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deahg eddh.de User
Hier seit: 26.06.2007 Beiträge: 20 Ort: Porta Westafrika
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Verfasst am: Mo, 28 Apr 2008, 9:57 Titel: Rettungsfallschirm löst nicht aus! |
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Da staunt man nicht schlecht,
am Freitag war mein Rettungsfallschirm zur Jahrenachprüfung und wurde auf Funktionsfähigkeit geprüft, tja was soll ich euch sagen,
nix aber auch garnix ging. Der letzte Packer und Prüfer hat schlicht die Auslöseseile durch die falschen Ösen gezogen. Modell Slimpack 204
Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich.
Gibt es eine Möglichkeit anhand der Prüfernummer diesen Spezialisten ausfindig zu machen?
Der Vorbesitzer ist bereits vor Jahren an einem Natürlichen Tode gestorben und auch in der LF Akte finden sich keine Hinweise!
Laut Packbuch hat der Prüfer das Teil 5 mal geprüft und gepackt.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! Aber was ist mit den anderen Ahnungslosen die auf eine mögliche Rettung vergebens warten?
Gefahr im Verzug?
Meinungen! |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mo, 28 Apr 2008, 10:29 Titel: Re: Rettungsfallschirm löst nicht aus! |
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deahg schrieb: |
...
Gibt es eine Möglichkeit anhand der Prüfernummer diesen Spezialisten ausfindig zu machen?
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Ja, beim LBA oder beim entsprchenden Verband, Du kannst es sogar über NfL herausfinden, weil die Prüfer auch dort aufgelistet sind.
Gruß Andreas |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Mo, 28 Apr 2008, 20:00 Titel: Re: Rettungsfallschirm löst nicht aus! |
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deahg schrieb: | Laut Packbuch hat der Prüfer das Teil 5 mal geprüft und gepackt. ! | Meiner Meinung nach ist hier in höchstem Masse Gefahr im Verzug, denn man muss im schlimmsten Falle davon ausgehen, dass der Prüfer alle seine Schirme falsch gepackt hat.
Ich würde sämtliche Hebel in Bewegung setzten, dass alle Schirme dieses Prüfers von einer zweiten Person überprüft werden müssen. Jedwede vornehme Zurückhaltung ist da völlig fehl am Platz.
Sollte nicht von Amtes wegen sofort etwas unternommen werden, dann solltest Du hier die Nummer des Prüfers veröffentlichen.
Hans |
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Leonie eddh.de User
Hier seit: 27.04.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: Do, 28 Apr 2011, 19:06 Titel: |
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Genau,das wäre sonst echt grob fahrlässig |
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