfrage des Stundenzählens zu kommen:

- Erstens könnte ein zweiter Pilot die Zeit nur dann loggen, wenn er ein IR hat, denn das wird auch vom zweiten Piloten verlangt.
- Zweitens: Wenn das alles dagegen in einem Flugzeug mit weniger als neun Sitzen stattfindet, ist er eben nicht erforderlich - ich bezweifle also, dass er loggen könnte. Außerdem: Was würde er loggen? Zeit als AZF-Funker? Denn mehr ist er ja nicht.
- Drittens: Und wenn dann noch ein Zweiachs-Autopilot an Bord ist, dann wird ein zweiter gar nicht mehr gebraucht - also kann er erst recht nichts loggen.
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Allison
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.11.2003
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Mi, 03 Feb 2010, 16:06    Titel: Zeiten als Nicht PIC loggen Antworten mit Zitat

Jetzt sind wir wieder am Anfang der Diskussion. ich wollte nur wissen, welche Tätigkeit kann ich denn als Nicht PIC loggen. Für die Verlängerung brauche ich 6 Std als PIC und 6 Std als was?
Ich fliege SET IR möchte aber mein SEP erhalten und das mit minimalem Aufwand. Das ist meine Frage. Kann mir jemand kompetent Auskunft geben?
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