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Autopilot bei IFR
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thborchert
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Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 31 Mai 2011, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:
nicht ganz, T.B.

Zitat:
FAR Section 91.703(a)(2)

"each person operating a civil aircraft of U.S. registry outside of the United States shall when within a foreign country, comply with the regulations relating to the flight and maneuver of aircraft there in force."


when in Rome..... Wink


Ich kenne wirklich niemanden, der 91.703 so interpretiert, dass eine LuftBO, die eindeutig auf in Deutschland zugelassene Flugzeuge beschränkt ist, zu befolgen ist. Die Ausrüstungsfragen beziehen sich auch nicht wirklich auf "flight and maneuver". Alle N-reg-Betreiber, die ich kenne (und es sind viele), und alle in Deutschland prüfenden US-Prüfer interpretieren die Regeln so, dass man IFR in den USA ebenso wie in D auf einen Autopiloten verzichten kann/darf - und das ein DME Vorschrift ist. Viele ignorieren letzteres.

Schlau ist der Verzicht auf den Autopiloten bei IFR wohl nicht. Die Statistiken für Single-Pilot-IFR in den USA sprechen da eine deutliche Sprache.

Was die monierte Unsicherheit der Regeln betrifft: Sicherheit gibt es bei Gesetzen letztlich immer erst vor Gericht - was ein Richter dort entscheidet, ist die Auslegung des Gesetzes. Aber: Sollten wir uns nicht freuen, dass es in Deutschland tatsächlich noch Dinge gibt, die nicht gesetzlich bis ins i-Tüpfelchen geregelt sind? Selbstverantwortliche Entscheidung des Bürgers - was für ein Konzept! "Start nach eigenem Ermessen" und all das - sensationell! (Atmen übrigens auch nach eigenem Ermessen) Ist Gesetzgebung nach dem Vorbild "Der Soldat hat bei einem Meter Wassertiefe selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen" wirklich erstrebenswert?
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: Di, 31 Mai 2011, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:


Was die monierte Unsicherheit der Regeln betrifft: Sicherheit gibt es bei Gesetzen letztlich immer erst vor Gericht - was ein Richter dort entscheidet, ist die Auslegung des Gesetzes. Aber: Sollten wir uns nicht freuen, dass es in Deutschland tatsächlich noch Dinge gibt, die nicht gesetzlich bis ins i-Tüpfelchen geregelt sind? Selbstverantwortliche Entscheidung des Bürgers - was für ein Konzept! "Start nach eigenem Ermessen" und all das - sensationell! (Atmen übrigens auch nach eigenem Ermessen) Ist Gesetzgebung nach dem Vorbild "Der Soldat hat bei einem Meter Wassertiefe selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen" wirklich erstrebenswert?


Netter Vortrag, den ich so selbst sofort in der Form führen würde. Aber das ist keine Frage der Eigenverantwortung. Willst Du ein Auto bauen, ist die Frage des Blinkers nur eine für den Unwissenden. Jeder Industriebeteiligte sagt "Ja, muss sein" und wenn das nicht reicht, können wir mit 5 Minuten Googeln die Notwendigkeit des Blinkers ergoogeln und belegen. Es muss doch ein paar "Industriebeteiligten", also Verfahrensinsidern, möglich sein, nach ein paar Anläufen die Sachlage zweifelsfrei zu klären, selbst wenn dabei herauskäme "Ist nicht geregelt, mach wie sillst du." Aber nichtmal das kommt dabei heraus. Mein Schluss ist nicht etwas, dass die beteiligten zu blöde sind, sondern mich befremdet etwas, dass normale, Verfahrensinsider-Intelligenz nicht mehr ausreicht, um solche Fragen zu klären.

Just my 2 ct ... Jodel
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 31 Mai 2011, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Jodel,

versteh schon. Aber ehrlich gesagt: Gerade diesen Sachverhalt halte ich für geklärt. Die entsprechenden Vorschriften wurden ja wiederholt zitiert.
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