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Verlängerung SET und SEP

 
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Allison
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.11.2003
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Do, 06 Jan 2011, 13:31    Titel: Verlängerung SET und SEP Antworten mit Zitat

Ich fliege hauptsächlich 1mot SET möchte aber mein SEP class rating erhalten. Muss ich zur Verlängerung 12 Std in den letzten 10 Monaten vor Ablauf vorweisen oder genügen 6 Std?
Allison
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Jan 2011, 14:54    Titel: Re: Verlängerung SET und SEP Antworten mit Zitat

Allison schrieb:
Ich fliege hauptsächlich 1mot SET möchte aber mein SEP class rating erhalten. Muss ich zur Verlängerung 12 Std in den letzten 10 Monaten vor Ablauf vorweisen oder genügen 6 Std?
Allison


Es gibt zwei Möglichkeiten um das Class Rating SEP zu verlängern:

1. 12 Flugstunden auf SEP oder TMG innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf, davon 6 Stunden als PIC, einschließlich 12 Starts und 12 Landungen und einem mindestens einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer (jeder Überprüfungsflug auf anderen Flugzeugen wird hierfür anerkannt), oder

2. Ein Überprüfungsflug mit Prüfer auf SEP innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf.
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Allison
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.11.2003
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Jan 2011, 9:32    Titel: Verlängerung SEP nach SET Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Information. 6 Std als PIC ist ok aber welche 6 Stunden gelten als nicht PIC. Z.B. Safety Pilot oder 2. Pilot bei IFR wenn der Flieger keinen 2Achs AP hat aber VFR nur einen Pilot braucht?
Würde mich über Aufklärung freuen.
Allison
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: So, 09 Jan 2011, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

da ein SEP nur für 1 PIC zugelassen ist, kannst du nicht Zeiten als "Co" (=Pax) dazuzählen. Die andere 6 Stunden sind z.B. Ausbildungsstunden. Normalerweise musst du 11 Stunden mindestens fliegen plus 1 Stunde mit Fluglehrer (Übungsstunde, da gilt normalerweise Fluglehrer als PIC). Auf jeden Fall müssen insgesamt 12 Stunden geflogen werden. "Safety Pilot" gibt's nicht!
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: So, 09 Jan 2011, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:
da ein SEP nur für 1 PIC zugelassen ist, kannst du nicht Zeiten als "Co" (=Pax) dazuzählen. Die andere 6 Stunden sind z.B. Ausbildungsstunden. Normalerweise musst du 11 Stunden mindestens fliegen plus 1 Stunde mit Fluglehrer (Übungsstunde, da gilt normalerweise Fluglehrer als PIC). Auf jeden Fall müssen insgesamt 12 Stunden geflogen werden. "Safety Pilot" gibt's nicht!


In den Handbüchern der meisten SEP-Flugzeuge ist eine Mindestbesatzung von 1 Pilot vorgeschrieben. Das ist keine Maximalbesatzung, wie viele irrtümlich meinen. In jedem Flugzeug kann es immer nur einen PIC geben, selbst auch dann, wenn die Flugzeit auch für andere als PIC-Zeit gerechnet werden darf (z.B. SPIC, PICUS).

Bei IFR schreibt die LuftBO mindestens zwei ausreichend lizenzierte Piloten vor. Die Erleichterungen mit Autopilot oder AZF-Inhaber (übrigens ein Crew-Mitglied!) müssen nicht genutzt werden. Hier kann und muss der zweite Pilot die Flugzeit als Copilot schreiben.

Die Behauptung, es gäbe keinen "Safety Pilot" ist schlicht falsch. Das ergibt sich z.B. aus JAR-FCL 1.035:

Zitat:
JAR-FCL 1.035 Flugmedizinische Tauglichkeit
...
(e) Sicherheitspilot (Operational Safety Pilot Limitation/OSL – nur Klasse 2)
Ein Sicherheitspilot ist ein Pilot, der als verantwortlicher Pilot Flugzeuge des/der entsprechenden Musters/Klasse führen darf und an Bord eines mit Doppelsteuer ausgerüsteten Flugzeuges mitfliegt, um das Steuer zu übernehmen, falls der Pilot, der im Besitz eines durch Sicherheitspilot eingeschränkten Tauglichkeitszeugnisses ist, ausfallen sollte.


Es ist immer wieder erschreckend, wie sich uralte und längst überholte Hangar-Weisheiten wie hier in den Köpfen festsetzen. Andere Beispiele sind z.B. Selbstkostenflüge (gibt es seit 1998 nicht mehr), Beschränkung auf einmotorige Flugzeuge bis 2000kg (gibt es in JAR-FCL nicht, nur bei PPL-N), usw.
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Allison
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.11.2003
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Mo, 10 Jan 2011, 14:53    Titel: Verlängerungen SET und SEP Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Aufklärung. Muss also 6 Std als PIC in einer 40 Jahre alten C150 zB abbrummen und dabei 12mal Hochsteigen und Aufschlagen wenn ich nicht mit einem Examiner fliegen will. Wie ich davon fliegerisch profitiere wird sich weisen.
Wie weise sind doch unsere Luftbeamten. In USA macht man keinen Unterschied zwischen SEP und SET, ich frage mich wirklich warum das hier so anders gesehen wird.
Die 6 Std als Co sind zu schaffen.
Allison
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Do, 13 Jan 2011, 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

@rth

ich weiss, dass es Fälle gibt mit "Sicherheits Pilot" wenn medizinische angeordnet, aber nicht bei z.B. den 3 Starts- und Landungen in 90-Tage Regelung, was sehr oft gemacht bzw. behauptet wird. Und ein zweite Pilot bei gewerbliche IFR ist mir auch bekannt. Hier bin ich aber von ein "normaler" Pilot ausgegangen (ein CPL'er bzw. IFR Pilot hätte es wissen müssen... vielleicht), also habe ich meine Argumenten "einfach" gehalten.

Es steht in § 124 LuftPersV, welche Zeiten angerechnet werden können.
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Do, 13 Jan 2011, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Anders als die EU-OPS gilt die LuftBO für alle Piloten, egal ob gewerblich oder nicht.

Hier ein Auszug aus der LuftBO:

Zitat:
§ 32 Zusammensetzung der Flugbesatzung

(1) Die Zusammensetzung der Flugbesatzung eines Luftfahrzeugs muß mindestens den im Flughandbuch und in anderen Betriebsanweisungen enthaltenen Forderungen entsprechen.

(2) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens aus zwei zur Führung und Bedienung des Luftfahrzeugs nach Instrumentenflugregeln berechtigen Luftfahrzeugführern bestehen.

...


§ 124 LuftPersV gilt nur LuftPersV-Lizenzen, wie sich direkt aus dem Wortlaut ergibt. Für JAA-Lizenzen gelten die JAR-FCL 1 (deutsch).
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